Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ wurde Mittwoch nachmittag vom Nationalrat das Gesetz zur Gründung des Asylgerichtshofs beschlossen. Verfassungsrechtler und Grüne warnten bis zur letzten Minute vor der überstürzten Entscheidung.
Ein „gewaltiger Fußtritt für den Rechtsstaat“ werde da vorbereitet, urteilte der prominente Verfassungsrechtler Heinz Mayer bevor Mittwoch vormittag der Nationalrat zusammentrat, um neben zahlreichen anderen Beschlüssen und Verfassungsbereinigungen, über die Schaffung eines neuen Asylgerichtshofes abzustimmen. Die SPÖ/ÖVP-Koalition verspricht sich davon die Beschleunigung der Asylverfahren, deren Länge seit Jahren kritisiert wird.
Menschenrechtsorganisationen und Juristen laufen auch nicht gegen den Asylgerichtshof an sich Sturm, denn Handlungsbedarf ist unbestritten. Manche Asylwerber warten seit mehr als zehn Jahren auf eine Entscheidung. Umstritten ist vielmehr die Verkürzung des Instanzenzuges. Denn während bisher gegen einen Spruch der Asylbehörden der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden konnte, soll gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes kein Rechtsmittel mehr zulässig sein. Immerhin in jedem fünften Asylfall, der an ihn herangetragen wurde, hat der VwGH zugunsten des Beschwerdeführers entschieden. Mehrmals rettete er schwer traumatisierte Menschen vor der Abschiebung oder verhinderte das Zerreißen von Familien.
Was die Grünen besonders empört, ist die Art und Weise, wie das Gesetz durch die Gremien gepeitscht wurde. Es gab kein Begutachtungsverfahren, wie es sonst bei Gesetzesvorhaben zur Routine gehört, und keine Diskussion mit Fachleuten und Betroffenen. Justizministerin Maria Berger, SPÖ, wurde, wie sie in einem Interview zugeben musste, durch die Tischvorlage im Ministerrat so überrumpelt, dass sie den Entwurf gar nicht ausreichend lesen konnte, bevor er zur Abstimmung kam. Ihre Kritik äußerte sie daher erst nach dem einstimmigen Beschluß im Ministerrat. Sie musste sich schließlich der Parteidisziplin beugen.
Die besondere Eile wird von den Regierungsparteien mit dem Bemühen begründet, das neue Gericht möglichst schnell einzurichten und damit die mehr als 34.000 anhängigen Asylverfahren endlich zügig abwickeln zu können. Für SPÖ-Fraktionschef Josef Cap bietet der Asylgerichtshof „den gleichen, wenn nicht mehr Rechtsschutz als bisher“. Er erwartet sich auch mehr Qualität der Entscheidungen, da nicht Einzelrichter, sondern zweiköpfige Senate entscheiden werden. Sollten sich die beiden Richter nicht einigen, geht er Fall an einen Fünfersenat.
Das Misstrauen der Kritiker konnte er damit nicht ausräumen. Denn die Richter werden auf Vorschlag der Regierung ernannt. In der Praxis wird das Personal des bisherigen Unabhängigen Asylsenats übernommen und durch Fremdenpolizisten aufgefettet.
Innenminister Günther Platter, ÖVP, von dessen Beamten die Reform entworfen wurde, feierte die Gründung des Asylgerichts erwartungsgemäß als großen Forschritt und notwendige Ergänzung des verschärften Fremdenrechts, das sich bewährt habe. Schließlich sei die Anzahl der Asylanträge schon von 2005 auf 2006 um 40 Prozent und in diesem Jahr noch einmal um zehn Prozent gesunken. Vor falschen Flüchtlingen, die unter dem Deckmantel des Asyls in Österreich Straftaten begehen, müsse man sich schützen.
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