Happyend für eine Familie aus dem Iran - zwölf Jahre nach der Flucht! Asyl
wegen Missionstätigkeit für die Glaubensgemeinschaft der Ahl-e Hagh.
Familie N. ist 1996 aus dem Iran geflüchtet. Sie gehört zur Glaubensgemeinschaft der Ahl-e Hagh, die dem Mullahregime ein Dorn im Auge ist. Herr N. wurde deshalb verfolgt. Er reiste mit Frau und Kindern nach Wien (sie hatten Visa für Österreich, da sie jemand eingeladen hatte). Fluchtziel war aber Deutschland, dorthin zogen sie illegal weiter und stellten Asylanträge, die in allen Instanzen abgewiesen wurden.
Asylverfahren sind in Deutschland genauso ein Lotteriespiel wie in Österreich. Um nicht zu sagen: russisches Roulette... Der Familie drohte die Abschiebung; für Herrn N. hätte das den Tod bedeutet. Also flüchteten sie 1999 nach Österreich, stellten neue Asylanträge unter dem falschen Namen „T.“ und behaupteten, soeben direkt aus dem Iran gekommen zu sein. Ihre Fluchtursachen (von denen jedes Wort stimmt!) datierten sie auf 1999 um.
Eine Notlüge; hätten sie die Wahrheit gesagt, dann hätte man sie nach Deutschland zurückgeschickt, wo ihre Abschiebung in den Iran beschlossene Sache war.
Das Asylamt bemerkte nichts von dem Trick (in den auch wir nicht eingeweiht waren), lehnte aber die Asylanträge ab. Dem Beamten, Herrn P., kam irgend etwas spanisch vor... Er wusste nur noch nicht was. (Ich schätzte übrigens Herrn P. wie kaum einen anderen im Asylamt; aber damals nervte er mich mit seinem Spürsinn sehr. Später hielt er diesen Job wohl selbst nicht mehr aus; er wechselte zum UBAS als Länderreferent). Unseren Berufungen gab UBAS-Mitglied Dr. Hofbauer nach einer mündlichen Verhandlung (2001), in der Herr „T.“ seine Fluchtgründe glaubhaft darlegte, statt. Asyl erhielt aber nur Herr „T.“, Frau und Kinder hingegen nur Abschiebeschutz.
Hofbauer meinte, ihnen drohe zwar Sippenhaftung, aber das sei kein Fluchtgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention! Gegen dieses Fehlurteil erhob Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof; dieser stellte unmissverständlich fest, daß Sippenhaft selbstverständlich ein Asylgrund ist:
Es ist Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer “sozialen Gruppe“ (in diesem Fall: der Familie), somit aus einem der fünf in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe.1
Herr „T.“ trat nun relativ offen als Organisator der Ahl-e Hagh in Österreich auf, veranstaltete Konzerte und warb Mitglieder. Auch bisherige Muslime wechselten den Glauben. Die Gemeinschaft wuchs von 20 auf 200 an. Auf Missionierung steht im Iran der Tod. Aber Herr „T.“ fühlte sich sicher: Er hatte ja in Österreich Asyl.
Inzwischen ermittelte das Bundesasylamt. Herrn P. ließen seine Zweifel nicht ruhen; er fand heraus, daß Familie N. 1996 mit Visum nach Österreich gekommen und mit den „T.s“ identisch war... Das meldete er dem UBAS, Hofbauer nahm das Verfahren wieder auf. Er war tödlich beleidigt, weil Herr N. ihn angelogen hatte.
Was für ein Unsinn! Ich ärgerte mich auch, die N.’s hatten mir ja auch nicht die Wahrheit gesagt. Na und? Warum sollten sie mir vertrauen? Anfangs kannten sie mich kaum. Später dann, im Lauf des Verfahrens - ja natürlich, da hätten sie es mir sagen müssen. Aber ich ließ sie nicht fallen.
In der Verhandlung (2004) legte ich eine lange Liste von Zeugen für N.’s Nachfluchtgründe (seine Missionstätigkeit in Österreich) vor. Die Zeugen hatte ich mitgebracht, sie saßen im Wartezimmer. Aber Hofbauer befragte sie nicht. Er vertagte auf unbestimmte Zeit.
Dann vergingen dreieinhalb Jahre! Er ließ uns dunsten, weil er so gekränkt war.
Zum Glück waren die Ns geduldige Klienten. Herr N. setzte seine Missionstätigkeit unbeirrt fort. Die Tochter und ein Sohn studieren an der Wiener Universität, der Jüngste geht zur Schule..
Im Februar 2008 war dann endlich die alles entscheidende UBAS-Verhandlung. Diesmal sagten unsere Zeugen aus (unter ihnen ein Ehepaar, das unter dem Einfluß Ns vom Islam abgefallen war). Ich schrieb noch eine Stellungnahme und widerlegte einen deutschen Gutachter, der meinte, Ahl-e Hagh würden nicht verfolgt. Ende März erhielten wir die Bescheide: Familie N. hat Asyl.
Das heißt: bis auf den Sohn; der hatte noch nie ein eigenes Verfahren und muß daher jetzt erst einen Antrag stellen. Das werden wir auch noch schaffen. Ihnen allen viel Glück!
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