Die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ), Österreichs Dachverband von 33 entwicklungspolitischen NGOs, übt heftige Kritik an der Zielsetzung der von der Regierung vorgesehenen Entwicklungsbank. Sie vermutet Ausfuhrförderung unter dem Titel Entwicklungszusammenarbeit.
Wien, 6. September 2007 - Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, will die Regierung eine österreichische Entwicklungsbank einrichten; ein entsprechender Entwurf ging in die Begutachtung, die heute endet. Der Handlungsbedarf im Bereich der Entwicklungspolitik ist für Österreich tatsächlich akut, will man die EU-Verpflichtung von 0,51% des BNE für Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 erfüllen. Die Schaffung einer Entwicklungsbank wird dazu allerdings nur wenig beitragen, da es in erster Linie um die Vergabe von Krediten und Haftungsübernahmen geht. Der vorliegende Entwurf lässt aber vor allem daran zweifeln, ob es überhaupt um eine Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit geht und nicht vielmehr um die Schaffung eines weiteren Instruments der österreichischen Ausfuhrförderung.
Diesen Verdacht hegen NGOs, da die Entwicklungsbank im Rahmen einer Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes installiert werden soll und damit auch den Zielsetzungen des AFG unterliegt (Förderung der österreichischen Leistungsbilanz bzw. Interesse an der Realisierung von Projekten im Ausland durch österreichische Unternehmen). Wenngleich andererseits explizit "keine Bindung an österreichische Ausfuhren oder Dienstleistungen" vorgesehen ist, so ist doch der Interessenskonflikt vorprogrammiert. Laut Entwurf wird in das entscheidende Gremium "Wirtschaft und Entwicklung" von den Sozialpartnern nur die Wirtschaftskammer eingebunden.
Die NGOs wehren sich dagegen, dass eine Entwicklungsbank an österreichischen Wirtschaftsinteressen ausgerichtet wird. Dies steht auch in Widerspruch zur stärkeren Eigenverantwortung der Partnerländer, die in der internationalen Entwicklungsdiskussion zunehmend eingefordert wird. Auch die Zielländer sollten in erster Linie die Schwerpunktländer der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit oder andere "least developed countries" sein und nicht - wie geplant - vorrangig die Balkanstaaten und Schwellenländer.
Für eine Entwicklungsbank, die ihren Namen verdient, fordern die NGOs eine klare Ausrichtung am österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, welches besagt, dass "der Bund (.) die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können", berücksichtigt. Diese Ziele sind Bekämpfung der Armut, Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie Erhaltung der Umwelt und Schutz der natürlichen Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung. Inwiefern die Entwicklungsbank dazu einen Beitrag leisten kann, wird wohl im Dunkeln bleiben; das Bankgeheimnis könnte der nötigen Transparenz entgegenstehen. Berichtspflichten über die entwicklungspolitische Wirkung der Aktivitäten der Entwicklungsbank an das Parlament bzw. die Öffentlichkeit sind im Entwurf nicht vorgesehen.
Die Trägerschaft der Bank soll bei der Kontrollbank angesiedelt sein, die schon jetzt für die Exportkreditgarantien zuständig ist, welche unter für die Öffentlichkeit weitgehend intransparenten Kriterien an österreichische Unternehmen vergeben werden. Erst wenn es zu massiven sozialen oder Umweltproblemen kommt, erfährt die Öffentlichkeit im Nachhinein, dass hier der Staat mit Haftungsübernahmen finanziell für das Desaster geradesteht.
Die AGEZ fordert die Sicherstellung der entwicklungspolitischen Ausrichtung der Entwicklungsbank, die Einhaltung internationaler Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Rückfragen richten Sie bitte an: Mag. Elfriede Schachner, Geschäftsführerin
Tel: 01/317 40 16 oder 0699 101 888 57; www.agez.at
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