Glock vs. amnesty |
Geschrieben von ai/akin | |
Donnerstag, 6. März 2008 | |
Ein Waffenfabrikant fühlte sich von amnesty international gekränkt und klagte. Bislang hatte er damit aber wenig Erfolg. Am 14. Jänner 2008 fand die Berufungsverhandlung zur medienrechtlichen Klage von Gaston Glock gegen amnesty international (ai) Österreich statt. Ergebnis: Auch das Oberlandesgericht Wien bestätigte das abweisende erstinstanzliche Urteil, das Verfahren ist damit rechtskräftig zugunsten von ai beendet. Ein Journalist hatte im Embargogebiet Darfur/Sudan eine Glock-Pistole gesehen und sich die Seriennummer notiert. ai forderte daraufhin in einer Presseaussendung die Firma Glock zur Mithilfe bei der Aufklärung von Herkunft und Handelsweg der Waffe auf. Herr Glock aber hatte sich durch diese Aussendung in seiner Ehre gekränkt gefühlt. Die Aufforderung zur Mithilfe hatte Glock als Vorwurf einer strafbaren oder unehrenhaften Handlung gedeutet. Der Hintergrund des Verfahrens ist die mangelnde Transparenz beim Waffenhandel. ai beklagt, daß wesentliche Recherche- und Aufklärungsschritte nicht von den Behörden, sondern von ai selbst gesetzt werden mußten. Weitergehende Informationen wären erst eruierbar gewesen, nachdem die Fa. Glock im Medienverfahren gezwungen war, den Namen der bisher unter ”amtlichem Datenschutz stehenden” Waffenhandelsfirma in Kuwait bekannt zu geben, an die die genannte Glock-Pistole von der Fa. Glock geliefert wurde. Die Pistole ging im November 2005 von Glock Austria an einen privaten kuwaitischen Waffenhändler. Und dieser unterhält eine ”Safari-Außenstelle” im Sudan. |
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