Samstag, 24. Januar 2009
 
EU setzt auf umstrittene Agrarkraftstoffe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von bolpress-poonal   
Dienstag, 29. Januar 2008

Am 23. Januar verabschiedete die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.


Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission setzt verstärkt auf Agrokraftstoffe

Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, dass jeder der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 verbindlich mindestens zehn Prozent des im Transportsektor anfallenden Energiebedarfes (Benzin und Diesel) über Kraftstoffe decken muss, die aus Biomasse hergestellt werden. Die bisherige Zielquote für das Jahr 2010 beträgt 5,75 Prozent, wird nach Schätzungen der Kommission jedoch nicht erreicht werden.

Der Vorschlag der Kommission wurde verabschiedet, obwohl Mitte Januar dieses Jahres aus der EU-Umweltkommission angesichts der gesetzten Ziele erstmals kritische Töne kamen. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sagte gegenüber der BBC, man habe die Probleme, die eine Zielquote für Agrokraftstoffe von 10 Prozent mit sich bringe, nicht gesehen - Umwelt- und soziale Probleme seien größer als gedacht. Der Gemeinsame Forschungsrat (JRC) der EU kam in einem (internen) Bericht “Agrokraftstoffe im Europäischen Kontext” aus dem Januar 2008 zu dem Schluss, dass „die Kosten der Nutzung von Biokraftstoffen deren Nutzen überwiegen“. Die Wirkungen in den drei untersuchten Bereichen – Reduzierung von klimarelevanten Treibhausgasen, Gewinn an Energiesicherheit und Schaffung von Arbeitsplätzen – wurden als negativ oder unbedeutend im Vergleich zu den Kosten bewertet.

Im Richtlinienvorschlag vom 23. Januar finden sich jetzt in Artikel 15 Bestimmungen für eine ökologische Nachhaltigkeit. Danach werden Biokraftstoffe, deren Rohmaterial aus Landgebieten mit anerkannt hohem Biodiversitätswert oder hohem Kohlenstoffspeicher stammt, nicht unter der für den Transportsektor festgelegten Zielquote von 10 Prozent berücksichtigt. Keine Berücksichtigung finden damit jedoch Aspekte wie steigende Lebensmittelpreise sowie die indirekte Abholzung infolge zunehmender Landnutzung für den Anbau von Agrokraftstoffen. Ebenso wenig wurden soziale und Menschenrechtskriterien festgelegt.

Mit der Verabschiedung ihres Gesetzesvorschlages durch das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat rechnet die Europäische Kommission bis Ende 2008. Nach Inkrafttreten der Richtlinie in der vorliegenden Form wären die 27 EU-Mitgliedsländer verpflichtet, diese bis Ende März 2010 in nationale Gesetze und Regelungen umzusetzen.

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