EP stimmt Dienstleistungsrichtlinie zu |
|
|
|
Geschrieben von David Walch, Attac
|
Mittwoch, 15. November 2006 |
Attac Österreich kritisiert diese Richtlinie scharf, da sie hohe Arbeits- und Sozialstandards gefährdet und eine europaweite Abwärtsspirale in Gang setzen könnte.
Das EU-Parlament stimmte heute in zweiter Lesung dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Dienstleistungsrichtlinie zu. Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist dies ein weiterer Beweis, dass die europäische Integration derzeit in die falsche Richtung läuft. "Eine EU, die das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, müsste sich etwa um hohe Standards bei Arbeitsrecht und Konsumentenschutz bemühen", so Petra Ziegler von Attac Österreich. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet dafür keine Anreize. Im Gegenteil: Anstatt eine Harmonisierung auf hohem Niveau anzustreben wird der Wettbewerbsvorteil für Anbieter aus Ländern mit niedrigen Standards festgeschrieben.
"Es besteht die Gefahr, dass - ähnlich wie beim Steuerwettlauf - hier eine Spirale nach unten in Gang kommt. Die Richtlinie bleibt eine Gefahr für die Qualität der Dienstleistungen. Die Leidtragenden werden sowohl die europäischen ArbeitnehmerInnen als auch die KonsumentInnen sein. Durch den heutigen Beschluss wird es sicher nicht gelingen das soziale Klima innerhalb der EU zu verbessern", so Ziegler.
Nach der heutigen Entscheidung müssen sich Unternehmen bei grenzüberschreitend überbrachten Leistungen nur noch in eingeschränktem Maß an die Regeln des Ziellandes halten. Profitieren werden davon in erster Linie aggressiv expandierende Großkonzerne, ein verstärkter Verdrängungswettbewerb zu Lasten heimischer Klein- und Mittelbetriebe droht.
Die Mitgliedsstaaten haben "die freie Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungserbringung zu gewährleisten", Auflagen dürfen nur noch aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutze erfolgen. Bei darüberhinausgehenden Schutzbestimmungen wird wie bisher wird im Einzelfall zu klären sein, ob sie eine "unzulässige Einschränkung" der Dienstleistungsfreiheit darstellen. "In Konsequenz werden politische Entscheidungen an den EuGH delegiert. Das Herkunftslandprinzip ist durch das Prinzip der Ungewissheit abgelöst worden", so Ziegler abschließend.
|