**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. September 2009; 18:31
**********************************************************

Linz/Polizei/Prozesse:

> Naechster Freispruch in der 1. Mai-Causa

Am 17.September erfolgte das dritte Urteil in der Prozessserie nach
den skandaloesen Vorfaellen rund um die verhinderte 1. Mai-Demonstration
in Linz (s. akin 21/09, akin-pd 16.9.2009 u.a.). Guenther Z. wurde in
zwei Faellen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Die
Anklage basierte im Wesentlichen auf den Aussagen von Revierinspektor
Christian G. und Gruppeninspektor Andreas F.. Wie schon in der ersten
Verhandlung gegen Hans-Peter E. konnten die Aussagen des RI G. durch
Videobeweise zweifelsfrei widerlegt werden. Auch die Version von GI F.
warf erhebliche Zweifel auf, die schliesslich zu einem Freispruch "in
dubio" fuehrten.

Dabei hatte einer der beiden Beamten die Sachverhaltsdarstellung des
anderen als Vorlage fuer seine eigene Niederschrift benutzt. Trotz der
objektiven Videobeweise blieben beide Polizisten bei ihren Aussagen,
die das Gericht letztendlich nicht nachvollziehen konnte.

Das "Buendnis gegen Polizeigewalt und fuer Demonstrationsfreiheit"
begruesste den erneuten Freispruch und haelt fest, dass sich die
Vorwuerfe der Polizei zusehends in Luft aufloesen: "Angesichts der
bisherigen juristischen Aufarbeitung moechten wir an die
undifferenzierten Aussagen von Landeshauptmann Puehringer und
Sicherheitsdirektor Lissl unmittelbar nach dem 1. Mai erinnern. Wir
erwarten uns von dieser Seite eine erneute oeffentliche
Stellungnahme", hiess es in einer Aussendung.

Puehringer hatte damals gemeint, er sei ueberzeugt, dass die Beamten
korrekt gehandelt haetten: "Die Politik hat in dieser Frage voll und
ganz hinter ihren Exekutivbeamten zu stehen; sie muessen sich auf uns
verlassen koennen."

Die Linzer OeVP-Klubofrau Manhal war nach den Ereignissen sogar soweit
gegangen, die Subventionsstreichung fuer alle Vereine zu fordern, die
sich mit den "offensichtlichen Radaubruedern" solidarisiert hatten.
(akin)

Quellen u.a.: https://gegenpolizeigewalt.servus.at



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin