Samstag, 24. Januar 2009
 
Bleiberecht: Falle Integrationserfordernis PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Plattform für ein humanes Bleiberecht Innsbruck   
Donnerstag, 31. Juli 2008

Die Plattform für ein humanes Bleiberecht sieht die Forderungen großer humanitärer Organisationen für zu zahm an.

Liebe MitstreiterInnen,
die "großen" NGO's (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz u.a.) haben den "Tag des Flüchtlings" für den 10.Oktober ausgerufen: http://www.tagdesbleiberechts.at

Die jüngsten Entwicklungen in Oberösterreich(1) haben gezeigt, daß natürlich auch Familien unter vier Jahren Aufenthalt von Abschiebung betroffen sind. Diese Menschen würden aber bei den "offiziellen" Forderungen (fünf Jahre!) NICHT berücksichtigt werden. Daher sehen wir die Gefahr, durch ein zu zahmes "Taktieren" in dieser essentiellen Frage einem faulen Kompromiß zustimmen zu müssen.

(...) Eine zentrale, wenn nicht DIE zentrale, Forderung der Kampagne soll es sein, dass Flüchtlinge, die mindestens fünf Jahre hier sind, Bleiberecht erhalten sollen. Diese Forderung wird mit der Positionierung "Hier verwurzelt, hier geblieben!" untermauert. Als Beispiele werden dabei zuerst nicht einzelne Flüchtlinge, sondern immer nur Familien genannt.

(...) Immerhin gibt es genügend Flüchtlinge hier, die in anderen Formen des Familienverbandes, anderen Partnerschaftsformen oder allein hier leben. Wir hielten es für höchstproblematisch, wenn das Bestehen eines "geordneten" Familienlebens zur Voraussetzung des Bleiberechts gemacht wird.

Die vorgeschlagene Parole "Hier verwurzelt, hier geblieben!" möchten wir weiters nicht so verstehen, dass damit als zusätzliche Voraussetzung des Bleiberechts ein sog. hoher Integrationsgrad definiert wird.

Gerade in Tirol zeigt sich, dass die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen durch die Verschickung in abgelegene Heime und durch willkürliche Ausschlüsse aus der Grundversorgung vehement behindert wird.

Würde man das so verstandene "Verwurzelt-Sein" nun zur unbedingten Voraussetzung des Bleiberechts machen, blieben diese Flüchtlinge schlechter gestellt oder gar unberücksichtigt.

Die Kampagne macht einen Aufenthalt von fünf Jahren zur Voraussetzung des Bleiberechts. Eine solche Festschreibung liegt am obersten Rand dessen, was seit dem letzten Jahr an Kriterien für die notwendige Aufenthaltsdauer diskutiert worden ist.

Wir erinnern daran, dass es in der Diskussion auch Vorschläge einer dreijährigen Aufenthaltsdauer gab und darüber hinaus bei der Diskussion um eine vorübergehende Aussetzung von Abschiebungen im Frühjahr 2007 von einem generellen Abschiebestopp, also einem zumindest vorübergehenden bedingungslosen Bleiberecht, die Rede war.

(...) Wir halten es für fatal, in einer breiten, öffentlichen Kampagne für das Bleiberecht sich in dieser Form in den Forderungen so zurückzunehmen.

(...) Wenn eine Bleiberechtsregelung mit hohen, für viele unerfüllbaren Anforderungen dazu führt, dass vielen Flüchtlinge die Möglichkeit, legalen Aufenthalt zu erreichen, versagt bleibt, hielten wir eine solche Regelung nicht für einen "ersten Schritt in die richtige Richtung", sondern für menschenrechtlich problematisch.

Daher möchten wir Euch bitten, diese Festschreibung in der Kampagne nochmals zu überdenken.

Viele Grüße,
die PLATTFORM FÜR EIN HUMANES BLEIBERECHT in Innsbruck
(gekürzt)
http://www.plattform-bleiberecht.at/


(1) Anm. DAZ: Siehe
http://www.asyl-in-not.org/php/alarm_,16137,16014.html
http://www.asyl-in-not.org/php/korrektur,16137,16045.html

< zurück   weiter >