Die KPÖ kritisiert die Aufhebung des Gentechnik-Importverbotes für zwei Maissorten durch die EU-Kommission.
Ein Faustschlag ins Gesicht aller jener PolitikerInnen von SPÖ, ÖVP und Grünen, welche den EU-Vertrag im Parlament durchgeboxt und die Kritik daran als Schwarzmalerei diffamiert haben, ist die Entscheidung der EU-Kommission über die Aufhebung des österreichischen Gentechnik-Importverbotes, meint KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus. Als Ergebnis dieser Abstimmung muss Österreich künftig den Import von gentechnisch veränderten Maissorten als Lebens- und Futtermittel zulassen. Die offensichtlich als Handlanger der Konzerne fungierende EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat die Genmais-Konstrukte als unbedenklich eingestuft.
Schon bei der Abstimmung der EU-Umweltminister am 30. Oktober 2007 zeichnete sich diese Entwicklung ab. Obwohl dort die österreichische Position mit 15 gegen 4 Stimmen bestätigt wurde, reichte dies nicht für eine qualifizierte Mehrheit, so dass die Entscheidung der Kommission überlassen wurde. Nutznießer der Entscheidung sind die großen Agro- und Chemiekonzerne wie Syngenta, Pioneer und BASF, welche zunehmend gentechnisch veränderte Produkte auf den Markt bringen wollen. Es ist zu befürchten, dass unter Berufung auf die vier Grundfreiheiten der EU auch das Anbauverbot für gentechnisch manipulierte Pflanzen aufgehoben wird.
Die von der Regierung und insbesondere Umwelt- und Landwirtschaftsminister Josef Pröll (ÖVP) hochgejubelte Gentechnikfreiheit Österreichs ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben steht: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die EU als Projekt des Großkapitals über die legitimen Interessen der Menschen zugunsten des Profits drüberfährt“, kritisiert Klaus: „Es ist daher mehr als nur scheinheilig, wenn jetzt PolitikerInnen aller Couleurs auf die „Bürokraten“ in Brüssel schimpfen, nachdem ihnen die österreichische Politik die Mauer gemacht hat.“
Dass den EU-Konzernen das Gentechnik-Verbot ein Dorn im Auge ist, wurde bereits mit der Aufhebung des vom oberösterreichischen Landtag flächendeckenden Gentechnik-Verbotes durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2005 deutlich, nachdem bereits im September 2003 die EU-Kommission diesen Antrag abgelehnt hatte.
Der Hintergrund für die Aufhebung des Importverbots und auch die Ablehnung eines flächendeckenden Anbauverbotes ist der Verstoß einer solchen Regelung gegen den „freien Wettbewerb“ und damit verbunden gegen die Freiheit des Kapitals als Fundament der EU überhaupt. Das Gentechnik-Verbot steht im Widerspruch zum Binnenmarkt, einem Fundament der Europäischen Union: „Ökologische Kriterien stehen ganz offensichtlich im krassen Widerspruch zu den Grundlagen der EU – wie etwa den vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages, dem Binnenmarkt-Prinzip, dem Dogma des „freien Wettbewerbs“ und auch dem EU-Vertrag“, so Klaus abschließend.
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