Lückenhafter Überwachungsbericht |
|
|
|
Geschrieben von Mac Gyver
|
Dienstag, 5. Dezember 2006 |
Seit letztem Jahr veröffentlicht das Parlament die Jahresberichte zum Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen (aka-Überwachungsbericht). Mehr als eine
statistische Pflichtübung der Bürokratie ist der neueste Bericht nicht geworden. Die Auslassungen sind deutlich größer als die inhaltlich abgedeckten Bereiche.
Nicht im Bericht enthalten sind die großen Brocken der Telekom-Inhaltsüberwachungen und der Telekomdatenrückerfassungen sowie der Block der Überwachung laut Sicherheitspolizeigesetz. Eine Gesamtübersicht der Überwachungsaktivitäten durch die Sicherheitsbehörden ist nicht gegeben - und womöglich gar nicht gewünscht. Die vom Bericht behandelten 76 genehmigten Überwachungen stehen in keiner Relation zu den Tausenden Jahr für Jahr durchgeführten Telekomüberwachungen.
Der Einleitung und "Rechtspolitischen Bewertung" (Conclusio) entgeht etwa, dass die Erfolgsquote der Überwachungen in allen Jahren (2000-2005) unter 50% lag, mitunter sogar dramatisch darunter. Dafür wird die Präventivwirkung (zu Deutsch: Angst und Schrecken) überdeutlich hervorgehoben. Das scheint auch der einzige Zweck des Berichts zu sein.
Ebenfalls erschreckend: Nur in 14% der Fälle werden Betroffene laut §149g Abs. 4 nachträglich von der Überwachung informiert. In Oberösterreich und Tirol offenbar grundsätzlich nicht.
Dafür hält es der Bericht für wichtig, anekdotenhaft auf drei Seiten von mehreren missglückten Audio-Überwachungsinstallationen in PKWs zu berichten. Interessantes Detail: Offenbar ist es möglich, mobile Ziele über größere Distanzen zu überwachen, denn es erscheint unpraktikabel, einem Fahrzeug ständig auf einige hundert oder tausend Meter zu folgen.
Es ist dringend notwendig, die Farce zu beenden und die Berichte um die fehlenden Überwachungsformen zu ergänzen.
Der Bericht: http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,2058662&_dad=portal
|