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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Oktober 2008; 18:07
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Uni-Gebuehren:

> Abschaffung mit Schoenheitsfehler

Die Studiengebuehren sind abgeschafft -- leider nicht ganz. Einmal
abgesehen von Menschen ohne EU-Staatsbuergerschaft, die auch nicht
anerkannte Fluechtlinge sind oder sonstwie aus voelkerrechtlichen
Gruenden in den Genuss des Gratisstudiums kommen (s.akin 23/08),
muessen Studierende bei laengerer Studiendauer nach der neu
beschlossenen Gesetzeslage trotzdem mit Forderungen des Staats
rechnen. Fuer die meisten werden sich Moeglichkeiten ergeben,
Schlupfloecher zu finden, doch wahrscheinlich nicht fuer alle.
Unabhaengig von der Staatsangehoerigkeit sieht das neue Gesetz
naemlich vor, dass Studierende nur dann von der Gebuehr befreit sind,
wenn sie die vorgegebene Studiendauer pro Studienabschnitt nicht um
mehr als 2 Semester ueberschreiten. Die Ausnahmen (laut § 92
Universitaetsgesetz) sind vielfaeltig: Schwangerschaften,
Kindererziehungszeiten, Behinderung oder lang andauernde Krankheiten
koennen eine Verlaengerung der Gebuehrenfreiheit erwirken. Auch wer
daneben arbeitet und dabei ein Einkommen von etwas ueber 5000 Euro
jaehrlich nachweisen kann, ist von der Gebuehr befreit. Wer allerdings
ein "Bummelstudent" ist, der kein Arbeitseinkommen belegen kann, muss
zahlen -- Arbeitslose, Pensionisten, prekaer selbstaendig oder schwarz
Beschaeftigte ohne glaubwuerdigen Einkommensnachweis und andere sollen
also weiterhin zur Kasse gebeten werden. Wie die Rechtspraxis dabei
aussehen wird, bleibt abzuwarten.
-br-


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