Rechtswidrige Weisungen werden nicht nur den Innenministern der vergangenen acht Jahre vorgeworfen. Auch in der Fremdenpolizei werden rechtswidrige Weisungen zum Einsperren von Asylsuchenden erteilt.
Liebe Leserin, lieber Leser, wahrscheinlich waren Sie noch nie im Gefängnis. Deshalb ist das alles, was da steht, für Sie weit weg. Aber trotzdem - stellen Sie sich das einmal vor:
Sie sind unschuldig, haben niemandem etwas zuleide getan, aber eines Tages, plötzlich, ohne Gerichtsurteil, werden Sie eingesperrt. Mit viel Glück finden Ihre Verwandten für Sie – nicht gleich, aber nach ein paar Wochen immerhin - einen Rechtsvertreter, der eine Haftbeschwerde macht und Sie frei bekommt.
Der zuständige Polizeichef sagt daraufhin im Gespräch mit einer Zeitung: "Oh Pardon! Das wollte ich gar nicht. Es war nur ein – Protokollierungsfehler…" Wie würde es Ihnen da gehen?
So ähnlich sagt das aber ein Hofrat Reischer, Sicherheitsdirektion Niederösterreich, zum „STANDARD“ (Dienstag 12.2.2008, S. 11, http://derstandard.at/?url=/?id=3220856), als wir seine rechtswidrige – soll ich Weisung sagen? Oh nein, das wäre ein Protokollierungsfehler! – nein, seine „Ermunterung zur Schubhaft“ auf unserer Homepage www.asyl-in-not.org veröffentlicht hatten.
Nur leider – ein paar Tage nach der „falschen Protokollierung“: da wurden Sie, lieber „STANDARD“-Leser, verhaftet. Oder verwechsle ich da etwas? Sie sind ja „weiß“ und nicht „artfremd“, sondern eingeboren; Sie betrifft es ja gar nicht. Sie „gehören“ ja hierher...
Wenige Tage nach der Sitzung, deren Protokoll Asyl in Not veröffentlichte, schlug die Polizei des Herrn Platter in Traiskirchen wieder einmal zu: Dutzende Familienväter wurden – wie so oft – vor den Augen ihrer Frauen und Kinder in Handschellen abgeführt.
Hofrat Reischer hatte sein Protokoll mit den (wie er jetzt behauptet) falschen Protokollierungen an alle relevanten Dienststellen in Niederösterreich ausgeschickt.
„Es wird betont, dass sich die Fremdenpolizisten nicht entmutigen lassen sollen. Wir werden nach wie vor Schubhaften verhängen – und zwar auch in den Fällen des §76 Abs 2“- des berüchtigten, vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärten, Schubhaftparagraphen im Prokop’schen Fremdenpolizeigesetz.
Fast alle diese Verhaftungen wurden mittlerweile für rechtswidrig erklärt, die Gefangenen freigelassen. Jedenfalls –so weit ihre Angehörigen den Weg zu uns fanden. So sind „Hafträume“ frei geworden, für die Nächsten… Also wird weiter eingesperrt. Munter drauf los! Wir melden uns gleich wieder. Fortsetzung folgt.
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