Samstag, 24. Januar 2009
 
Kriegsgräberpflege nur für Westopfer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dieter Braeg   
Samstag, 12. April 2008

Im schönen St. Johann im Pongau liegen tausende sowjetische Kriegsgefangene, die in den Lagern der Nazis verhungerten oder zu Tode geschunden wurden, auf einem vergessenen Friedhof. Land und Gemeinde kommen nicht nur nicht ihrer Verpflichtung zur Gräberpflege nach, die verbieten auch den Zutritt.

STALAG XVIII C (317)

So viele Wanderwege gibt es in schönen St. Johann im Pongau/Österreich und wenn man auf die Homepage geht, da liest man: „Willkommen in Sankt Johann-Alpendorf oder ganz einfach "Grüß Gott!". Sankt Johann-Alpendorf liegt rund 60 km südlich der Mozartstadt Salzburg. Unser beliebter Urlaubsort bietet neben einer erstklassigen Infrastruktur und hervorragender Gastronomie auch eine Vielzahl von freundlichen Fachgeschäften. Vom familiären Privatquartier bis zum gemütlichen Bauernhof, vom Ferienappartement bis zum 5-Sterne Wellnesshotel reicht das gastfreundliche Angebot.

Dabei war früher nicht alles so „gastfreundlich“ und viele Menschen haben keine sehr gute Erinnerung an diesen Ort, der bereits in der Bronzezeit besiedelt wurde. Dass in der Nazizeit der Bürgermeister Hans Kappacher hieß und dieser nach 1950 erneut Bürgermeister und später vom Gemeinderat zum Ehrenbürger ernannt wurde, ist höchstens ein Hinweis, wie man Geschichte auch „aufarbeiten“ kann. Ab 1939 hieß diese Gemeinde bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Markt Pongau (Reichsgau Salzburg). Dann bekam sie den alten Namen zurück. Im Jahre 2000 wird die Gmeinde St. Johann zur Stadt erhoben.

In "Markt Pongau" gab es ab dem Jahre 1941 ein berüchtigtes Stammlager für Kriegsgefangene, das Stalag XVIII C (317). In ihm waren bis zu 30.000 Gefangene untergebracht, die von einer etwa 1000 Mann starken Mannschaft bewacht wurden. Obwohl zunächst das Lager auf einer Fläche von 8 Hektar nur für etwa 8000 Gefangene geplant war, kam es zu einer menschenunwürdigen Überbelegung. Es gab ein Nord- und ein Südlager. Im Südlager waren die Gefangenen der Westmächte untergebracht, die man im Sinne der Genfer Konvention behandelte.




Im Nordlager war das anders, da galten die Richtlinien des „Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen“, die auch das „Dritte Reich“ im Jahre 1934 ratifiziert hatte, nicht. In ihm waren die sowjetischen Gefangenen untergebracht. Für die Kriegsgefangenen der Sowjetunion galt der Erlass vom 16. Juni 1941 über die „Organisation des Kriegsgefangenenwesens im Fall Barbarossa“. Da hieß es wörtlich: “Der Bolschewismus ist der Todfeind des Nationalsoz. Deutschland. Gegenüber den Kriegsgefangenen der Roten Armee ist daher äußerste Zurückhaltung und Wachsamkeit geboten. Mit heimtückischem Verhalten insbesondere der Kriegsgefangenen asiatischer Herkunft ist zu rechnen. Daher rücksichtsloses und energisches Durchgreifen bei dem geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit insbesondere gegenüber bolschewistischen Hetzern. Restlose Beseitigung jedes aktiven und passiven Widerstandes!“

