Samstag, 24. Januar 2009
 
Videoüberwachung im Gemeindebau — was tatsächlich genehmigt wurde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von ARGE Daten   
Mittwoch, 27. Februar 2008

Entscheidung der Datenschutzkommission: Stiegenhaus- und Hauseingangs-Überwachung wird eine Absage erteilt. Probegenehmigt wird nur die Überwachung von Garagen, Aufzügen und Müllplätzen.

Mit der DSK-Entscheidung für Wiener Gemeindebauten wird der Zweck der Videoüberwachung endgültig klar. Es geht um das Nachgeben des populistischen Drucks von der Straße und um Sozialkontrolle, etwa bei der Müllentleerung. Alles was scheinbar biedere Bürger stört, Verunreinigung, Ausspucken, Lärm, anstössige Kleidung, fremdländisches Aussehen, soll per Videoüberwachung beseitigt werden. Mit Kriminalitätsbekämpfung hat das längst nichts mehr zu tun.

Nachdem die Wiener Stadtregierung bereits vergangenen Sommer mit ihrem Wunsch nach Videoüberwachung im Gemeindebau vorgeprescht war, hat nunmehr die Datenschutzkommission einen Bescheid erlassen. Unter großem medialem Echo wurde hinausposaunt, die DSK habe die „Videoüberwachung“ im Gemeindebau bewilligt. Was dabei unterging, ist die Tatsache, dass keineswegs allen Begehrlichkeiten der Stadt Wien nachgegeben wurde und nur Randbereiche bewilligt wurden.

Keine Überwachung von Hauseingängen und Stiegenhäusern

Die beantragte Videoüberwachung von Hauseingängen und Stiegenhäusern darf nicht stattfinden, da dieser Bereich für die Privatsphäre bedeutsam ist und keine wesentlichen Schadensfälle im Antrag ausgewiesen waren. Damit folgt die DSK der bisherigen Judikatur zur Videoüberwachung bei Wohnungseingängen. Schon in der Entscheidung 6Ob2401/96y wurde durch den OGH festgehalten, dass die Überwachung von Stiegenhäusern und Eingängen einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt und selbst zur Klärung von Einbrüchen nur eine Überwachung der allgemeinen Bereiche und nicht der einzelnen Eingangstüren nötig ist.

Nachdem auch keine Gründe für die Überwachung nachgewiesen wurden, ist fraglich, was seitens der Stadt Wien mit diesen Anträgen überhaupt bezweckt werden sollte.

Überwachung von Garagen, Müllräumen, Aufzügen

Die Videoüberwachung von anderen Bereichen (Garagen, Müllräume, Aufzüge) wurde antragsgemäß genehmigt, allerdings mit der Auflage, dass keinesfalls Wohnungseingänge von der Videoüberwachung erfasst sein dürfen, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde.

Die Weiterverwendung von Daten aus der Videoüberwachung ist — entsprechend dem Zweck der Videoüberwachung — zur Ausforschung der Verursacher von Vandalismusschäden erlaubt; sonst nur soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausfolgung des Bildmaterials, z.B. an Strafverfolgungsbehörden, besteht.

Evaluierung der Aufzeichnungen

Die Überwachung wurde zeitlich befristet genehmigt, mit der Auflage einer darauf folgenden Evaluierung, ob die entsprechende Überwachung überhaupt etwas gebracht hat.

Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009 müssen von Wiener Wohnen Aufzeichnungen über Vandalismus-Schadensfälle in den Wohnhausanlagen mit Videoüberwachung und in vergleichbaren Wohnhausanlagen ohne Videoüberwachung geführt und der Datenschutzkommission vorgelegt werden, damit nach diesem Beobachtungszeitraum darüber entschieden werden kann, ob Videoüberwachung überhaupt ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Vandalismusschäden ist und daher der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz gerechtfertigt ist.

Mit diesem Entscheidungsteil beschreitet die DSK neue — und durchaus sinnvolle — Wege: Bislang hat es bei Videoüberwachungen keine vernünftige Evaluierung gegeben, wie sich diese im Sinne des erhofften Zwecks überhaupt ausgewirkt haben. Immer wieder grassierende Meldungen, dass dank Videoüberwachung etwa das Vandalentum zu Lasten der Wiener Linien reduziert worden sei, sind insoferne missverständlich als in solchen Fällen ja kein Zusammenhang überprüft wird: Allein ein Rückgang von Vandalenakten in einem bestimmten Zeitraum lässt sich nicht zwingend auf eingeführte Überwachungsmaßnahmen zurückführen. Verschwiegen wird im Zusammenhang mit den Wiener Linien, dass zeitgleich mit der Installation der Videoüberwachung massiv der zivile und uniformierte Streifendienst in den Stationen und Zügen ausgeweitet wurde.

