Samstag, 24. Januar 2009
 
Asylgesetz-Evaluierung erst 2009 ist zynisch PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Netzwerk für Interkulturelle Psychotherapie nach Extremtraumatisierung   
Mittwoch, 11. Juli 2007

Das Netzwerk NIPE meint, die Kritik von VfGH und MR-Beirat müßte für Konsequenzen Platters reichen.

Der Vefassungsgerichtshof bestätigt in seiner heutigen Presseausendung  die Kritik des Netzwerkes für Interkulturelle Psychotherapie nach  Extremtraumatisierung (NIPE) am Asylgesetz, indem er eine amtswegige  Prüfung des Paragrafen 10 Absatz 3 des Asylgesetzes einleitet.

Diese Bestimmung ermöglicht die Abschiebung von traumatisierten AsylwerberInnen. In seinem Prüfbeschluss stellt der VfGH klar, dass, sollte eine  menschenrechtskonforme Abschiebung auf Dauer nicht möglich sein, das Asylverfahren in Österreich durchgeführt werden muss, auch wenn  eigentlich ein anderer EU-Staat dafür zuständig wäre  ("Dublin-Verfahren"). In diesem Fall muss Österreich das "Selbsteintrittsrecht" ausüben und den Fall an sich ziehen.

Heinz Fronek, der Koordinator des NIPE-Netzwerks, begrüßt diesen  Schritt. Ministers Platter hält er hingegen für: „schön langsam  rücktrittsreif.“ „Es ist unerträglich, dass der Minister auf  konstruktive Kritik, egal ob diese von Fachleuten, von NGOs, vom  Menschenrechtsbeirat oder von Verfassungsrichtern vorgebracht wird, nur  mit abgedroschenen Phrasen und nichtssagenden Stehsätzen reagiert. Zu  meinen, dass im Jahr 2009 ohnehin die Evaluierung das Asylgesetzes  ansteht, ist zynisch, werden doch täglich Menschen Opfer seiner  unmenschlichen Fremdenpolitik.“

Der Verfassungsgerichthof kann nur – und das mit jahrelanger Verzögerung  - einige besondere Härten des Gesetzes aufheben. NIPE fordert von  Platter, dass Österreich traumatisierten AsylwerberInnen endlich wieder  Schutz bietet.

Die Schutzklausel, die traumatisierte AsylwerberInnen vor Abschiebungen  in Dublin-Staaten bewahrte, wurde mit dem Asylgesetz 2005 abgeschafft. Bis dahin übernahm Österreich aus Überlegungen zur besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Gruppe noch die Verantwortung, und trug so zu  einer möglichst raschen Stabilisierung und damit auch zu besseren  Heilungschancen der Betroffenen bei. Seit dem Inkrafttreten des  Fremdenrechtspakets sind hunderte traumatisierte ÁsylwerberInnen schon  im Zulassungsverfahren in Schubhaft genommen und abgeschoben worden. Mit katastrophalen Folgen für die physische und psychische Gesundheit.

„Für den Minister ist dies alles in Ordnung,“ meint Heinz Fronek, „der  misst den Erfolg des Asylgesetzes einzig an der geringeren Zahl der  AntragsstellerInnen. Der Innenminister sollte endlich verstehen, dass  ein Asylgesetz dem Schutz von verfolgten Menschen dienen sollte und  nicht dazu diese möglichst rasch wieder abzuschieben.“

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