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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. September 2008; 16:57
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  Parlament:
  
  > Keine Studiengebuehren fuer Fluechtlinge
  
  Auch AK-Umlage bleibt voll erhalten
  
  Die finale Parlamentssitzung am 24.9. brachte noch ein paar 
  unerwartete Effekte. Neben der Debatte um die Mehrwertsteuersenkung 
  ging einiges andere etwas unter. Denn die Studiengebuehren fielen 
  nicht fuer alle Studierenden -- schon vor der Einfuehrung der 
  Gebuehren unter Schwarzbunt mussten Hoerende aus Nicht-EU-Laendern 
  Studiengebuehren zahlen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Im 
  urspruenglichen Faymann-Entwurf galt aber auch fuer anerkannte 
  Fluechtlinge keine Gebuehrenbefreiung. Ein Beschluss in dieser Fassung 
  waere rechtens gewesen, denn internationale Abkommen empfehlen zwar 
  auch in solchen Belangen anerkannte Fluechtlinge den 
  Staatsangehoerigen des Aufnahmelands gleichzustellen, eine 
  voelkerrechtliche Verpflichtung gibt es aber nicht.
  
  Im letzten Moment urgierten Fluechtlingsorganisationen noch eine 
  diesbezuegliche Aenderung. Die Gruenen initiierten einen 
  Abaenderungsantrag, der dann auch gleich von SPOe und auch FPOe 
  uebernommen wurde -- die Studiengebuehr wurde damit auch fuer 
  Konventionsfluechtlinge abgeschafft.
  
  Asylwerbende, de-facto-Fluechtlinge und noch nicht eingebuergerte 
  Migranten haben nicht diesen Status. Allerdings beschraenkt sich die 
  Abschaffung der Gebuehren fuer Nicht-EU-Angehoerige nicht auf 
  Konventionsfluechtlinge allein. Vielmehr werden all jene Studierende, 
  "denen Oesterreich auf Grund eines voelkerrechtlichen Vertrages (wie 
  z.B. der Konvention ueber die Rechtsstellung der Fluechtlinge, BGBl 
  Nr.55/1955) diesselben Rechte fuer den Berufszugang zu gewaehren hat 
  wie Inlaendern", von der Gebuehr befreit.
  
  Diese Definition koennte dank EU-Assoziationsabkommen z.B. auch fuer 
  tuerkische Staatsangehoerige zutreffen, doch ergibt sich da ein sehr 
  weiter Interpretationsspielraum. Auf Ministerialbeamte und 
  Hoechstgerichte wird damit ein Haufen Arbeit zukommen.
  
  Die Senkung der AK-Umlage fuer schlecht verdienende Lohnabhaengige 
  (akin 22/08) wird nicht kommen. Zwar war der BZOe-Antrag, der der 
  Arbeiterkammer einen Einkommensverlust von rund 40 Millionen Euro 
  gekostet haette, von OeVP und FPOe urspruenglich unterstuetzt worden, 
  bei der letzten Nationalratssitzung machte die FPOe doch einen 
  Rueckzieher. Strache forderte stattdessen, die Verankerung der 
  Sozialpartner wieder aus der Verfassung herauszunehmen und generell 
  die Zwangsmitgliedschaften abzuschaffen. Der BZOe-Antrag haette nur 
  eine "ganz einseitige und durchschaubare Massnahme" zum Inhalt gehabt. 
  Das hat letztlich sogar die FPOe begriffen und der Gesetzesantrag 
  wurde von SPOe, Gruenen und FPOe abgelehnt.
  -br- 
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