Die Schikanen, die die Asyl- und Fremdenrechtsreform des Vorjahres mit sich bringt, werden zwar von vielen kritisiert, doch auch die Caritas stellt das Schubhaftsystem nicht grundsätzlich in Frage. Asyl in Not, eine Organisation, die täglich mit den Exzessen des Asylrechts konfrontiert ist, findet es grundsätzlich menschenrechtswidrig, wenn Menschen, die nichts verbrochen haben, eingesperrt werden.
Menschen werden abgeführt. Vor den Augen ihrer Angehörigen, in
Handschellen, ins Gefängnis. Menschen, die nichts verbrochen haben.
Außer daß sie "Fremde" sind. Und: daß sie unvernünftig genug waren,
Schutz zu suchen in diesem gastfreundlichen Land. Schubhaft� Das ist
Haft ohne Urteil, ohne Delikt.
So etwas gibt es nur für Fremde. Kein Inländer darf eingesperrt werden
ohne Delikt und ohne Urteil - nur zur "Sicherung" einer
Verwaltungsmaßnahme, wie es die Abschiebung ist. Schubhaft
unterscheidet zwischen "Staatsbürgern" und "Fremden":
Nur den "eigenen Leuten", Menschen "unserer eigenen" Abstammung und
Nation, gesteht sie das Grundrecht auf persönliche Freiheit, auf
Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht, nicht gefoltert und
nicht unmenschlich behandelt zu werden, und nicht zuletzt: das Recht
auf Arbeit zu.
Schubhaft unterscheidet also nach "rassischen" Kriterien: Abstammung und Nation.
Schubhaft ist daher ein rassistisches Verbrechen, das in einer demokratischen Republik nicht geduldet werden kann.
Daher haben wir auch kein Verständnis dafür, wenn Caritas-Präsident
Küberl lediglich eine "Reduktion" der Schubhaft (und auch das nur im
Asylverfahren) anstrebt und sich eine "schubhaftfreie" Gesellschaft
nicht vorstellen kann.
Auch die strikte Trennung zwischen "Flüchtlingen" und "Einwanderern"
(welch letztere laut Caritas nur auf "Wunsch des Staates" kommen dürfen
sollen) lehnen wir ab. Zwar beschränkt sich unsere Rechtsberatung aus
Gründen unserer beschränkten Zeit auf erstere. Aber politisch treten
wir für offene Grenzen ein.
Wir erlauben uns nämlich, Visionen zu haben. Auch Freizügigkeit ist für
uns ein Menschenrecht. Daß sie heute zum Teil verwirklicht ist, nämlich
innerhalb der Europäischen Union, war vor einigen Jahrzehnten auch noch
völlig undenkbar.
Aber zurück zur rauen Wirklichkeit. Schubhaft wird exzessiv verhängt.
Seit Jänner 2006 gnadenloser denn je. Unzählige Menschen vegetieren in
Österreichs Gefängnissen, oft monatelang, oftmals ohne jeden Kontakt
zur Außenwelt, in verdreckten Zellen, der Willkür sadistischer Wächter
ausgeliefert.
Viele von ihnen wurden schon in ihrer Heimat verfolgt, wurden
gefoltert, sind schwerst traumatisiert. Hier in Österreich erleben sie
den Horror, unschuldig im Gefängnis zu sitzen, noch einmal.
Diese Unglücklichen sind Opfer jenes Gesetzes, das - von breiter
Mehrheit beschlossen - am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist und als "Prokopgesetz" in die Geschichte eingehen wird. Traumatisierte
einzusperren, ist Folter im Sinne der Menschenrechtskonvent ion. Die
verstorbene Prokop und "wie heißt der jetzige" - waren und sind
verantwortlich dafür.
Asyl in Not
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