Samstag, 24. Januar 2009
 
Glock vs. amnesty PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von ai/akin   
Donnerstag, 6. März 2008

Ein Waffenfabrikant fühlte sich von amnesty international gekränkt und klagte. Bislang hatte er damit aber wenig Erfolg.

Am 14. Jänner 2008 fand die Berufungsverhandlung zur medienrechtlichen Klage von Gaston Glock gegen amnesty international (ai) Österreich statt. Ergebnis: Auch das Oberlandesgericht Wien bestätigte das abweisende erstinstanzliche Urteil, das Verfahren ist damit rechtskräftig zugunsten von ai beendet.

Ein Journalist hatte im Embargogebiet Darfur/Sudan eine Glock-Pistole gesehen und sich die Seriennummer notiert. ai forderte daraufhin in einer Presseaussendung die Firma Glock zur Mithilfe bei der Aufklärung von Herkunft und Handelsweg der Waffe auf. Herr Glock aber hatte sich durch diese Aussendung in seiner Ehre gekränkt gefühlt. Die Aufforderung zur Mithilfe hatte Glock als Vorwurf einer strafbaren oder unehrenhaften Handlung gedeutet.
Das Oberlandesgericht in seinem Urteil: “Selbst bei für den Antragsgegner [Anm.: ai Österreich] möglichst ungünstiger Auslegung des Artikeltextes wird die Firma Glock bzw. mit ihr der Antragsteller [Anm.: Gaston Glock] lediglich aufgefordert, sofortige Untersuchungen einzuleiten, wie die Pistole nach Darfur gelangen konnte. [...] Der Berufungswerber vermag nicht darzustellen, aus welchen Formulierungen ein derartiger Vorwurf ableitbar sei, er stützt sich im Wesentlichen auf Protestbriefe und ein gegen ihn eingeleitetes strafgerichtliches Verfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen § 37 AußenhandelsG. Die Protestbriefe selbst enthalten keinerlei direkten Vorwurf gegen den Antragsteller sondern fordern ihn bloß zur Ermittlung des Sachverhalts auf [...]. Das gegen den Antragsteller [...] eingeleitete Gerichtsverfahren wiederum stützt sich nicht auf den Artikel vom 31. März 2006, sondern auf die beabsichtigte Lizenzproduktion der Firma Glock in Dubai.”

Der Hintergrund des Verfahrens ist die mangelnde Transparenz beim Waffenhandel. ai beklagt, daß wesentliche Recherche- und Aufklärungsschritte nicht von den Behörden, sondern von ai selbst gesetzt werden mußten. Weitergehende Informationen wären erst eruierbar gewesen, nachdem die Fa. Glock im Medienverfahren gezwungen war, den Namen der bisher unter ”amtlichem Datenschutz stehenden” Waffenhandelsfirma in Kuwait bekannt zu geben, an die die genannte Glock-Pistole von der Fa. Glock geliefert wurde.

Die Pistole ging im November 2005 von Glock Austria an einen privaten kuwaitischen Waffenhändler. Und dieser unterhält eine ”Safari-Außenstelle” im Sudan.

Zivilrechtliches Verfahren

Die zweite, zivirechtliche Klage, die von der Firma Glock gegen amnesty eingebracht wurde, wird derzeit noch in erster Instanz verhandelt. Die nächste Verhandlung findet am 23. März 2008 statt.


Weitere Infos: http://www.amnesty.at/fokus/oesterreich/glock/index.htm

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