Jene deutsche Heeresführung und Wehrmacht, die noch immer versucht, ihre Verbrechen zu vertuschen, nahm ab dem Einmarsch in der Sowjetunion das Hungersterben der sowjetischen Kriegsgefangenen in Kauf. Zehntausende verloren auf dem Transport von der Front in die Lager ihr Leben. Es gab Befehle „schlappmachende Kriegsgefangene zu erschießen“. Bei den Bahntransporten, in offenen Güterwaggons starben bereits im Kriegswinter 1941/42 zwischen 25 und 70 Prozent der sowjetischen Gefangenen. Der Oberbefehlshaber der im Osten eingesetzten Heeresgruppe Süd, Generalfeldmarschall Walter von Reichenau befahl im Oktober 1941: „Das wesentliche Ziel des Feldzuges gegen das jüdisch-bolschewistische System ist die völlige Zerschlagung der Machtmittel und die Ausrottung des asiatischen Einflusses im europäischen Kulturkreis. Hierdurch entstehen auch für die Truppe Aufgaben, die über das hergebrachte einseitige Soldatentum hinausgehen. Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein Kämpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch Träger einer unerbittlichen völkischen Idee und der Rächer für alle Bestialitäten, die deutschem und anverwandtem Volkstum zugefügt wurden.“ Das war Gehorsam gegenüber Adolf Hitler, der im inneren Kreis im Jahre 1941 mehrmals geäußert hatte, dass der Tod sowjetischer Gefangener zur von ihm erwünschten Dezimierung der „slawischen Massen“ führen würde.

In St. Johann trafen im November 1941 die ersten sowjetischen Kriegsgefangenen ein. Sie wurden zunächst in Zeltlagern untergebracht. Nach wochenlangen Märschen und Transport in offenen Vieh- und Güterwagen kamen sie im Nordlager an. 30 bis 40 Prozent dieser Gefangenen starben schon vor der ersten Nacht und Pferdefuhrwerke transportierten die Leichen in ein Massengrab. Es gäbe viel zu berichten über die Verbrechen an jenen, die uns vom Faschismus befreiten. Eine Statistik mag dokumentieren, dass es eine Rolle spielte, ob man als Franzose, Engländer oder Amerikaner Gefangener war, oder eben sowjetischer.

In St. Johann im Pongau bestattete Kriegsgefangene nach Herkunft:

UdSSR 3709
Jugoslawien 51
Frankreich 15
Sonstige 7



Wenn man dann noch feststellt, dass während der Kriegsdauer im Südlager bis zu 10 028 Franzosen inhaftiert waren und aus der UdSSR 7009, bleibt festzustellen, dass jene, die da verreckten, ihr Leben dafür opferten, dass aus Österreich wieder Österreich und Deutschland wieder Deutschland wurde. Doch Vaterländer verleugnen oft die Verbrechen samt Verbrecher – und reservieren für die Waffen-SS in Salzburg auf dem Kommunalfriedhof einen Stellplatz für den Trauerkranz.

Durch Hunger, Erfrieren und Seuchen sind im STALAG "Markt Pongau" von 1941-1945 3709 russische Kriegsgefangene umgekommen.



Ihre letzte Ruhestätte fanden sie auf dem so genannten "Russenfriedhof".
Kein Wegweiser führt zu ihm; er liegt am Abhang der Bundesstraße nördlich der Speedwaybahn und erinnert noch heute an ein Verbrechen.


Der Skandal in St. Johann, der bis zum heutigen Tag nicht bereinigt wurde, ist die Tatsache, dass der „Russenfriedhof“ nicht zugänglich ist. Man findet auch keinen Hinweis, wo er zu finden sei. Kein Gedenkstein erinnert an die Opfer. Jahr für Jahr veranstaltet das Gymnasium von St. Johann eine Gedenkfeier auf diesem Friedhof. Die Teilnehmer sind, wie Angehörige der Verstorbenen, die die Gräber besuchen wollen, gezwungen, den Friedhof illegal zu erreichen.

Adolf Schwaiger, der seit etwa 40 Jahren diesen Friedhof pflegt, Rasen mäht und Gräberpflege völlig ohne finanzielle Zuwendung erledigt, bekam von der Polizei einen Strafzettel über 160 € . Den könnten auch alle bekommen, die nun als ehemalige Gefangene mit ihren Kindern und Enkelkindern diese letzte Ruhestätte besuchen. Dieses Zutrittsverbot soll im Jahre 1948 am 7. Juli beschlossen worden sein.

