Einen „Formfehler“ entdeckte das Oberste Verfassungsgericht Costa Ricas bei der Verabschiedung des letzten Gesetzes der sogenannten Umsetzungsagenda des umstrittenen Freihandelsabkommens CAFTA zwischen den USA, Zentralamerika und der Dominikanischen Republik.
Das „Gesetz zu Pflanzenzüchtungen und Patenten“ betreffe die indigenen Territorien des Landes, nach internationaler Gesetzeslage hätten die Indigenen vor der Verabschiedung des Gesetzes aber befragt werden müssen, so die überraschende Entscheidung. Damit akzeptiert das vom Regierungslager dominierte Gericht erstmals einen Einspruch, den die Oppositionsparteien PAC (Mitte-Links), die Linkspartei Frente Amplio sowie die Partei für die Rechte von Menschen mit Behinderung (PASE) eingebracht hatten. So sieht das Gesetz zur CAFTA-Umsetzung auch die Patentierbarkeit von Saatgut vor. Kleinbauernverbände kritisieren, die traditionelle Landwirtschaft werde auf dem Altar der Profite für Pharma- und Lifesciencekonzerne geopfert.
Erneut kann Costa Rica damit die vorgesehene Frist zum Inkrafttreten von CAFTA nicht einhalten. Ursprünglich wäre die Frist bereits im Februar dieses Jahres abgelaufen, mit Zustimmung der anderen mittelamerikanischen Regierungschefs und der US-Regierung wurde die Frist damals bis zum 30. September verlängert. Für die Regierung des angeschlagenen rechten Sozialdemokraten Óscar Arias (PLN) bedeutet die Entscheidung eine schallende Ohrfeige. Vizepräsidentin Laura Chinchilla, die Arias während seiner derzeitigen Europareise vertritt, kündigte nun an, die USA erneut um eine Verlängerung zu bitten.
„Ich habe meine Parlamentskollegen mehrmals darauf hingewiesen, dass das Pflanzenzüchtungs-Gesetz verfassungswidrig ist. Ursprünglich ist dieses nicht einmal bei CAFTA vorgesehen, aber die Regierung Arias wollte es unbedingt“, sagte José Merino, Abgeordneter der Frente Amplio. Aber weder er noch andere GegnerInnen des von Washington initiierten neoliberalen CAFTA-Abkommens sehen eine große Chance, den Beitritt Costa Ricas wirklich noch verhindern zu können. Denn selbst wenn bei einer Befragung der indigenen Bevölkerung eine Ablehnung des Pflanzengesetzes herauskommen sollte, so hätte dies nur beratenden Charakter.
Bei einer Volksabstimmung setzten sich die CAFTA-BefürworterInnen am 7. Oktober 2007 knapp mit 51 Prozent durch. Allerdings gelang ihnen der Sieg nur in den großen Städten, in keinem einzigen Wahlbüro auf Indígena-Territorium fand sich eine Mehrheit für das Freihandelsabkommen.
Quelle: Nachrichtendienst poonal, 21.9.2008
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