Die sogenannten "gemeinnützigen Personalüberlasser" verschaffen im Auftrag des AMS Unternehmen unproblematische, billige Arbeitskräfte - für die Arbeitskräfte selbst schaut dabei wenig Erfreuliches heraus. Betroffene wollen sich jetzt wehren.
Was passiert eigentlich
bei den "gemeinnuetzigen Personalueberlassern"? Es handelt sich um
Scheinjobs um 850 Euro brutto (bzw. mehr, wenn der AMS-Bezug mehr ist) mit
dem "Arbeitsinhalt", sich selbst einen Job zu suchen, und das 38,5 Stunden
die Woche. Mensch kann aber auch in irgendwelche Billigjobs als Leiharbeiter
verleast werden. Als "Arbeitsstaette" werden einem im ersten Fall zumeist zu
kleine PC-Raeume zur Verfuegung gestellt, dazu Tageszeitungen - und das wars
auch dann.
Der grosse Haken: Downsizing! Wenn mensch 6 Monate bei so
einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" war, dann wird die Arbeitslose
nach der neuen Bemessungsgrundlage auf Basis der 850 Euro berechnet - und 55
% von 850 Euro sind verdammt wenig Geld !!!
Was ist sonst noch
rechtswidrig daran? Es gibt bereits seit Jahren dazu eine umfangreiche
Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die vom AMS nach wie vor missachtet
wird.
Im einzelnen handelt es sich um folgende rechtswidrige
Massnahmen:
* Das Recht des Arbeitslosen, ueber Zielsetzungen einer
"Wiedereingliederungsmassnahme" informiert zu werden und dazu Stellung
nehmen zu koennen, bevor er einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser"
zugewiesen wird, wird praktisch nie vom AMS beruecksichtigt.
* Die
Vermittlungstaetigkeit des AMS darf nicht an andere Vereine/Firmen
uebertragen werden. Die Zuweisung an "gemeinnuetzige Personalueberlasser"
stellt eine solche Uebertragung der Vermittlungstaetigkeit dar.
* Die
"Wiedereingliederungsmassnahmen" duerfen nicht in Form von
Dienstverhaeltnissen gekleidet werden.
* Unterschiedliche
"Entlohnung" fuer gleiche Arbeit ist verboten
* Der Kollektivvertrag fuer
Personalueberlasser (mind. 1100 Euro brutto Lohn) wird systematisch
umgangen
* Die "Arbeitsvertraege" sind rechtswidrig: Es wird kein
Berufsfeld genannt - der Arbeitsvertrag ist also unbestimmt - und es werden
alle Arbeitslosen, egal welcher Qualifikation und vorheriger
Arbeitserfahrung - als "Arbeiter" angestellt.
Zwar duerfen seit Mai
2006 Sperren wegen Verweigerung der "Arbeit" bei den "gemeinnuetzigen
Personalueberlassern" nicht mehr angedroht werden, doch das AMS arbeitet mit
einem altbewaehrten Trick: Die Weigerung, zu einem Informationstag ueber die
Massnahme zu erscheinen, wird mit Sperre bedroht. Die meisten Arbeitslosen
kennen sich leider nicht in diesen juristischen Details aus und glauben,
dass Sie aufgrund der Zuweisung zum Infotermin auch an der Massnahme selbst
teilnehmen muessen! Das AMS missachtet hier systematisch seine
Aufklaerungspflicht.
Die "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" (insbes.
itworks) reden den Menschen bei den Infotagen mehr oder weniger direkt ein,
dass sie an diesen Massnahmen teilnehmen muessten, was de facto eine
Noetigung ist und nach dem Strafgesetzbuch zu verfolgen waere. Itworks
versucht die Zugewiesenen auch mit "Einstellungszusagen" einzuschuechtern
und in die illegalen Massnahmen zu zwingen.
Daher versuche ich, eine
schnelle Eingreiftruppe fuer Direktaktionen gegen AMS-Zwangsmassnahmen auf
die Beine zu stellen. Alle politisch engagierten Menschen - egal ob
erwerbsarbeitslos oder nicht - sind herzlichst eingeladen, mit zu
tun.
Fuer die ersten Aktionen sind Informations- und
Soldiaritaetskundgebungen vor den sogenannten "gemeinnuetzigen
Personalueberlassern" (itworks, trendwerk, job transfer) geplant.