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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. Dezember 2015; 17:09
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Polizei/Recht/Kommentar:

> Von Jihadisten und Hooligans

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Unsere Innenministerin hatte
wiedermal so eine Idee. Sie will eine polizeiliche Meldeverpflichtung für
Jihadisten. Das sei ja kein Problem, für Hooligans gebe es diese Regelung ja
schon. Nur funktioniert das genau gar nicht. Das sogenannte
Anti-Hooligan-Gesetz sind eigentlich ein paar 2007 beschlossene neue
Paragraphen -- die allerdings schon damals schwer in der Kritik standen --
im Sicherheitspolizeigesetz. Dort heißt es: "§ 49b. Menschen, die
Verwaltungsübertretungen [... es folgt eine spezifische Liste an Vergehen]
im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begangen haben, und von denen
aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie auch im Zusammenhang
mit künftigen Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen
begehen werden, können von der Sicherheitsbehörde vorgeladen werden, um über
das rechtskonforme Verhalten bei solchen Veranstaltungen nachweislich
belehrt zu werden". §49c ist die verschärftere Version für gerichtlich
verurteilte Straftäter, die explizit eine Vorladung zum Zeitpunkt einer
solchen Sportveranstaltung vorsehen.

Korrekt ausgelegt bedeuten die Paragraphen, daß man Menschen, die
rechtskräftig wegen bestimmten Verwaltungsübertretungen abgestraft worden
sind, von derlei neuerlichen Aktivitäten abhalten kann, in dem man sie dazu
verpflichten kann, zu heiklen Zeitpunkten (sprich: Fußballmatches) bei der
Polizei zu erscheinen.

Bei den sogenannten Jihadisten hingegen handelt es sich um Menschen, die
wegen genau gar nichts verurteilt worden sind, sondern einfach nur in
Verdacht stehen, die ganz Bösen zu sein. Und die sollen sich melden bei
welcher Gelegenheit? Wenn sie gerade vorhaben, einen Terroranschlag zu
begehen?

Ah nein, MiLei meint, das könnte man beispielsweise zum Zeitpunkt von
Demonstrationen machen. Nur was hat das mit den Terrorbefürchtungen zu tun?
Blöderweise halt gar nichts, aber das ficht MiLei natürlich nicht an. Dazu
passend hier das

Zitat der Woche

"Ich habe mir zu den Vorschlägen der Innenministerin etwas Pragmatisches
angewöhnt. Ich warte, bis etwas Konkretes auf dem Tisch liegt. Das schaue
ich mir an und äußere mich erst dann." (Bundeskanzler Werner Faymann)

*Bernhard Redl*


*

Siehe auch den Kommentar des AKVorrat zum neuesten Entwurf des
Staatsschutzgesetzes in diesem akin-pd




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