Für 60 Prozent Steuer ab 140.000 Euro |
|
|
|
Geschrieben von Attac
|
Dienstag, 29. Januar 2008 |
Attac schaltet sich in die Diskussion um die Steuerreform ein und plädiert für die hohe Besteuerung von Spitzeneinkommen.
Gleichstellung von Arbeits- und Kapitaleinkommen vorrangig
Angesichts wachsender Ungleichheiten bei Löhnen plädiert Attac für die Einführung eines Spitzensteuersatzes von 60 Prozent ab 140.000 Euro Jahresgehalt. Den Vorschlägen des Industriellen Hans-Peter Haselsteiner eines 80-prozentigen Steuersatzes für sehr hohe Einkommen kann Attac Positives abgewinnen. "Allerdings beginnen hohe Gehälter nicht erst bei 5 Millionen Euro. Davon sind bekanntlich nur 14 Menschen in Österreich betroffen. Wir treten für eine absolute gesetzliche Begrenzung von Einkommen ab 500.000 Euro Jahresgehalt ein“, meint Attac Steuerexpertin Sybille Pirklbauer: "Ein Gehalt, das mehr als das 30fache eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes beträgt, ist mit keiner "Leistung" mehr zu argumentieren."
Attac fordert darüber hinaus die steuerliche Gleichstellung von Arbeits- und Kapitaleinkommen. Erträge aus Kapitaleinkommen - eingeschlossen Kursgewinne von Aktien und Wertpapieren - sollten den gleichen progressiven Steuersätzen wie hart erarbeitete Löhne und Gehälter unterliegen. Im Gegenzug sollten niedrige und mittlere Arbeitseinkommen entlastet werden -- ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Analog zur Meldung der Lohneinkommen durch die Arbeitgeber könnten Banken Kapitalerträge an die Finanzämter melden.
Die Begünstigung von Kapitaleinkommen ist hauptverantwortlich für ein leistungsfeindliches Steuersystem. Wer sein Geld für sich arbeiten lassen kann, ist derzeit extrem begünstigt. Zinsen und Dividenden sind maximal halb so hoch besteuert wie Arbeitseinkommen. Aktien-Spekulationsgewinne sind nach einem Jahr Haltefrist gänzlich steuerfrei. "Von derart niedrigen Steuersätzen können arbeitende Menschen nur träumen", erklärt Pirklbauer. "Wer sich daher für die Entlastung der arbeitenden Menschen in Österreich ausspricht, muss eine höhere Besteuerung von arbeitslosen Einkommen aus Kapitalerträgen umsetzen."
|