Wer mit seinen Wanderwegen und der Gastfreundschaft wirbt und keinen legalen Zugang zu dieser letzten Ruhestätte samt Hinweisschild errichtet, und die Kurtaxe kassiert, der solidarisiert sich mit jenen Taten und der Sprache derjenigen, die aus Menschen „Untermenschen“ werden ließen. Im Jahre 1986 las Erich Fried in St. Johann im Pongau. Auch ihm wurde die über STALAG XVIII C (317) und dessen Nordlager berichtet. Es schrieb spontan das

„FRAGELIED
St. Johann, St. Johann im Pongau,
was war das für eine Bahn,
die du genommen hast
zur Zeit, von der man nicht redet?

Was war das für ein Weg,
den du damals gegangen bist?
Du hast Gras drüber wachsen lassen,
denn wer geht noch hin zu den Gräbern?

Rechts von der Bahn
waren Kriegsgefangenenlager:
Engländer, Schotten, Kanadier -
nur wenige Tote.

Aber links von der Bahn,
da liegen fast alle noch da:
Jugoslawen, Russen, Ukrainer -
an 4000 Tote.

Verschieden die Sterblichkeit
rechts und links von der Bahn:
Die einen ernährt, wie es Recht war,
die andern verhungern lassen.

Die Sterbenden noch mit der Schaufel
erschlagen. - St. Johann, St. Johann!
Deine rechte Hand hat nicht gewußt,
was deine linke Hand tat.

Sie will es auch heut noch nicht wissen,
St. Johann im Pongau!
Du hast Gras wachsen lassen
über den Gräberweg.“

Der Komponist Thomas Doss vertonte im Jahre 2005 dieses Lied, das Leitthema der „Symphonie der Hoffnung“ ist. Für die Aufführung in St. Johann im Pongau musste der Name der Stadt St. Johann aus Erich Frieds Gedicht gestrichen werden.

All dies veranlasste die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, eine Unterschriftenaktion zu organisieren, die in kurzer Zeit 600 Unterstützerunterschriften zu verzeichnen hatte. Adolf Schwaiger musste den Strafzettel nicht bezahlen. Bei der Aktion wurde gefordert „aus Respekt den Opfern und deren Angehörigen gegenüber einen öffentlichen Zugang“ zum „Russenfriedhof“ zu schaffen. Seit dem ist schon wieder einige Zeit vergangen. Als ich vor wenigen Tagen von den örtlichen Behörden erfahren wollte, ob nun endlich ein Zugang möglich sei und auch der Standort mit Hinweisschildern zu erreichen sei, wurde mir mitgeteilt, dass das österreichische Innenministerium zuständig sei. Hinweisschild und Zugang gebe es noch immer nicht.



Im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 hat sich Österreich unter anderem zur Achtung, zum Schutz und zur Erhaltung von Gräbern von Soldaten, Kriegsgefangenen usw. verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen der Kriegsgräberfürsorge bestehen aus dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye aus 1920, dem Staatsvertrag (BGBl. Nr. 152/1955), betreffend die
Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, dem Bundesgesetz (BGBl. Nr. 175/1948) über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg und dem Bundesgesetz (BGBl. Nr. 176/1948) über die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler aus dem zweiten Weltkrieg für Angehörige und Alliierten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und Opfer politischer Verfolgung.

Die Republik Österreich (Bundesministerium für Inneres) stellt dafür jährlich 14.000 Euro für das Bundesland Salzburg zur Verfügung. Die Fachabteilung Hochbau der Landesbaudirektion verwaltet diesen Geldbetrag im Auftrag der Landeshauptfrau als Trägerin der mittelbaren Bundesverwaltung. Ist das „Verpflichtung“ der Republik Österreich, die in St. Johann auf dem Russenfriedhof praktiziert wird?

Wie hoch wird das Gras noch wachsen - in St. Johann und Österreich?

Die in diesem Artikel verwendeten Bilddokumente und Fotos von Gefangenen des STALAG XIII C in Markt Pongau, Austria wurden vom ortsansässigen Fotografen in STALAG gemacht und zeigen vor allem die Zustände im sog. „Russenlager“. Sie stammen aus dem Privatarchiv Mooslechner/Stadler, Salzburg, Austria.

Das Buch von Norbert Stadler und Michael Mooslecher „St. Johann/PG 1938 – 1945“ ist ein vorbildliches Beispiel, wie die Geschichte während des Nationalsozialismus darzustellen ist.
Bezug nur über:
Michael Mooslechner
Lasserstraße 32/1
A-5020 Salzburg



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