Essa T. aus Gambia sprang bei einer polizeilichen Personenkontrolle von
Flex-BesucherInnen am 23.12.2006 in den Donaukanal. Ein Monat wurde er
vermisst, am 25.01.2007 wurde seine Leiche in der Donau unterhalb Wiens
gefunden.
Die Wiener Stadtzeitung "Falter" berichtet in der aktuellen Ausgabe, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg auf eine Obduktion der Leiche von Essa T. verzichtet hat. Laut Polizei sprang Essa T. am 23. Dezember 2006 während einer Drogenrazzia vor dem Flex in Wien von der Rossauer Brücke ins Wasser. Laut Zeugen stimmt die Version der Polizei allerdings nicht: T. wurde gesehen, als er rund 300 Meter entfernt bei der Augartenbrücke im Wasser landete. Wieso steht im Polizeiakt etwas anderes? "Vielleicht haben sich die Beamten geirrt", meint ein Sprecher der Wiener Polizei im "Falter".
Vor zwei Wochen wurde seitens der Polizei noch bestritten, dass es überhaupt den entsprechenden Polizeieinsatz gegeben habe. Erst als Feuerwehr und Rettung den Vorfall bestätigten, konnte sich auch die Exekutive plötzlich erinnern, dass der Mann ins Wasser fiel. Als die Flüchtlingsunterstützerin Ute Bock, bei der T. gemeldet war, kurz darauf bei der Kriminalpolizei im 2. Bezirk eine Vermisstenanzeige erstattete, zitierte ein Beamter aus dem Protokoll, dass seine KollegInnen in jener Nacht versucht hätten, den Mann aus Gambia aus dem Wasser zu ziehen. "Er erklärte, sie seien mit einer Zille hinausgefahren und wollten den Schwimmenden aus dem Wasser zerren. Essa T. habe sich aber so gewehrt, dass sie ihn nicht retten konnten", erzählt Bock. Als sie einige Tage später nochmals auf der Polizeistation fragte, wie sich ein Nichtschwimmer so stark wehren könne, meinte ein anderer Polizist, im Polizeiprotokoll sei keine Rede von einem solchen Rettungsversuch.
"Wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes jemand ums Leben kommt und der Ablauf dieser Aktion nicht lückenlos geklärt ist, ist eine Aufklärung der Todesursache durch forensische Mittel menschenrechtlicher Grundstandard in einem Rechtsstaat", erklärt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, "sonst entsteht der Verdacht, dass von den Beamten irgendetwas auf die Seite geräumt wurde." Die Staatsanwaltschaft Korneuburg sieht hingegen keinen Grund für eine Obduktion des Leichnams. "So etwas ist nicht erforderlich, weil der Verstorbene nicht festgenommen war, sondern sich auf der Flucht befand", sagt Friedrich Köhl von der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Laut Manfred Nowak, Leiter der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirats, prüft der Beirat den Fall. Die Exekutive hat hingegen wenig Engagement gezeigt: "Da man die Person bis dato nicht gefunden hat, ist davon auszugehen, dass sie überlebt hat", begründete die Bundespolizeidirektion Wien vor zwei Wochen weshalb die Suchaktion nicht fortgesetzt wurde. Dafür langte am 11. Jänner 2007 eine polizeiliche Anzeige gegen Essa T. wegen des Verdachts auf ein Drogendelikt bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Da lag der Körper des Mannes bereits drei Wochen im Wasser. Am Donnerstag, 25. Jänner entdeckten SpaziergängerInnen die Leiche unterhalb Wiens bei Hainburg. Die Familie von Essa T. wurde über seinen Tod nicht durch die Behörden, sondern durch die Medien informiert.
Quelle: derstandard.at, falter/no.racism.net http://no-racism.net/article/1976/
Zur Vorgeschichte: http://www.sosmitmensch.at/stories/1312/ http://akin.mediaweb.at/2007/02/02flex.htm
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