Samstag, 24. Januar 2009
 
BRD: Durchgestrichenes Hakenkreuz legal PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von akin   
Donnerstag, 29. März 2007

Die absurde Diskussion, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz ein Zeigen von “Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ darstellt und damit nach dem §86a des deutschen Strafgesetzbuches (der Entsprechung zum österreichischen Verbotsgesetz) strafbar ist, ist auf rechtlicher Ebene beendet.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach am 15.März einen schwäbischen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Händler zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, obwohl seine Ablehnung der Nazi-Ideologie außer Zweifel stand (akin 28/06). Der BGH dazu: Wenn die Symbole “in offenkundiger und eindeutiger Weise” die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht bestraft werden. (AZ 3 StR 486/06)

Der Vorsitzende des BGH-Senats erklärte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft für jeden Beobachter auf Anhieb erkennbar sei. Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine Lockerung des Paragrafen von der rechtsextremen Szene missbraucht werden könne.

Diese Rechtsmeinung ist allerdings gar nicht mal neu: Denn schon 1973 hatte der BGH festgestellt, dass ein Verbot von Antinazisymbolen dem Zweck des Paragraphen § 86a des StGB zuwiderliefen. Nur leider dürfte am Landgericht Stuttgart sowie bei der Erstinstanz am Amtsgericht Tübingen ein so altes Urteil in Vergessenheit geraten sein.

Das Verfahren gegen den Versandhändler war übrigens nicht das einzige seiner Art in letzter Zeit. Beispielsweise hatte ebenfalls in Tübingen ein Student bei einer Demonstration gegen rechtsextreme Burschenschaftler mit dieser nunmehr als irrig festgestellten Rechtsansicht Bekanntschaft machen müssen, nachdem bei ihm im Zuge einer Polizeikontrolle Buttons mit durchgestrichenen Haklenkreuzen gefunden worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte in seinem Fall argumentiert, daß zwar nicht die Einheimischen, aber japanische Touristen das Symbol hätten falsch verstehen können.

Auch in Österreich, genauer gesagt in Kärnten, soll die Rechtsmeinung, ein durchgestrichenes Hakenkreuz wäre Nazipropaganda schon bei Polizisten aufgetaucht sein (akin 30/06). Zu diesbezüglichen Gerichtsverfahren dürfte es aber nicht gekommen sein.

Quellen u.a.:
http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/nachrichten/gerichtsentscheidung-anti-nazi-symbole/95906.asp
http://de.campusreporter.net/Politik/2007/03/15/hakenkreuz+darf+wieder+durchgestrichen+werden.php

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