SPÖ-Mitglieder der Bundesregierung zeichnen sich durch besondere Standfestigkeit und Aufmerksamkeit aus. Maria Berger ist dabei allerdings wirklich führend, wie sie im Falle des Asylgerichtshofs bewiesen hat – meint Bernhard Redl.
Das Parlament ist der Gesetzgeber! So steht es in der Verfassung. Interessanterweise fällt das Ministern immer nur dann auf, wenn sie Mist gebaut haben. Denn üblicherweise kommen Gesetzesvorschläge aus der Ministerialbürokratie im Auftrag der zuständigen Ressortleiter, sprich Minister, werden im Ministerrat noch ein wenig diskutiert und dann dem Parlament zur wohlwollenden Beschlußfassung, sprich Absegnung, übergeben.
Aber, wie gesagt, baut ein Regierungsmitglied Mist, dann ist das Parlament schuld. So auch im Falle Maria Berger, Doktor der Rechte und Justizministerin. Das Einzige, was man ihr nicht vorwerfen kann, ist Unehrlichkeit, denn sie gibt ganz ehrlich ihre Unfähigkeit zu. Da wird eine fundamentale Änderung im Rechtswesen durchgeführt, die Schaffung einer neuen Instanz, des Asylgerichtshofs, und die gute Frau stimmt der Verfassungsänderung zu, ohne sie gelesen zu haben. Berger im Standard-Interview zum Ablauf im Ministerrat: "Das war eine Tischvorlage, die kurzfristig vor der Sitzung verteilt wurde. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen: Weil ich es nicht gelesen habe, stimme ich dagegen. Das wollte ich aber nicht, weil ich es für richtig empfunden habe, daß es in die parlamentarische Beratung kommt. Man kann aber trotzdem Anmerkungen und Fragen haben, ob die eine oder andere Lösung wirklich die beste ist."
Nur: Frau Bergers Anmerkungen wären im Ministerrat gefragt gewesen. Und die korrekte Vorgangsweise wäre gewesen, dagegenzustimmen, solange man es nicht gelesen hat. Wenn Kinder erwachsen werden, sagt man ihnen: "Bevor du was unterschreibst, lies es genau durch!" Sollte man an eine Ministerin und Akademikerin nicht die selben Ansprüche stellen? Sich auf die parlamentarische Beratung zu verlassen, wo der wahre Gesetzgeber in unserer Alpenrepublik üblicherweise der Ministerrat ist, ist das nicht grob fahrlässig? Noch dazu für die ressortzuständige Ministerin? Maria Berger darauf im Interview: "Das Asylgericht fällt in die Kompetenz des Bundeskanzleramts."
Das kann man sicher bestreiten. Womit sie aber recht hat, ist, daß das Verfassungsgesetz, mit dem der AsylGH beschlossen wurde, tatsächlich in die Kompetenz des Bundeskanzleramts fällt. Um das verstehen und um das ganze Ausmaß des Geschehenen beurteilen zu können, muß man ein wenig über die Genese dieses Gesetzes wissen. Die verfassungsmäßige Einrichtung des Asylgerichtshof war nämlich Teil des "Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird". Der Entwurf dieses Verfassungsgesetzes wurde im Auftrag des Bundeskanzleramts (im stillen Kämmerlein von der Khol-Kostelka-Altherrenrunde) erstellt, war im Juli fertig und ging im September in Begutachtung. Aber erst nach der Begutachtung wurde die Einrichtung des AsylGH eingefügt – wie Berger schildert recht überfallsartig. In Folge dessen gab es dazu kein Begutachtungsverfahren. Genausowenig wie übrigens zum Asylgerichtshofs-Einrichtungsgesetz, das genauer Aufgaben und Struktur des Gerichthofs erklärt. Das ging per Initiativantrag von Nationalratsabgeordneten – und deswegen auch ohne Begutachtungsverfahren – an den Nationalrat. Und zwar erst am 28.November. Der NR-Beschluß von Verfassungsgesetz und AsylGH-Gesetz erfolgte dann eine Woche später.
Maria Berger und diverse SPÖ-NR-Abgeordnete sind nicht glücklich mit diesen Beschlüssen. Aber sie haben nichts dagegen unternommen. Genau da liegt das Problem. Man erinnere sich an Bergers Zustimmung zum "Bundestrojaner", also der Möglichkeit der Polizei online eine Durchsuchung von Computer zu erlauben. Ihre Argumentation dazu: Das sei bei entsprechender Interpretation des bisherigen Bestimmungen schon vorher möglich gewesen, daher sei sie dafür, das jetzt eindeutig gesetzlich zu regeln – und stimmte allem zu, was ihr Innenminister Platter diktierte. Ihre Kollegin im Unterrichtsministerium ist auch um nichts besser: Aus dem großen Gesamtschulprojekt wurden einige wenige Schulversuche, die Claudia Schmied als tollen Erfolg feierte – daß sie dafür genau 0 Euro Budget hat, weil die ÖVP (sprich Finanzminister Molterer) dafür kein Geld locker machen will, wurde erst jetzt zum Thema.
Man fragt sich wirklich, wozu die SPÖ in der Regierung vertreten ist – die Tatsache, daß die ÖVP ansonsten nicht über eine Mehrheit im Nationalrat verfügen würde, kann doch nicht der Grund sein.
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