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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. September 2008; 16:57
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Parlament:

> Keine Studiengebuehren fuer Fluechtlinge

Auch AK-Umlage bleibt voll erhalten

Die finale Parlamentssitzung am 24.9. brachte noch ein paar
unerwartete Effekte. Neben der Debatte um die Mehrwertsteuersenkung
ging einiges andere etwas unter. Denn die Studiengebuehren fielen
nicht fuer alle Studierenden -- schon vor der Einfuehrung der
Gebuehren unter Schwarzbunt mussten Hoerende aus Nicht-EU-Laendern
Studiengebuehren zahlen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Im
urspruenglichen Faymann-Entwurf galt aber auch fuer anerkannte
Fluechtlinge keine Gebuehrenbefreiung. Ein Beschluss in dieser Fassung
waere rechtens gewesen, denn internationale Abkommen empfehlen zwar
auch in solchen Belangen anerkannte Fluechtlinge den
Staatsangehoerigen des Aufnahmelands gleichzustellen, eine
voelkerrechtliche Verpflichtung gibt es aber nicht.

Im letzten Moment urgierten Fluechtlingsorganisationen noch eine
diesbezuegliche Aenderung. Die Gruenen initiierten einen
Abaenderungsantrag, der dann auch gleich von SPOe und auch FPOe
uebernommen wurde -- die Studiengebuehr wurde damit auch fuer
Konventionsfluechtlinge abgeschafft.

Asylwerbende, de-facto-Fluechtlinge und noch nicht eingebuergerte
Migranten haben nicht diesen Status. Allerdings beschraenkt sich die
Abschaffung der Gebuehren fuer Nicht-EU-Angehoerige nicht auf
Konventionsfluechtlinge allein. Vielmehr werden all jene Studierende,
"denen Oesterreich auf Grund eines voelkerrechtlichen Vertrages (wie
z.B. der Konvention ueber die Rechtsstellung der Fluechtlinge, BGBl
Nr.55/1955) diesselben Rechte fuer den Berufszugang zu gewaehren hat
wie Inlaendern", von der Gebuehr befreit.

Diese Definition koennte dank EU-Assoziationsabkommen z.B. auch fuer
tuerkische Staatsangehoerige zutreffen, doch ergibt sich da ein sehr
weiter Interpretationsspielraum. Auf Ministerialbeamte und
Hoechstgerichte wird damit ein Haufen Arbeit zukommen.

Die Senkung der AK-Umlage fuer schlecht verdienende Lohnabhaengige
(akin 22/08) wird nicht kommen. Zwar war der BZOe-Antrag, der der
Arbeiterkammer einen Einkommensverlust von rund 40 Millionen Euro
gekostet haette, von OeVP und FPOe urspruenglich unterstuetzt worden,
bei der letzten Nationalratssitzung machte die FPOe doch einen
Rueckzieher. Strache forderte stattdessen, die Verankerung der
Sozialpartner wieder aus der Verfassung herauszunehmen und generell
die Zwangsmitgliedschaften abzuschaffen. Der BZOe-Antrag haette nur
eine "ganz einseitige und durchschaubare Massnahme" zum Inhalt gehabt.
Das hat letztlich sogar die FPOe begriffen und der Gesetzesantrag
wurde von SPOe, Gruenen und FPOe abgelehnt.
-br-

 


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