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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 31. Jaenner 2006; 17:20
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Polizei:
> Hoechstgericht verurteilt Polizei im Fall Imre B.
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erschienenem Ausgabe
berichtete, entsprach der Polizeieinsatz im Fall Imre B. im Jahr 2000 nicht
den gesetzlichen Vorschriften. Fast sechs Jahre nach dem Vorfall hat der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun in einem Erkenntnis entschieden, dass der
im Mai 2000 durch einen Beamten der Wiener Polizei irrtuemlich auf Imre B.
abgegebene Schuss Folge eines rechtswidrigen Verhaltens war.
Drei Mal hatte der Unabhaengige Verwaltungssenat (UVS) die Amtshandlung fuer
rechtens erklaert, zweimal hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese
Bescheide wieder aufgehoben. Beim dritten Mal verwies der VfGH den Akt an
den VwGH, der nun ebenfalls zum Erkenntnis kam, das Verhalten sei
rechtswidrig gewesen. Ob die Republik Oesterreich nun die Unterhaltskosten
fuer die Nachkommen Imre B.s uebernehmen wird, ist noch fraglich.
Vom Strafrichter wurde der Beamte, der den toedlichen Schuss abgegeben hat,
freigesprochen: Er habe die Autotuer jenes Wagens geoeffnet, mit dem der ihm
verdaechtige Imre B. vor einem Haus, in dem die Polizei eine
Hausdurchsuchung plante, ausparkte. Dabei sei der Polizist zurueckgekippt
und habe mit einem "Greifreflex" irrtuemlich den Abzug seiner Waffe
betaetigt. Die Dienstvorschrift sah damals wie heute vor, den Finger nicht
am Abzug, sondern gestreckt entlang der Pistole zu halten.
(profil/apa/bearb.)
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Zur Vorgeschichte siehe auch: akin 17/00,
18/02, 5/03
u.a.
Waehrend der Polizist freigesprochen worden war, wurde zumindest ein
Teilnehmer einer Protestdemonstration nach dem Vorfall bei fadenscheiniger
Beweislage wegen "Widerstands" zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt --
siehe akin 20/02
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