Videoüberwachung als Verdrängungswettbewerb

Bei einem Direkt-Vergleich zwischen Anlagen mit und ohne Überwachung ist zu hoffen, dass tatsächlich sinnvolle Vergleichskriterien entwickelt werden.

Zweck der genehmigten Überwachungen soll die Verhinderung von Vandalenakten sein. Zu bedenken ist dabei, dass Videoüberwachung meist einen Verdrängungseffekt mit sich bringt. Wer unbedingt auf Vandalentum aus ist, wird sich von einer fetten — allgemein sichtbaren — Kamera bzw. entsprechenden Warnhinweisen davon mit Sicherheit nicht abbringen lassen, seine Zerstörungswut allerdings wohl auf Bereiche auslagern, die nicht videoüberwacht werden.

Durch diesen Effekt ist auch zu befürchten, dass entsprechende Evaluierungen missverständliche Ergebnisse mit sich bringen: Möglicherweise wird in den unmittelbar überwachten Bereichen tatsächlich ein Rückgang entsprechender Vorfälle stattfinden. Erfolgreich wäre aber die Videoüberwachung nur, wenn einerseits die Gesamtzahl von Vandalismusfällen sinken würde und andererseits kein Anstieg in der unmittelbaren Umgebung der überwachten Bereiche stattfinden würde.

Ansonsten wäre bloß das Floriani-Prinzip mit hohen Steuer-Kosten umgesetzt: "Heiliger Sankt Florian, überwach' mein Haus und zerstör' das andere".

Wird dies nicht mitberücksichtigt, wäre das Ergebnis wohl ein gefährlicher Dominoeffekt: In einem Schnellschuss würde die Überwachung immer weiterer und neuer Bereiche gefordert, ohne jedoch den Schadensursachen auf den Grund zu gehen.

Eine flächendeckende Videoüberwachung in weiten Bereichen der Städte, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich, ist weder aus grundrechtlicher Sicht wünschenswert, noch aus ökonomischer Sicht finanzierbar.

Ob Videoüberwachung Erscheinungen wie Vandalentum, ignorantes Müllablagern oder andere Sozialdelikte bloß oberflächlich verdrängft oder doch nachhaltig verhindert, konnte noch durch keine Studie bewiesen werden. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Untersuchungen, die zeigen, dass Videoüberwachugn am besten VOR deren Installation nützt, da in dieser Zeit öffentlichkeitswirksam berichtet wird.

Auch die berühmten "Erfolge" in Großbritannien, etwa in Newham, lassen sich nur durch grobe sozialwissenschaftliche Verrenkungen der Vidoeüberwachung zuschreiben. Unter den Teppich gekehrt wird, dass die Videoüberwachung bloß der Endpunkt einer umfassenden Stadtteilsanierung war, in der neben Entfernen von Müllhalden, Reparatur von Gassenlokalen und Strassen, besserer Beleuchtung und verstärkter Patrouillentätigkeit, sich auch die Bevölkerungsstruktur wandelte. Es ist unseriös, Änderungen in den Deliktraten bloß der Überwachungstechnik zuzuschreiben.

Illegale Müllablagerung durch Überwachung bekämpfen?

Neben Vandalentum wird als weiteres Problem, das es zu bekämpfen gilt, die „illegale“ Müllablagerung an den privaten Müllplätzen verschiedener Hausanlagen genannt. Auch hier ist auf den Verdrängungscharakter entsprechender Maßnahmen zu verweisen: Wem Müllentsorgung egal ist, der kippt dann einfach seinen Dreck in den Wald oder auf die Straße.

Juristisch gesehen ist überhaupt fraglich, wie eine Bekämpfung unerwünschter Müllablagerung von statten gehen soll. Müllablagerungen stellen zwar einen zivilrechtlichen Eingriff in die Rechte der Hauseigentümer dar, sind aber weder Verwaltungsübertretung noch Strafdelikte. Es wird daher juristisch überaus problematisch bis unmöglich sein, Müllablagerer zu identifizieren, selbst wenn man sie auf Video aufgenommen hat. Zu befürchten ist daher, dass entsprechende Maßnahmen zwar viel kosten, aber keinen Effekt bringen. Am einfachsten wäre es jedenfalls, entsprechende private Müllplätze zu versperren.

Prüfschema des OGH wurde ignoriert

Bei genaueren Hinsehen entpuppt sich gerade der Teil der DSK-Entscheidung — die Mistkübelüberwachung — als nicht durchdacht und bedenklich.

Wendet man das vom OGH entwickelte zweiteilige Prüfschema an, dann müsste man bei der Mistkübelüberwachung im ersten Schritt prüfen, ob die Videoüberwachung tatsächlich das einzig mögliche Mittel zur Problembekämpfung ist.

