Mit einem Drei-Stufen-Modell für den Arbeitsmarkt schaltet sich nun das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in die Diskussion um Arbeit für Asylwerber ein.
"Damit wollen wir die Entscheidungsträger mit einem konkreten
Vorschlag beim Überwinden der Integrationsbarrieren für die Flüchtlinge
unter den Asylsuchenden unterstützen", sagt UNHCR-Sprecher Roland
Schönbauer. -- Stufe eins: Asylwerber am Beginn des Verfahrens sollen mehr und gezieltere Qualifikationsmaßnahmen und Deutschkurse bekommen. Denn bei einer Anerkennungsrate von 40 Prozent könne am Ende ohnedies praktisch jede und jeder Zweite in Österreich arbeiten. Damit das dann nicht zu plötzlich kommt, schlägt UNHCR auf dieser Stufe mehr Weiterbildung vor. "Integration fällt nicht über Nacht vom Himmel, sondern ist ein schrittweiser Prozess", sagt Schönbauer. Selbst bei negativem Ausgang des Asylverfahrens sieht UNHCR einen Vorteil für alle Seiten. „Wer abgeschoben wird, ist dann gescheiter und nicht gescheitert." Das erhöhe die Nachhaltigkeit der Abschiebung. Adressat des Vorschlags: alle Stellen, die Asylwerber betreuen.
-- Stufe zwei: Asylsuchende, deren Anträge seit über sechs Monaten bearbeitet werden, sollen, so das Modell, spätestens nach diesen sechs Monaten Arbeitsplätze annehmen dürfen, die sonst leer bleiben. Der rechtliche Rahmen existiert bereits: Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz würden vorher Inländer, Flüchtlinge und arbeitslose, aber niedergelassene Ausländer gesucht. Also nur wenn sich keiner sonst findet, käme ein Asylwerber zum Zug. Hintergrund des Vorschlags: Auf die Dauer hilft theoretische Weiterbildung ohne Praxis nicht, um das volle berufliche Potenzial der Asylsuchenden zu nützen. Adressat des Vorschlags: Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, dessen Erlass Asylwerber derzeit de facto mit Arbeitsverbot belegt - ausgenommen Saisonnier- und Erntehilfsjobs. "Es gibt Arbeit, und es gibt Menschen, die gerne zupacken würden, aber man redet stattdessen von weiterer Zuwanderung. - Das versteht keiner", wundert sich Schönbauer. Rund 14.000 Asylwerber warten derzeit in Österreich seit über drei Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge, mehrere hundert über zehn Jahre.
-- Stufe drei ist die höchste Stufe. Hier stehen Flüchtlinge. Sie haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Dies gilt derzeit nur für Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlings-konvention, nicht aber für eine zweite Kategorie, die subsidiär Schutzberechtigten. Da ihnen bei Abschiebung ebenfalls schwere Menschenrechtsverbrechen drohen, erhalten sie im Asylverfahren ebenfalls einen Schutzstatus. Obwohl sie das Schicksal der ersten Flüchtlingskategorie teilen und sich in Österreich integrieren sollen, sind sie nicht gleich gestellt. Im ersten Jahr nach der Zuerkennung des Schutzstatus haben sie derzeit nur einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang. "Alle müssen sich integrieren, also sollte man sie auch lassen", betont Schönbauer. UNHCR fordert nachdrücklich die Gleich-stellung subsidiär Schutzberechtigter. Adressat: Wirtschaftminister Bartenstein (Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes).
"Da die vorgestellten Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration in der EU von der Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen wurden, hoffen wir, dass die österreichische Verwaltung das Drei-Stufen-Modell aufgreift und schon bald konkrete Schritte gegen Integrationsbarrieren setzt", so Schönbauer. Nachsatz: "Integration geht alle an, und von Integration können alle was haben: Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie, aber natürlich auch die Betroffenen selbst."
Service: Die UNHCR-Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration in der EU sind auf www.unhcr.at downloadbar.
Rückfragen: Gabrielle Sabourin, UNHCR-Büro in Österreich, Tel. 01/260 60-4048
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