Das Netzwerk NIPE meint, die Kritik von VfGH und MR-Beirat müßte für Konsequenzen Platters reichen.
Der Vefassungsgerichtshof bestätigt in seiner heutigen Presseausendung die Kritik des Netzwerkes für Interkulturelle Psychotherapie nach Extremtraumatisierung (NIPE) am Asylgesetz, indem er eine amtswegige Prüfung des Paragrafen 10 Absatz 3 des Asylgesetzes einleitet.
Diese Bestimmung ermöglicht die Abschiebung von traumatisierten AsylwerberInnen. In seinem Prüfbeschluss stellt der VfGH klar, dass, sollte eine menschenrechtskonforme Abschiebung auf Dauer nicht möglich sein, das Asylverfahren in Österreich durchgeführt werden muss, auch wenn eigentlich ein anderer EU-Staat dafür zuständig wäre ("Dublin-Verfahren"). In diesem Fall muss Österreich das "Selbsteintrittsrecht" ausüben und den Fall an sich ziehen.
Heinz Fronek, der Koordinator des NIPE-Netzwerks, begrüßt diesen Schritt. Ministers Platter hält er hingegen für: „schön langsam rücktrittsreif.“ „Es ist unerträglich, dass der Minister auf konstruktive Kritik, egal ob diese von Fachleuten, von NGOs, vom Menschenrechtsbeirat oder von Verfassungsrichtern vorgebracht wird, nur mit abgedroschenen Phrasen und nichtssagenden Stehsätzen reagiert. Zu meinen, dass im Jahr 2009 ohnehin die Evaluierung das Asylgesetzes ansteht, ist zynisch, werden doch täglich Menschen Opfer seiner unmenschlichen Fremdenpolitik.“
Der Verfassungsgerichthof kann nur – und das mit jahrelanger Verzögerung - einige besondere Härten des Gesetzes aufheben. NIPE fordert von Platter, dass Österreich traumatisierten AsylwerberInnen endlich wieder Schutz bietet.
Die Schutzklausel, die traumatisierte AsylwerberInnen vor Abschiebungen in Dublin-Staaten bewahrte, wurde mit dem Asylgesetz 2005 abgeschafft. Bis dahin übernahm Österreich aus Überlegungen zur besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Gruppe noch die Verantwortung, und trug so zu einer möglichst raschen Stabilisierung und damit auch zu besseren Heilungschancen der Betroffenen bei. Seit dem Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets sind hunderte traumatisierte ÁsylwerberInnen schon im Zulassungsverfahren in Schubhaft genommen und abgeschoben worden. Mit katastrophalen Folgen für die physische und psychische Gesundheit.
„Für den Minister ist dies alles in Ordnung,“ meint Heinz Fronek, „der misst den Erfolg des Asylgesetzes einzig an der geringeren Zahl der AntragsstellerInnen. Der Innenminister sollte endlich verstehen, dass ein Asylgesetz dem Schutz von verfolgten Menschen dienen sollte und nicht dazu diese möglichst rasch wieder abzuschieben.“ |