Und hier ergibt sich ein klares Nein. Die Müllbereiche könnten durch Schlösser so gestaltet werden, das sowieso nur berechtigte Zutritt haben. Das angebliche Müllproblem würde sich effizient und kostengünstig im Nichts auflösen.

Der zweite Prüfschritt, ob die Maßnahme einen angemessenen oder überzogenen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, könnte unterbleiben, da schon die Voraussetzungen — die fehlenden Alternativen — nicht gegeben sind.

Garagen und Aufzüge

Garagenanlagen, die auf Grund ihrer Größe, Unübersichtlichkeit und mangelhaften Beleuchtung tatsächlich Anziehungspunkt für dunkle Geschäfte sein können, wären einer der wenigen Bereiche, bei denen Videoüberwachung argumentierbar ist. Zum größten Teil würden damit zwar nur vergangene Bausünden kaschiert, doch könnten Angriffe rascher erkannt werden und entsprechend gehandelt werden. Auch der Verdrängungseffekt würe nicht sehr stark ausgeprägt, da eine flächendeckende Überwachung aller Garagenanlagen machbar wäre.

Damit diese Überwachung sinnvoll ist und nicht bloß zum populistischen Plazebo verkommt, wären Qualitätsstandards erforderlich. Diese Qualitätsstandards müssten einerseits Kamaradichte und -positionierung betreffen und andererseits ein rasches Eingreifen im Tatfall sicherstellen. Bloße Aufzeichnungen nützen Opfern überhaupt nichts. Täter die wissen, dass sie etwas zu verbergen haben, können sich im unübersichtlichen Garagenbereich leicht vor Identifikation schützen. Garagenkameras sollten daher so installiert werden, dass innerhalb von 2-3 Minuten auch durch Personal eingegriffen werden kann.

Keine dieser, an sich selbstverständlichen Qualitätskriterien, wurden von der Datenschutzkommission vorgegeben.

Dass Aufzüge überwacht werden dürfen, Stiegenhäuser aber nicht, gehört zum Kapitel Unverständliche DSK-Entscheidungen und spricht in ihrer Inkonsistenz für sich.

Resumee

Die Schlagzeilen „Überwachung im Gemeindebau bewilligt“ geben den entsprechenden DSK-Beschluss nur verkürzt wieder. Trotz einiger durchaus lobenswerter Ansätze der DSK hält die ARGE DATEN an ihrer prinzipiellen Kritik fest: Es ist illusorisch, Videoüberwachung als Allheilmittel gegen Phänomene wie Vandalismus und Spannungen im Zusammenleben zu betrachten. Videoüberwachung kommt bestenfalls verdrängende Wirkung zu und der Folgeschluss einer stadtweit flächendeckenden Überwachung ist aus vielen Gründen nicht möglich.

Öffentliche Diskussionen oder Phon-In-Sendungen der Radiosender bringen regelmäßig dasselbe Bild. Die genannten "Verbrechen" die den Ruf der Bevölkerung nach Videoüberwachung begründen, sind durchwegs Probleme und Reibereien, die sich im Zusammenleben heterogener Gruppen ergeben und früher auf Grund geringerer sozialer Unterschiede weniger auftraten oder schlicht informell im täglichen Bassena-Streit geschlichtet wurden.

Sozialkontrolle war bis vor wenigen Jahren nicht salonfähig, kein Politiker wäre bereit gewesen, sich in diese menschelnden Niederungen zu begeben. Angesichts der immer geringeren Gestaltungsfähigkeit bei großen Themen, wie Bildung, soziale Sicherheit, Gesundheits- und Pflegevorsorge und dem Umbau der Wirtschaft zu einem nachhaltigen, ökologischen System, zieht sich die Politik auf populistische Plazebos zurück. Sicherheit, Sozialkontrolle und Überwachung sind hier ein geradezu endloses Betätigungsfeld.

Sinnvoller als Videoanlagen wäre es in Wohnhausanlagen, wo es tatsächlich Probleme gibt, entsprechendes Personal zur Betreuung einzusetzen — ein Bereich der in den vergangenen Jahren gezielt zu Tode gespart wurde. Eine private Reinigungsfirma wird sich nicht darum scheren, wer Zerstörungen zu verantworten hat, mehr Schmutz, mehr Zerstörung sind im Gegenteil gut fürs Geschäft. Ein Hausmeister — den man mit Ausbildung hinsichtlich Mediation, Konfliktmanagement, Informationszentrum, etc... auch gezielt als Beruf aufwerten könnte — in der Regel schon. Insoferne sollte sich die Stadtregierung zuerst selbst an der Nase nehmen, da sie die Entwicklungen, gegen die sie jetzt mit Videoüberwachungen ankämpfen will, durch ihren eigenen Sparstift mit zu verantworten hat.

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