Geschrieben von Mag. Judith Ruderstaller, Michael Genner
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Dienstag, 23. September 2008 |
Der in seiner Heimat gefolterte, schwer traumatisierte und selbstmordgefährdete 24jährige Tschetschene „Rahman“, seine Frau und seine beiden kleinen Kinder (2 Jahre und 3 Monate alt) wurden am Montag nach Polen deportiert, berichtet Asyl in Not.
Dies obwohl am Freitag der Unabhängige Verwaltungssenat Wiener Neustadt der Schubhaftbeschwerde unserer Juristin Judith Ruderstaller Folge gegeben hatte, sodass die Fremdenpolizei verpflichtet war, „Rahman“ unverzüglich freizulassen.
Stattdessen hat die Fremdenpolizei der Bezirkshauptmannschaft Baden (in Gestalt einer Frau Rudolf) aber sofort einen neuen Schubhaftbescheid erlassen, der uns – in Missachtung des Gesetzes – nicht zugestellt wurde, sodass wir ihn noch nicht anfechten konnten.
Von der Existenz dieses zweiten Schubhaftbescheids erfuhren wir nur telefonisch, als Judith Ruderstaller bei der erwähnten Rudolf die sofortige Freilassung ihres Mandanten urgierte. Dieser zweite Schubhaftbescheid wurde sofort vollstreckt.
Der Asylgerichtshof hatte unsere Beschwerde gegen den „Dublin“-Bescheid abgewiesen. Dagegen werden wir zum Verfassungsgerichtshof gehen.
Rahman hatte aber vergangenen Donnerstag in der Schubhaft einen zweiten Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Schon aus diesem Grund war die Abschiebung rechtswidrig.
Wie berichtet, wurde Rahman in der Schubhaft von österreichischen Beamten schwer misshandelt. Asyl in Not bereitet daher eine Maßnahmenbeschwerde und eine Strafanzeige vor.
In Polen sind wir in Kontakt mit dem Helsinki-Komitee, das Asylwerbern Rechtsberatung bietet. Wir hoffen sehr, dass es diesen Kollegen gelingt, „Rahman“ und seine Angehörigen vor der Weiterschiebung nach Russland zu schützen und ihnen Zugang zum Verfahren zu verschaffen.
Wie erinnerlich, wurde Ende 2005 ein tschetschenischer Asylwerber von Österreich nach Polen und von Polen weiter nach Russland deportiert, wo er erschossen wurde.
Wir werden weiter berichten.
Mag. Judith Ruderstaller, Rechtsberaterin Michael Genner, Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59 1090 Wien www.asyl-in-not.org
Spendenkonto: Raiffeisen (Bankleitzahl 32000) Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
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