In Spanien herrscht helle Aufregung über ein neues Internetgesetz, dessen widersprüchliche Formulierungen den Verdacht erwecken, die Zensur wiederherstellen zu wollen.
Die digitale Gemeinschaft befindet sich im Krieg: Die InternetsurferInnen fürchten, dass die Zeiten der Zensur unterschiedslos auch Webseiten umfassen werden. Aus diesem Grund erhoben sie Einwände gegen das Vorprojekt eines Impulsgesetzes der Informationsgesellschaft ( Ley de Impulso de la Sociedad de la Información ). Mehrere Nutzervereinigungen sehen in dem Gesetzestext Unregelmässigkeiten, die verfassungswidrig sein könnten; so z.B. die Möglichkeit, dass ein "administratives Organ" ohne vorherigen Gerichtsbeschluss, die Schliessung einer Website anordnen kann.
Das Problem, das in dem ganzen Wirrwar hevorsticht, ist laut der Assoziation der InternetsurferInnen, dass im Vorkonzept des Gesetzes, das im Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel entstanden ist, "angedeutet wird, dass sowohl ein administratives als auch ein gerichtliches Organ, Kompetenzen zur Anordnung einer Unterbrechung der Präsentation eines Dienstes der Informationsgesellschaft oder zur Zurückhaltung bestimmter Inhalte, haben könnte." Würde dies in die Tat umgesetzt, wäre der Artikel 11 des Konzepts verfassungswidrig, da Punkt 5 des Art. 20 der spanischen Verfassung bezüglich der Meinungs,-und Ausdrucksfreiheit bestimmt, dass "Publikationen, Aufnahmen und andere Formen der Information nur aufgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses zurückgehalten, eingezogen, geschlossen, beschlagnahmt etc. werden dürfen."
Allerdings enthält der strittige Entwurf des Art. 11 dieser Rechtsreform in Punkt 3 die Bemerkung, dass " in allen Fällen (...) die vorgesehenen Massnahmen dieses Artikel nur durch die kompetente, gerichtliche Autorität gebilligt werden können."
Gestern jedenfalls schloss sich die Komission für Informationsfreiheit ( CLI ) den Einwänden der SurferInnen-Vereinigungen an. Ihr Präsident Antonio Farriols vor der Tageszeitung El Mundo erklärte, dass das Beunruhigende "die konfuse Formulierung ist, mit welcher die Behörden zur Schliessung von Websites autorisiert werden. (...) Wenn diesbezüglich keine Korrektur quer durch das Parlament erfolgt, werden wir den Ombudsmann einschalten, um gegen die Verfassungswidrigkeit Rechtsmittel einzulegen".
Laut dem Präsidenten der CLI ist der besagte Art. 11 "Teil eines Massnahmepakets (zusammen mit der europaweiten Speicherung von Telefon-Daten), die einen Angriff auf die individuellen Freiheiten darstellen und die deshalb genauestens beobachtet werden müssen. (...) Es darf nicht sein, dass die Gesetze allesamt in Ausnahmegesetze verwandelt werden!"
Originaltext: http://www.rebelion.org/noticia.php?id=44005 Übersetzung: http://de.indymedia.org/2007/01/165302.shtml Von DAZ überabeitet und gekürzt. |