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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. November 2005; 18:40
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Moderne Zeiten/Prozesse:

> Iris Scanner ist ein bisserl schuldig

Freispruch von Taeuschung, Schuldspruch bei Amtsanmassung

Am 19.10.2005 fand in Lambach/OOe der letzte Prozesstag in der Causa
Volxtheaterkarawane statt.

Die an der Aktion -- Vermessung und Abnahme biometrischer Daten durch das
"European Institute of Biometric Research" an Kindern des Stiftsgymnasiums
Lambach -- Beteiligten und der Taeuschung, § 108, sowie der Amtsanmassung, §
314 StGB, Angeklagten wurden vom Delikt der Taeuschung freigesprochen, aber
im Punkt Amtsanmassung im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, wobei es
bei sehr geringen Geldstrafen und Verlaengerung der Bewaehrungszeiten fuer
Angeklagte mit offenen bedingten Strafen blieb (zur Vorgeschichte siehe u.a.
akin 28/04, 11/05).
Begruendet wurde das Urteil wie folgt: Aus objektiver Sicht -- aus Sicht des
Richters -- habe das Verfahren ergeben, dass wir das Delikt der Taeuschung
begangen haben, also, durch "Taeuschung ueber Tatsachen Dritte zu
Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen verleitet haben und ihnen dadurch
Schaden zugefuegt haben", doch aus subjektiver Sicht konnte der Richter
keine Absicht unserer Seite erkennen, die aber fuer eine Bestrafung nach §
108 notwendig ist. Das Delikt der Amtsanmassung (mittels einer Legitimation
fuer biometrische Untersuchungen an Schuelern durch ein Papier, gezeichnet
von einer Richterin "Iris Scanner") haetten wir allerdings nach Ermessen des
Richters begangen. Die Handlungen nahmen wir noch dazu an einer besonders
schuetzenswerten -- weil unmuendigen -- Personengruppe vor, in einer
Institution, unter deren besonderen Schutz ebendiese "Schuetzlinge" stehen,
und deren Vertrauen diese Institution geniesst. Dies ging als das eigentlich
Verbrecherische in der Urteilsbegruendung hervor.

Vernommen wurden als ZeugInnen in dieser Verhandlung B., eine Mitarbeiterin
von Radio FRO, die uns bei der besagten Aktion begleitete und
Audio-Mitschnitte davon machte, Gerald Raunig, als Kunstsachverstaendiger,
der das Schaffen der Karawane im kunstphilosophisch-historischen Kontext
erlaeuterte, sowie Rainer Zendron, Obmann des Festivals der Regionen (FDR)
und Professor fuer Gegenwartskunst an der Uni Linz, der Zusammenhaenge
zwischen unserer Einladung zum FDR, dem Schwerpunkt auf Kunst im
oeffenlichen Raum des FDR, sowie der Bedeutung von "oeffentlichen
Eingriffen" im Kunstdiskurs darlegte, und obendrein angab, dass er unsere
Aktion jederzeit wieder durchfuehren liesse, da die Ueberwachung und das
Sammeln biometrischer Daten aus seiner Sicht eine der wichtigsten
gesellschaftlichen Veraenderungen darstelle, und dies oeffentlich
thematisiert werden muesse, und dies natuerlich auch Aufgabe der Kunst sei.

Ulrike Boecker, Buergermeisterin aus Ottertal/OOe und vormaliges
FDR-Vorstandsmitglied wurde ebenfalls als Zeugin vernommen, und erzaehlte
ueber ihre Versuche, nach der Aktion mit dem Direktor, den Lehrern, den
Schuelern und den Eltern einen runden Tisch zu organisieren, aber an der
Sturheit des Direktors scheiterte.

Weiters wurden noch ein Lehrer und der Direktor zu ergaenzenden Einvernahmen
geladen, wobei der Lehrer angab, dass er uns "uebertrieben schauspielerisch
aus der Klasse warf" und damit angab, dass er mit uns mitspielte. Der
Direktor wollte nach wie vor keine Kunst in der Aktion erkennen, sondern
schaffte es gerade bis zum Ende der Verhandlung, die Aktion in ihren
Einzelheiten zu durchschauen: So etwa ein Ablenkungsmanoever in der
Direktion als Ablenkungsmanoever zu erkennen. Dies verleitete ihn dann zu
Schlussfolgerungen, die er unbedingt im Gerichtssaal anbringen wollte: Wir
haetten uns der dreifachen Taeuschung schuldig gemacht (nicht nur der Herr
Direktor, nein auch die Lehrer und die Schueler) und wir haetten durch die
Aktion nur seine "Einfaeltigkeit und die Obrigkeitstreue" aufs Korn
genommen. (Bericht von einem vom Volxtheater/akin)

Quelle: http://no-racism.net/article/1405/



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