Alle seit 21. Mai in U-Haft sitzenden TierrechtsaktivistInnen sind aufgrund einer Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft heute, Dienstag, enthaftet worden.
Seit heute, Dienstag, sind die neun TierrechtsaktivistInnen, die Ende Mai verhaftet worden waren, weil sie eine "kriminelle Organisation" gebildet haben sollen, wieder in Freiheit. Auslöser der Enthaftungen in Wien, Wiener Neustadt und Eisenstadt sei ausgerechnet die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen die am 14. August erfolgte Freilassung des ersten von zehn TierschützerInnen gewesen, so die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Der Schuß ging nach hinten los. Die Oberstaatsanwaltschaft sah die U-Haft für den Freigelassen als ungerechtfertigt an und überprüfte deswegen auch die Haftgründe der anderen Betroffenen. Und sah auch hier die U-Haft als "unverhältnismäßig" an.
Die umstrittene Untersuchungshaft wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr begründet. Die Verdunkelungsgefahr rechtfertigt laut Gesetz allerdings nur zwei Monate Untersuchungshaft. Eine weitere Inhaftierung wegen Tatbegehungsgefahr sei ebenso unzulässig, so die Oberstaatsanwaltschaft.
"Mit der Aufhebung der Untersuchungshaft wurde zwar ein Unrecht beendet, allerdings muss geklärt werden wie es überhaupt zu solchen Zuständen kommen konnte," sagt Helmut Dungler, Geschäftsführer Organisation "Vier Pfoten", die auch eines ihrer Mitglieder in Haft gehabt hatte. Nach wie vor sei der umstrittene Vorwurf der Gründung einer kriminellen Organisation nach dem "Gummiparagrafen" 278a aufrecht, konkrete Anklagepunkte gegen einzelne Personen habe es bisher jedoch nicht gegeben, so Dungler.
Einschüchtern möchte man sich von der Justizaktion aber nicht lassen. Dungler: "In erster Linie geht es jetzt natürlich darum, unseren Freund und Kollegen wieder zu begrüßen. Wir sind sehr froh, ihn wieder bei uns zu haben. Nun werden wir wieder in alter Stärke unsere Arbeit für die Tiere fortsetzen."
Auch das BZÖ meinte, eine Aussendung machen zu müssen: Sie vermuten einen Kuhhandel zwischen den Grünen und dem SP-geführten Justizministerium. "Offensichtlich hat die linke Justizministerin Maria Berger sich von den Grünen zur seltsamen Freilassung des des Terrorismus verdächtigen Martin Balluch erpressen lassen", so BZÖ-Generalsekrer Martin Strutz. Der Lohn wäre eine Zustimmung der Grünen zum Faymann-Paket." Das bis heute eigentlich der Terrorismus-Verdacht gegen Balluch und die anderen neun Inhaftierten überhaupt nicht konkretisiert werden konnte, ficht Strutz nicht an. Er möchte eine parlamentarische Anfrage zur Causa stellen - die Antwort auf die Anfrage könnte recht interessant sein, da sie wohl auch Informationen enthalten könnte, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt zu solchen abstrusen Verdächtigen gekommen war und wie sie die monatelang U-Haft hatte rechtfertigen wollen. |