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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 31. Jaenner 2006; 17:20
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Polizei:
> Hoechstgericht verurteilt Polizei im Fall Imre B.
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erschienenem Ausgabe 
berichtete, entsprach der Polizeieinsatz im Fall Imre B. im Jahr 2000 nicht 
den gesetzlichen Vorschriften. Fast sechs Jahre nach dem Vorfall hat der 
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun in einem Erkenntnis entschieden, dass der 
im Mai 2000 durch einen Beamten der Wiener Polizei irrtuemlich auf Imre B. 
abgegebene Schuss Folge eines rechtswidrigen Verhaltens war.
Drei Mal hatte der Unabhaengige Verwaltungssenat (UVS) die Amtshandlung fuer 
rechtens erklaert, zweimal hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese 
Bescheide wieder aufgehoben. Beim dritten Mal verwies der VfGH den Akt an 
den VwGH, der nun ebenfalls zum Erkenntnis kam, das Verhalten sei 
rechtswidrig gewesen. Ob die Republik Oesterreich nun die Unterhaltskosten 
fuer die Nachkommen Imre B.s uebernehmen wird, ist noch fraglich.
Vom Strafrichter wurde der Beamte, der den toedlichen Schuss abgegeben hat, 
freigesprochen: Er habe die Autotuer jenes Wagens geoeffnet, mit dem der ihm 
verdaechtige Imre B. vor einem Haus, in dem die Polizei eine 
Hausdurchsuchung plante, ausparkte. Dabei sei der Polizist zurueckgekippt 
und habe mit einem "Greifreflex" irrtuemlich den Abzug seiner Waffe 
betaetigt. Die Dienstvorschrift sah damals wie heute vor, den Finger nicht 
am Abzug, sondern gestreckt entlang der Pistole zu halten.
(profil/apa/bearb.)
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Zur Vorgeschichte siehe auch: akin 17/00, 
18/02, 5/03 
u.a.
Waehrend der Polizist freigesprochen worden war, wurde zumindest ein 
Teilnehmer einer Protestdemonstration nach dem Vorfall bei fadenscheiniger 
Beweislage wegen "Widerstands" zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt --  
siehe akin 20/02
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