Geheimsache Anti-Bundesheer-Kundgebung |
Geschrieben von Arge Wehrdienstverweigerung | |
Dienstag, 29. Juli 2008 | |
Auch 2007 befand die Polizei Protest gegen das Bundesheer unnötig und untersagte für den 26.Oktoberdie Kundgebung am Heldenplatz. Die Arge Wehrdienstverweigerung will diesmal den Verfassungsgerichtshof damit befassen. Das Innenministerium möchte aber die Akteneinsicht für dieses Verfahren einschränken. Jedes Jahr findet auf dem Wiener Heldenplatz die große Heerschau statt. Jedes Jahr will die Arge Wehrdienstverweigerung am selben Ort dagegen protestieren - was die Polizei jedes Jahr verbieten will. Daher zeigte die Arge bereits im Oktober 2006 für den Nationalfeiertag 2007 eine Kundgebung am Heldenplatz zum Zwecke der Information über Antimilitarismus, Abfangjäger und EU Militarismus an. Erst ein Jahr später, nämlich am 23. Oktober 2007, untersagte die Bundespolizeidirektion Wien die Kundgebung mit der Begründung, dass der Heldenplatz zu klein für zwei Versammlungen zum selben Thema und die Sicherheit durch die Kundgebung der Arge gefährdet wäre. Unsere Argumente, dass die Arge ausschließlich gewaltfrei zu protestieren pflege und schon deshalb keine Gefahr für die Sicherheit bestünde, fanden auch bei der Berufungsinstanz, dem Innenministerium, kein Gehör. Ebenso die Feststellung, dass bei ähnlichen Manifestationen auch der UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) zum wiederholten Male feststellte, dass eine solche Meinungsäußerung nicht nur zulässig, sondern auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstelle. Vielmehr müsse eine Meinungsäußerung ja gerade dort abgehalten werden, wo die adressierte Veranstaltung, also die militärische „Leistungsschau”, abläuft. Solcherart ausgestattet mit dem OK, wenn nicht gar dem Auftrag der freien Meinungsäußerung nachzukommen, durch das doch sehr hohe Verwaltungsgremium, sind wir schon sehr zuversichtlich, dass der VfGH der Bundespolizei klarere Entscheidungsgrundlagen für die Untersagung einer Veranstaltung auferlegt. Bild: Kontakt: |
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