ÖGB-neu: Erste offizielle Entwürfe |
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Geschrieben von Unabhängige GewerkschafterInnen
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Sonntag, 26. November 2006 |
Die ÖGB-Spitze begab sich von 22. bis 24.11. in Klausur und beschloß ein Papier, das als Grundlage für einen Antrag zum mit Spannung erwarteten Bundeskongreß im Jänner dienen soll.
Hier eine stichwortartige Zusammenfassung des sechsseitigen Papiers durch die Unabhängigen GewerkschafterInnen:
• Im OeGB werden wesentliche Grundsatzabteilungen wie etwa Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs-, Gesundheits- und Internationale Politik fuer alle Gewerkschaften zur Verfuegung stehen. Im neu zu waehlenden Praesidium werden einzelne Mitglieder fuer je eine politische Grundsatzabteilung verantwortlich sein.
• Die Gewerkschaften stellen gemeinsam sicher, dass sie die flaechendeckende Betreuung der Betriebe und Mitglieder gewaehrleisten
• Ein regionales Gremium in jeder Region. Dieses haelt mindestens 2 Mal im Jahr Sitzungen ab. Diese Sitzungen sind oeffentlich. Einmal jaehrlich gibt es ein Gewerkschaftshearing, zu dem alle Mitglieder der Region eingeladen werden. Das Praesidium steht den Fragen der Mitglieder Rede und Antwort.
• Kompetenzzentren mit BetriebsraetInnen. BetriebsraetInnen sollen dadurch als ExpertInnen und BeraterInnen fuer die gewerkschaftliche Arbeit gewonnen werden.
• Breitere themenbezogene Diskussionsprozesse ueber den Weg so genannter „open space“ – Veranstaltungen, also Veranstaltungen, die fuer alle offen sein koennen.
• Themen- oder Funktionsforen Belegschaftsvertretungen haben in Zukunft das Recht, die Bearbeitung von Themen zu initiieren bzw. bei solchen mitzuwirken Es ist ein erklaertes Ziel, mehr Mitglieder als Mitwirkende und EntscheidungstraegerInnen zu gewinnen. Jedes Mitglied muss regelmaessig die Moeglichkeit haben, sich in seinem Organisationsbereich an der Wahl von Organen oder Delegierten seiner Gewerkschaft zu beteiligen.
• Auf regionaler Ebene wird die Direktwahl im Rahmen einer Testphase erprobt. Zusaetzlich werden beim Bundeskongress eine oder mehrere Umsetzungsgruppen eingesetzt, die Modelle zu Ur-Abstimmungen, Mitgliederbefragungen und Betroffenen-Befragung entwickeln. Diese Umsetzungsgruppen muessen dem Bundesvorstand berichten.
• Vertretung im Nationalrat und Ueberparteilichkeit: Die Interessensfunktion ist hoeher zu bewerten als eine Parteifunktion. Daher haben wir eine freiwillige Selbstverpflichtung beschlossen, dass der/die OeGB-PraesidentIn und Gewerkschaftsvorsitzende nicht mehr im Parlament vertreten sein sollen. Die Handhabung und Umsetzung obliegt den einzelnen Fraktionen.
• Die Gewerkschaftsbewegung intensiviert ihre Zusammenarbeit mit NGOs.
• Frauen muessen in allen Gremien verpflichtend mindestens entsprechend dem weiblichen Mitgliederanteil vertreten sein.
• Kuenftig wird ein/e VertreterIn einer Minderheitsfraktion den Vorsitz der Kontrolle innehaben.
• Bezuegepyramide mit folgenden Vorgaben: Es darf in Zukunft maximal zwei bezahlte Funktionen geben. Das monatliche Einkommen aus diesen Funktionen darf hoechstens 5.800 Euro netto betragen.
• Zielgruppen: drei Pilotprojekte: - Menschen in Sozialberufen - Arbeitslose in AMS-Massnahmen - Atypisch Beschaeftigte
Zusammenfassend: Wir haben bei der Klausur grosse Grundpfeiler fuer einen OeGB-Neu geschaffen. Fuer vieles haben wir klare Entscheidungen getroffen. Diese werden nun dem Bundesvorstand am 14. Dezember 2006 vorgelegt, der daraus einen Antrag an den Bundeskongress im Jaenner vorbereitet.
Fuer manche Ziele brauchen wir noch eine ausfuehrlichere Auseinandersetzung. Dafuer wurden Umsetzungsgruppen eingesetzt, die genaue Ziel- und Zeitvorgaben haben. Wir wollen nicht aufschieben, sondern bestmoegliche Loesungen fuer die ArbeitnehmerInnen in Oesterreich erarbeiten.
Auf diesem Fundament werden wir nun weiter aufbauen und beim Bundeskongress, der Ende Jaenner stattfinden wird, den Startschuss zur Umsetzung und Weiterentwicklung geben.
Siehe auch Kommentar:
UG: "Bedauern Scheitern des Ein-Gewerkschaft-Modells!" |