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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Oktober 2008; 18:07
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Uni-Gebuehren:
> Abschaffung mit Schoenheitsfehler
Die Studiengebuehren sind abgeschafft -- leider nicht ganz. Einmal 
abgesehen von Menschen ohne EU-Staatsbuergerschaft, die auch nicht 
anerkannte Fluechtlinge sind oder sonstwie aus voelkerrechtlichen 
Gruenden in den Genuss des Gratisstudiums kommen (s.akin 
23/08), 
muessen Studierende bei laengerer Studiendauer nach der neu 
beschlossenen Gesetzeslage trotzdem mit Forderungen des Staats 
rechnen. Fuer die meisten werden sich Moeglichkeiten ergeben, 
Schlupfloecher zu finden, doch wahrscheinlich nicht fuer alle. 
Unabhaengig von der Staatsangehoerigkeit sieht das neue Gesetz 
naemlich vor, dass Studierende nur dann von der Gebuehr befreit sind, 
wenn sie die vorgegebene Studiendauer pro Studienabschnitt nicht um 
mehr als 2 Semester ueberschreiten. Die Ausnahmen (laut § 92 
Universitaetsgesetz) sind vielfaeltig: Schwangerschaften, 
Kindererziehungszeiten, Behinderung oder lang andauernde Krankheiten 
koennen eine Verlaengerung der Gebuehrenfreiheit erwirken. Auch wer 
daneben arbeitet und dabei ein Einkommen von etwas ueber 5000 Euro 
jaehrlich nachweisen kann, ist von der Gebuehr befreit. Wer allerdings 
ein "Bummelstudent" ist, der kein Arbeitseinkommen belegen kann, muss 
zahlen -- Arbeitslose, Pensionisten, prekaer selbstaendig oder schwarz 
Beschaeftigte ohne glaubwuerdigen Einkommensnachweis und andere sollen 
also weiterhin zur Kasse gebeten werden. Wie die Rechtspraxis dabei 
aussehen wird, bleibt abzuwarten.
-br-
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