EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung ist nichtig! |
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Geschrieben von Werkstatt Frieden & Solidarität
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Freitag, 14. Dezember 2007 |
Dr. Adrian Hollaender ist ao. Univ.Prof. für Europarecht sowie internationale Grund- und Menschenrechte an der Staatlichen Universität Klausenburg, Associate Professor for International Law and Human Rights an der International University Vienna, Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und Vorsitzender des Grundrechtskonvents im österreichischen Parlament. Er kommt zu dem Schluss, dass der EU - Vertrag ohne Volksabstimmung nichtig sei.
Dr. Adrian Hollaender hat für die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte (EFCR) ein Gutachten geschrieben (http://www.efcr.at/tmp_de/files/111.pdf), in dem er rechtlich nachweist, dass eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag zwingend geboten ist, da dieser Vertrag eine Gesamtänderung der Verfassung bewirkt. Wörtlich heißt es: "Die Unterlassung einer solchen Volksabstimmung wäre nicht nur eine derart offenkundige und schwerwiegende Verfassungsverletzung, dass der Bundespräsident eine allfällige Beurkundung zu verweigern hätte (...), sondern würde überdies zur absoluten Nichtigkeit der auf eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne verfassungsrechtliche Legitimation durch ein Verfahren nach Artikel 44 Absatz 3 B-VG abzielenden Teile des EU-Reformvertrags in Bezug auf die österreichische Rechtsordnung führen, was jedenfalls eine nicht vertretbare schwelende Rechtsunsicherheit bewirken würde. Ein Verzicht auf eine (aus den genannten Gründen mehrfach gebotene) Volksabstimmung käme im Ergebnis einer Aufgabe der - bisher als zentrale Norm zur Absicherung der österreichischen Bundesverfassung verstandenen - verfassungsrechtlichen Grundlagenschranke des Artikel 44 Absatz 3 B-VG gleich." Die Werkstatt Frieden & Solidarität sieht sich durch diese juristische Expertise bestätigt. Elke Renner von der Werkstatt Frieden & Solidarität: "Die Regierung und der Nationalrat müssen endlich ihren rechtsstaatlichen Wild-West-Kurs beenden und eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag zulassen. Andernfalls muss den politisch Verantwortlichen klar sein: wenn sie die Verfassung brechen, schaffen sie kein legitimes Recht sondern delegitimieren sich selbst. Es ist Aufgabe einer immer breiter werdenden zivilgesellschaftlichen Bewegung, diesem politischen Abenteurertum von Gusenbauer & Co entgegenzutreten, die sich aus Angst vor der Bevölkerung immer weiter von Demokratie und Rechtsstaat entfernen."
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