Derzeit ist von unserer Bundesregierung eine Gesetzesvorlage an den Nationalrat geplant, die beinhaltet, daß zu Bundeswahlen (Nationalrat, Bundespräsident, Bundes-Volksabstimmungen) das Mindestwahlalter auf 16 herabgesetzt wird. Doch daß bei solchen Gesetzesänderungen der Teufel oft im Detail steckt, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.
Bis 1993 galt ein Mindestwahlalter von 19 Jahren. Das hieß allerdings nicht, daß man mit 19 wählen durfte. Der Autor dieser Zeilen war beispielsweise zur Nationalratswahl 1986 nicht wahlberechtigt, da zwar volljährig im Sinne der Wahlrechtsbestimmungen, aber eben erst zum Zeitpunkt der Nationalratswahl und nicht zum Zeitpunkt des einige Wochen vorher stattgefunden habenden Stichtages.
Nun war das ein Extremfall, doch verschärfte sich diese Problematik ausgerechnet mit der Wahlaltersenkung auf 18 Jahre — denn diese fand nur bedingt statt. Der bezüglich des Alters relevante Stichtag wurde nämlich auf den 1.Jänner des Wahljahres verschoben, was im Durchschnitt nur eine faktische Wahlaltersenkung von 19 auf 18 1/2 ergab. Im Einzelfall waren damit diejenigen altersmäßig früher dran, die später im Jahr geboren waren.
2003 wurde diese Ungleichheit behoben und der Stichtag mit dem Wahltag gleichgesetzt. Daher wird wohl bei einer neuerlichen Reform der Wahlalterabsenkung genau zu beachten sein, wie die bürokratischen Modalitäten diesbezüglich gesetzt werden.
Wie dem auch sei: “Wählen mit 16” wird auch bei einer Beibehaltung des Stichtags am Wahltag nur ein Minderheitenprogramm sein, da ja Wahlen nicht so häufig sind und daher die gerade erst wahlberechtigt Gewordenen in den meisten Fällen nicht gleich zur Urne gebeten werden. Um als Beispiel wieder auf meinen Fall zu verweisen: Ich durfte trotz eines Mindestwahlalters von 19 erst 1990 (kurz vor meinem 23.Geburtstag) zum Nationalrat wählen, zum Bundespräsidenten gar erst 1992 (mit 24).
So würde nach einer Altersabsenkung gerade mal ein Viertel der neu Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 16 Jahre alt sein, durchschnittlich damit also “Wählen mit 17 1/2” Realität werden und damit das tatsächliche Wahlalter das jetzt gültige nominale nur knapp unterbieten. Im Falle der projektierten Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre — einer demokratiepolitischen Angelegenheit, die überhaupt etwas mehr Beachtung verdienen würde — wäre gerade mal ein Fünftel der Erstwahlberechtigten 16 Jahre alt, das Durchschnittsalter aller Wahldebütierenden 18 Jahre. Die ältesten der neu mit diesem demokratischen Recht Beglückten stünden damit kurz vor ihrem 21.Geburtstag. Angesichts der Bundesheer-Stellungspflicht, die teilweise schon mit 17 eintritt oder des Erwachsenen-Strafrechts, das mittlerweile bereits mit 18 greift, erscheint das schon fast ein bisserl sehr alt — trotz Altersabsenkung.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß es eine NGO für Demokratie und Verfassungsrecht geben müßte.
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