Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter: aufwachen! |
Geschrieben von Werkstatt Frieden & Solidarität | |
Freitag, 28. März 2008 | |
Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollen es in Hinkunft Unternehmen mit einem Firmensitz in einem EU-Billiglohnland ermöglichen, Kollektivverträge und das Streikrecht auszuhebeln. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen dieses Lohndumping werden vom EuGH für unzulässig erklärt. Das kann einen Dammbruch in Richtung Lohnsenkung auslösen. Ende Dezember 2007 hat der EuGH zwei spektakuläre Urteile gefällt, die auch das österreichische Sozialsystem erschüttern könnten. Anhand zweier Arbeitskonflikte in Schweden und Finnland kamen die obersten EU-Richter zu folgenden Urteilen: Erstens: Unternehmen, die einen Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben, dürfen in allen anderen EU-Staaten Beschäftigte unter Kollektivvertrag zahlen (in Schweden zahlte eine estnische Firma 50% unter KV!). Zweitens: Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen diese Art des Lohndumpings sind unzulässig. Begründung: Sicherung des "freien EU-Binnenmarktes", wie er durch die EU-Verträge vorgegeben ist. Ein prominenter Arbeitsrechtler hat bereits darauf hingewiesen, dass auf Grundlage dieses Urteils in Hinkunft auch Streiks, die den "freien Warenverkehr" beeinträchtigen (z.B. Eisenbahnerstreiks) per EU-Recht niedergeschlagen werden könnten. Diese EuGH-Urteile stellen daher einen Dammbruch dar, grundlegende Errungenschaften der ArbeitnehmerInnen wie Kollektivverträge und das Streikrecht drohen unter dem Hammer des EU-Binnenmarktes zu zerbrechen. - Die EU hat sich als Turbomotor der Privatisierung erwiesen: In Österreich wurde faktisch die gesamte verstaatlichte Industrie privatisiert, mittlerweile geht es an den rapiden Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen (Post, Energie, Verkehr). - Der Anteil der ArbeitnehmerInnen am Volkseinkommen sinkt immer rascher. Selbst die EU-Kommission gibt mittlerweile in einem internen Bericht zu, dass die Lohnquote (Anteil der Löhne und Gehälter am Sozialprodukt) in der Eurozone "historische Tiefstwerte" erreicht hat. Im Jahrzehnt nach dem EU-Beitritt ist in Österreich die Lohnquote doppelt so rasch gesunken als im Jahrzehnt davor. Immer stärker wird ins soziale Netz eingeschnitten (z.B. Verschlechterungen für PensionistInnen, Arbeitslose, Kranke, Studierende,...), um die restriktiven Budgetvorgaben des EU-Vertrages zu erfüllen. - Die Neutralität wird durch die Teilnahme an den sog. EU-Schlachtgruppen ("battle groups") und EU-Militärmissionen, wie jetzt z.B. im Tschad, immer offener mit Füßen getreten; immer mehr Geld (z.B. Eurofighter) wird für Rüstung statt für Soziales ausgegeben. - Die Möglichkeiten der EU-Kommission zur Liberalisierung - und damit in Folge Privatisierung - öffentlicher Dienste werden ausgeweitet. Die Kommission hat bereits angekündigt, dass als nächstes die Sozial- und Gesundheitsdienste unter den Hammer des EU-Wettbewerbsrechts kommen sollen. - Die Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei internationalen Handelsverträgen in den sensiblen Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales soll entfallen, sodass auch auf dieser Ebene die EU-Kommission viel ungehemmter ihre Politik der Liberalisierung und Privatisierung durchsetzen kann. - Neutralitätswidrige militärische Beistandsverpflichtungen finden sich ebenso in diesem Vertrag wie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur dauerhaften Aufrüstung, sodass noch weniger Geld für Soziales, Gesundheit und Bildung zur Verfügung steht. - Wir fordern daher den ÖGB auf, in diese Richtung aktiv zu werden. - Wir fordern die ÖGB-Mitglieder in National- und Bundesrat auf, sich für eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einzusetzen. |
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