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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 16. September 2009; 02:09
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Polizei/Prozesse:
> Nachwehen des 1.Mai in Linz
Heuer kam es in Linz bekanntermassen zu einem massiven polizeilichen 
Uebergriff auf die linke 1.Mai-Demo. Die Polizei hatte Vermummung 
verortet, die Demo eingekesselt und schliesslich unter Pruegel- und 
Pfefferspray-Einsatz mehrere Festnahmen getaetigt. Von einer 
Untersuchung der Vorfaelle war hernach zwar irgendwo auch die Rede, 
geblieben sind aber nur die Gerichtsverfahren gegen jene, die das Pech 
haben, nicht dem Polizeicorps anzugehoeren.
Hier eine Zusammenstellung aus Indymedia:
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Fall 1 - Hansi: Dem rechtskraeftigen Freispruch von Hansi (Widerstand 
gegen die Staatsgewalt) folgte keine strafrechtliche Verfolgung jenes 
Beamten, der mit massivem Schlagstockeinsatz ohne vorheriges 
Auffordern (wie er im Prozess immer wieder beteuert hatte -auch auf 
dem Polizeivideo war nichts dergleichen zu sehen) Hansi am Arm 
verletzte.
Fall 2 - Guenther: Der zweite Termin des Prozesses gegen Guenther 
findet am 17. September um 9 Uhr im Landesgericht Linz, Saal 403 (4. 
Stock) statt. Bei diesem Termin werden diePolizisten einvernommen, die 
beim ersten Termin nach stundenlangem Warten unverrichteter Dinge 
wieder gehen mussten. Danach kommen die ZeugInnen der Verteidigung zu 
Wort. Auch die schon oft zitierten Videos werden wohl wieder eine 
Rolle spielen. [Update 17.9.: Heute wurde in dieser Angelegenheit
der zweite Freispruch gefaellt - siehe: http://gegenpolizeigewalt.servus.at/node/103] 
Fall 3 - 'Jugendlicher aus der Steiermark': Das Verfahren endete mit 
einem Schuldspruch im 1. Anklagepunkt, eine bedingten Geldstrafe von 
360 Euro (180 Tagsaetze zu je 2 Euro) oder 90 Tage 
Ersatzfreiheitsstrafe. Grundlage fuer das Urteil waren die Aussagen 
der beiden Beamten, die ihn festgenommen hatten, obwohl die von seinem 
Anwalt vorgelegten Videos keinerlei strafbare Handlung zeigen. Im 2. 
Anklagepunkt wurde der 18-jaehrige freigesprochen.. Um einiges hoeher 
als die Strafe wird vermutlich der noch zusaetzlich zu zahlende 
Kostenersatz fuer das Verfahren ausfallen. Sein Anwalt legte volle 
Berufung ein, das Urteil ist somit nicht rechtskraeftig.
Fall 4 - 'junge Demonstrantin': Jenes Verfahren gegen eine junge 
Demonstrantin, der vorgeworfen wurde einen Polizisten verletzt zu 
haben (was immer eine schwere Koerperverletzung bedeutet, auch wenn es 
nur ein Kratzer ist) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Fall5 - Rainer Zendron: Einen Termin fuer die Verhandlung gegen Rainer 
Zendron gibt es noch nicht. Nun ist von der Staatsanwaltschaft auf 
Weisung des Justizministeriums verfuegt worden, dass Zendron nur mehr 
wegen einem der anfaenglich drei Vorwuerfen angeklagt wird. Von 2x " 
Widerstand gegen die Staatsgewalt" und 1x "schwere Koerperverletzung" 
ist nur 1x Widerstand uebrig geblieben. Konkret wird ihm vorgeworfen, 
versucht zu haben, die Verhaftung einer Demonstrantin (deren Verfahren 
in der Zwischenzeit eingestellt wurde) zu verhindern. Jener 
Demonstrantin. Laut seinem Anwalt wollte die Linzer Staatsanwaltschaft 
das gesamte Verfahren gegen Rainer einstellen, wurde aber vom 
Justizministeriums zurueck gepfiffen.
Weiters wurde am 1. September jene Beschwerde vor dem UVS verhandelt, 
die unter anderem von Michael Gehmacher von der SLP eingebracht wurde. 
Inhalt der Beschwerde war der Pfefferspray-Angriff der Polizei gegen 
zwei DemonstrantInnen. Gehmacher musste am 1. Mai im Krankenhaus 
medizinisch versorgt werden, da er nach Stunden noch immer nicht das 
Sehvermoegen zurueck erlangt hatte. Mit einer Entscheidung ist nicht 
vor Ende September zu rechnen.
Seit kurzem interessiert sich auch der Menschenrechtsbeirat fuer die 
Polizeiuebergriffe am 1. Mai. "Der Menschenrechtsbeirat ueberprueft 
die Taetigkeit der Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der 
Wahrung der Menschenrechte, entfaltet darueber hinaus eine 
inhaltlich-konzeptive Arbeit und erstattet auf Grundlage dieser Arbeit 
dem Bundesminister fuer Inneres Verbesserungsvorschlaege." 
(www.menschenrechtsbeirat.at) Der Menschenrechtsbeirat hat jedoch 
maximal die Moeglichkeit ein Fehlverhalten der Exekutive aufzuzeigen 
und dem Innenministerium Vorschlaege zu unterbreiten. (gek.)
Volltext: http://at.indymedia.org/node/15612
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