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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Februar 2012; 01:53
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ACTA:
> KuenstlerInnen haben Rechte!
In akin 4/2012 brachten wir eine Glosse von T.Leisch zur Kampagne
"Kunst hat Recht". Im nachstehenden Kommentar des *Kulturrats
Oesterreich* geht es in diesem Zusammenhang ergaenzend auch um das
Verhaeltnis der KuenstlerInnen zu den Kunstverwertungsinstitutionen:
*
Die Diskussion um ein zeitgemaesses UrheberInnenrecht ist komplex und
insbesondere angesichts der sich permanent beschleunigenden
technologischen Entwicklung andauernd (neu) zu fuehren. Die Diskrepanz
zwischen einer behaebigen politischen Entscheidungsfindung und dem
schnellen Wandel in der Gesellschaft ist in diesem Bereich besonders
deutlich und - verbunden mit drastischen oekonomischen Verschiebungen
und allgemeinen Einkommensverlusten (im unteren Drittel) sowie den
Auseinandersetzungen um ein offenes Internet - haeufig Anlass fuer
dringende Handlungsaufrufe.
Kunst hat Recht?
Vor diesem Hintergrund wurde Ende Jaenner 2012 die von den
oesterreichischen Verwertungsgesellschaften konzipierte Kampagne
"Kunst hat Recht" der Oeffentlichkeit vorgestellt. Sechs der sieben
Verwertungsgesellschaften fordern mit Unterstuetzung von
KuenstlerInnen im Wesentlichen eine bessere Durchsetzung der
bestehenden Rechte, und zwar auf Grundlage der "Gleichung" besserer
Schutz der UrheberInnenrechte = mehr Einkommen fuer KuenstlerInnen.
Abgesehen von der zweifellos unterstuetzenswerten Forderung nach
Erhaltung des UrheberInnenrechtssenats laesst sich aus der Deklaration
und den Forderungen der Kampagne wenig Konkretes herauslesen: Verlangt
werden die Festplattenabgabe und die Einfuehrung der
Vorratsdatenspeicherung als Mittel gegen die Bedrohung der
"Kulturnation" Oesterreich durch Piraterie. Entsprechend wurde fuer
den Fall, dass die Regierung das Thema UrheberInnenrecht nicht im
Rahmen einer Regierungskommission behandelt, als erste Massnahme der
Boykott des Nationalfeiertags angedroht.
Wie selbst diese zentralen Forderungen in der Umsetzung aussehen
sollen, bleibt vage: Soll die Festplattenabgabe als Flatrate
(jaehrliche Gebuehr fuer freies Kopieren) eingefuehrt werden (nach
Gerhard Ruiss in Oe1) oder als Teil der Leerkassettenverguetung
(zuletzt Michael Kos im Standard)? Zwar hat die Austro Mechana Tarife
fuer eine Festplattenabgabe veroeffentlicht, erzielt jedoch noch keine
nennenswerten Ertraege, weil GeraeteherstellerInnen und Handel sich -
auch vor Gericht - dagegen wehren.
Ebenso interpretationsoffen bleibt die Forderung nach wirksamen
Instrumenten der Rechtsdurchsetzung: Waehrend alle ProponentInnen der
Kampagne (KuenstlerInnen und VertreterInnen der
Verwertungsgesellschaften) erklaeren, dass es nicht um die
Kriminalisierung der NutzerInnen gehe, spricht die Ausformulierung in
den Presseunterlagen der Kampagne eine andere Sprache:
Vorratsdatenspeicherung, Three Strikes (Beschreitung des Rechtsweges
bei der dritten Verwarnung - es geht also um die Vereinfachung der
Rechtsdurchsetzung, nicht um deren Ermoeglichung) sowie die
juristische Verantwortung von Telekommunikationsunternehmen und
Content-Plattformen fuer den Inhalt im Internet - das waere das Ende
der Netzneutralitaet.
KuenstlerInnen haben Rechte?
Auf den ersten Blick erstaunlich mutet an, dass zwei so zentrale
Forderungen von KuenstlerInnen und Interessenvertretungen der letzten
Jahrzehnte wie jene nach der Einfuehrung eines
UrheberInnenvertragsrechts und der Abschaffung der Cessio Legis
(gesetzliche Abtretung aller Verwertungsrechte der FilmurheberInnen an
die FilmproduzentInnen) keinen Eingang in die Kampagne gefunden haben.
Die Vermutung, dass das Fehlen der beiden Forderungen, die auf einen
rechtlichen Ausgleich der finanziellen Interessen zwischen
ProduzentInnen und KuenstlerInnen und eine Verbesserung der
Verhandlungsposition der UrheberInnen gegenueber den VerwerterInnen
abzielen, auf die Zusammensetzung der KampagneninitiatorInnen
zurueckzufuehren ist, hat sich inzwischen bestaetigt:
Sandra Csillag (Literar-Mechana) beantwortete die entsprechende Frage
auf dem letzten Branchen-Jour Fixe von EU XXL lapidar damit, dass die
enthaltenen Forderungen der kleinste gemeinsame Nenner seien, der
gegenueber den ProduzentInnen durchsetzbar war. (In den
Verwertungsgesellschaften sitzen mit einer Ausnahme UrheberInnen und
VerwerterInnen - die Ausnahme, die Verwertungsgesellschaft der
Filmschaffenden (VDFS), hat die Unterstuetzung der Kampagne noch vor
Beginn eingestellt).
Das Nichtthematisieren des oesterreichischen Spezifikums im
UrheberInnenrecht, der Cessio Legis, nach der bei Filmen die
Verwertungsrechte am Filmwerk automatisch ausschliesslich den
ProduzentInnen und nicht den FilmemacherInnen - also den
UrheberInnen - zustehen, fuehrte letztendlich zu der paradoxen
Situation, dass ein Filmproduzent im Rahmen der Kampagne die
Verbesserung der Rechte fuer KuenstlerInnen einfordert, die er ihnen
gleichzeitig de facto vorenthaelt. Bislang war als Erklaerung zu
hoeren, die Cessio Legis werde aufgrund eines anhaengigen Verfahrens
am Europaeischen Gerichtshof ohnedies bald Geschichte sein. Trotz des
tatsaechlich positiven Ausgangs des Verfahrens vor wenigen Tagen wird
jetzt nicht automatisch eine Verbesserung der rechtlichen Situation
der Filmschaffenden hergestellt, da eine Folgeloesung erst
ausgehandelt werden muss.
Einkommen fuer UrheberInnen!
UrheberInnen sollen aus ihrer kuenstlerischen Produktion angemessene
Einkommen lukrieren koennen. Und sie sollen auch weiterhin in der Lage
sein, ueberhaupt produzieren zu koennen. Knapp auf den Punkt gebracht
ist das zumindest im Kulturrat Oesterreich, aber auch in weiten Teilen
der mit dem UrheberInnenrecht Beschaeftigten Konsens. Die Frage, wie
das sichergestellt werden kann, ist schon seit Jahren Gegenstand von
Diskussionen - mit unterschiedlichen Einschaetzungen und Antworten.
Der Status quo, d.h. die Einkommenssituation der Kunstschaffenden in
Oesterreich (zuletzt in der Studie "Die soziale Lage der
Kuenstlerinnen und Kuenstler in Oesterreich" im Auftrag des bm:ukk
ausfuehrlich erhoben), ist unzweifelhaft katastrophal. Wie die
Einkommenssituation spezifisch mit urheberInnenrechtlichen
Einkommensbestandteilen korreliert, ist dagegen umstritten. Was
jedenfalls fehlt, ist eine konkrete und nachvollziehbare Erhebung des
Sachstandes unter Einbeziehung der Daten der
Verwertungsgesellschaften, wie sie derzeit im Filmbereich im Auftrag
des bm:ukk durchgefuehrt wird. Des Weiteren waere eine Erhebung der
Kosten, die KuenstlerInnen durch die Rechteabklaerung (fuer
Bearbeitungen etc.) entstehen, von Interesse.
Die im Kulturrat Oesterreich zusammengeschlossenen
Interessenvertretungen wurden in die Kampagnenplanung nicht
involviert. Dies ist umso bedauerlicher, als gerade die
Unterschiedlichkeit der Standpunkte, die hier jeweils vertreten
werden, Gelegenheit geboten haette, eine konstruktive, breite
Diskussion ueber geistige Eigentumsrechte im Kunstbereich zu fuehren.
Klar ist im Kulturrat Oesterreich: Die Einfuehrung des
UrheberInnenvertragsrechts und die Abschaffung der Cessio Legis tragen
zur Verbesserung der rechtlichen Situation von UrheberInnen bei und
muessen daher realisiert werden. Inwieweit es dadurch auch zur
Verbesserung der oekonomischen Lage der KuenstlerInnen kommen kann,
werden die Auseinandersetzungen im Umfeld solcher Rechtsaenderungen
zeigen muessen. Die Frage der Einkommen von KuenstlerInnen ist
jedenfalls nicht nur ueber das UrheberInnenrecht zu klaeren, denn hier
fehlt es an allen Ecken und Enden: Es besteht rechtlicher
Verbesserungsbedarf, der im Kulturrat Oesterreich seit Jahren Thema
ist (siehe Forderungspakete), fuer die Einhaltung sozial- und
arbeitsrechtlicher Standards ist zu sorgen, die Umgehung vorhandener
Rechte muss ausgeschlossen werden. Und nicht zuletzt braucht es die
dringend notwendige Akzeptanz von Honorarrichtlinien, um der
"Gratismentalitaet" ein Ende zu setzen. Alles andere sollte auf Basis
nachvollziehbarer, valider Daten diskutiert werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung sowie Zensurbestrebungen im Netz wird der
Kulturrat Oesterreich dagegen nicht mittragen. ###
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Siehe auch WWWebtip 2 in diesem akin-pd
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