Geschrieben von VgT, Werkstatt F&S
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Dienstag, 11. November 2008 |
Nach dem großen Lauschangriff und den
Hausdurchsuchungen gegen Tierschutz-AktivistInnen Ende Mai wurden 10
Personen in Untersuchungshaft nach §278a StGB genommen. Die gegen
diesen Haftbeschluss gerichtete Beschwerde wurde Ende Oktober vom
Obersten Gerichtshof OGH in letzter Instanz abgewiesen. Nun gibt es eine Petition zur Reform der Gesetzeslage. |
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