Samstag, 24. Januar 2009
 
HOSI-Appell: Keine faulen Kompromisse bei Partnerschaftsgesetz! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von HOSI Wien   
Freitag, 23. März 2007

SPÖ-Nationalratsabgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek empfing am Donnerstag gemeinsam mit SPÖ-Klubsekretär Kurt Stürzenbecher VertreterInnen der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Bei diesem Gespräch ging es in erster Linie um die Eingetragene PartnerInnenschaft (EP) für gleichgeschlechtliche Paare", berichtet HOSI-Wien-Obfrau Ute Stutzig.

"Wir haben der Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin der SPÖ dabei unseren Standpunkt in dieser Frage dargelegt. Für uns gibt es zwei unumstößliche Grundbedingungen, die eine gesetzliche Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erfüllen muss. Zum einen kommt nur eine umfassende Eingetragene PartnerInnenschaft nach nordischem Modell in Frage, mit der im Wesentlichen sämtliche Rechte und Pflichten wie für die Ehe verbunden sind, wobei sie eben nicht 'Ehe' heißen muss. Zum anderen muss eine EP am Standesamt geschlossen werden, eine Eintragung beim Notar wäre für uns absolut inakzeptabel."


Keine "Pimperl"-Lösung - dann lieber länger warten!

"Wir haben an Heinisch-Hosek und die SPÖ appelliert, keiner halbherzigen Pimperl-Lösung wie in Frankreich oder Deutschland zuzustimmen", ergänzt Obmann Christian Högl. "Bevor jedenfalls ein substanzloses Gesetz beschlossen wird, durch das Lesben und Schwule weiterhin diskriminiert würden und BürgerInnen zweiter Klasse blieben, ist es besser, überhaupt keine Regelung zu verabschieden. Dann wollen wir lieber noch ein paar Jahre warten und bei den nächsten Wahlen noch vehementer für eine fortschrittliche Mehrheit im Nationalrat kämpfen. Nach derzeitigem Stand fehlen dafür ja nur mehr drei Mandate."


HOSI Wien gegen ersatzlose Streichung von § 207b StGB

"Wir haben Heinisch-Hosek auch mitgeteilt, dass die HOSI Wien - im Gegensatz zu anderen Homosexuellenvereinen - gegen die ersatzlose Streichung des § 207b StGB ist", berichtet Stutzig weiter. "Insbesondere die Bestimmung des Absatzes 3 ("geschlechtliche Handlungen gegen Entgelt") muss unseres Erachtens erhalten bleiben, weil sie die einzige Bestimmung ist, die Freier mit Strafe bedroht, die mit minderjährigen Prostituierten verkehren. Eine Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung von Minderjährigen erscheint uns ohne Strafdrohung für die Freier völlig aussichts- und wirkungslos. Es kann nicht angehen, dass über minderjährige Prostituierte eine Verwaltungsstrafe wegen illegaler Prostitution verhängt wird, während ihre Ausbeuter straffrei bleiben. Beim Absatz 2 ("Ausnützung einer Zwangslage") wäre eine Streichung denkbar, wenn solche Umstände (z. B. illegaler Aufenthalt) durch andere strafrechtliche Bestimmungen abgedeckt sind, etwa Straftatbestände wie Menschenhandel oder Nötigung."


Einheitlicher Diskriminierungsschutz

"Ein weiteres Anliegen, das wir Heinisch-Hosek präsentierten", so Högl abschließend, "ist die Verbesserung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich. Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besteht ja heute nur in der Arbeitswelt, während etwa im Bereich Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen auch ein gesetzlicher Diskriminierungsschutz aufgrund der 'ethnischen Zugehörigkeit' oder einer Behinderung besteht. Da bis zum 21. Dezember 2007 die EU-Richtlinie 2004/113/EG 'zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen' in nationales Recht umgesetzt werden muss, böte sich heuer die Gelegenheit, diese Hierarchie und Diskriminierung beim Schutz vor
Diskriminierung zu beseitigen."

HINWEIS: Der 2004 von der HOSI Wien mitgegründete Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat übrigens umfassende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich erarbeitet. Diese Vorschläge werden von der HOSI Wien vollinhaltlich unterstützt und stehen zum Download bereit auf: www.hosiwien.at/?p=637

< zurück   weiter >