Samstag, 24. Januar 2009
 
Arbeitslose machen mobil gegen Personalüberlasser PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Martin Mair/akin   
Samstag, 11. November 2006

Die sogenannten "gemeinnützigen Personalüberlasser" verschaffen im Auftrag des AMS Unternehmen unproblematische, billige Arbeitskräfte - für die Arbeitskräfte selbst schaut dabei wenig Erfreuliches heraus. Betroffene wollen sich jetzt wehren.

Was passiert eigentlich bei den "gemeinnuetzigen Personalueberlassern"? Es
handelt sich um Scheinjobs um 850 Euro brutto (bzw. mehr, wenn der AMS-Bezug
mehr ist) mit dem "Arbeitsinhalt", sich selbst einen Job zu suchen, und das
38,5 Stunden die Woche. Mensch kann aber auch in irgendwelche Billigjobs als
Leiharbeiter verleast werden. Als "Arbeitsstaette" werden einem im ersten
Fall zumeist zu kleine PC-Raeume zur Verfuegung gestellt, dazu
Tageszeitungen - und das wars auch dann.

Der grosse Haken: Downsizing! Wenn mensch 6 Monate bei so einem
"gemeinnuetzigen Personalueberlasser" war, dann wird die Arbeitslose nach
der neuen Bemessungsgrundlage auf Basis der 850 Euro berechnet - und 55 %
von 850 Euro sind verdammt wenig Geld !!!

Was ist sonst noch rechtswidrig daran? Es gibt bereits seit Jahren dazu eine
umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die vom AMS nach wie
vor missachtet wird.

Im einzelnen handelt es sich um folgende rechtswidrige Massnahmen:

* Das Recht des Arbeitslosen, ueber Zielsetzungen einer
"Wiedereingliederungsmassnahme" informiert zu werden und dazu Stellung
nehmen zu koennen, bevor er einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser"
zugewiesen wird, wird praktisch nie vom AMS beruecksichtigt.

* Die Vermittlungstaetigkeit des AMS darf nicht an andere Vereine/Firmen
uebertragen werden. Die Zuweisung an "gemeinnuetzige Personalueberlasser"
stellt eine solche Uebertragung der Vermittlungstaetigkeit dar.

* Die "Wiedereingliederungsmassnahmen" duerfen nicht in Form von
Dienstverhaeltnissen gekleidet werden.

* Unterschiedliche "Entlohnung" fuer gleiche Arbeit ist verboten

* Der Kollektivvertrag fuer Personalueberlasser (mind. 1100 Euro brutto
Lohn) wird systematisch umgangen

* Die "Arbeitsvertraege" sind rechtswidrig: Es wird kein Berufsfeld
genannt - der Arbeitsvertrag ist also unbestimmt - und es werden alle
Arbeitslosen, egal welcher Qualifikation und vorheriger Arbeitserfahrung -
als "Arbeiter" angestellt.

Zwar duerfen seit Mai 2006 Sperren wegen Verweigerung der "Arbeit" bei den
"gemeinnuetzigen Personalueberlassern" nicht mehr angedroht werden, doch das
AMS arbeitet mit einem altbewaehrten Trick: Die Weigerung, zu einem
Informationstag ueber die Massnahme zu erscheinen, wird mit Sperre bedroht.
Die meisten Arbeitslosen kennen sich leider nicht in diesen juristischen
Details aus und glauben, dass Sie aufgrund der Zuweisung zum Infotermin auch
an der Massnahme selbst teilnehmen muessen! Das AMS missachtet hier
systematisch seine Aufklaerungspflicht.

Die "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" (insbes. itworks) reden den
Menschen bei den Infotagen mehr oder weniger direkt ein, dass sie an diesen
Massnahmen teilnehmen muessten, was de facto eine Noetigung ist und nach dem
Strafgesetzbuch zu verfolgen waere. Itworks versucht die Zugewiesenen auch
mit "Einstellungszusagen" einzuschuechtern und in die illegalen Massnahmen
zu zwingen.

Daher versuche ich, eine schnelle Eingreiftruppe fuer Direktaktionen gegen
AMS-Zwangsmassnahmen auf die Beine zu stellen. Alle politisch engagierten
Menschen - egal ob erwerbsarbeitslos oder nicht - sind herzlichst
eingeladen, mit zu tun.

Fuer die ersten Aktionen sind Informations- und Soldiaritaetskundgebungen
vor den sogenannten "gemeinnuetzigen Personalueberlassern" (itworks,
trendwerk, job transfer) geplant.


Kontakt: Martin Mair, 0676 3548310

Weitere Infos:

AMS tarnt Zwangsmassnahmen als "Jobs"!
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/news/200608alternative_falle.html

AMS Faelle & Berichte:
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/index.html

Urteile des Verwaltungsgerichtshofes:

http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/index.html

AK-Portal: Arbeitsvertrag

http://www.arbeiterkammer.at/www-49.html

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