11.11.: Arbeitslosen - Aktionstreffen |
Geschrieben von Martin Mair / akin | |
Samstag, 11. November 2006 | |
17 Uhr, Amerlinghaus, Raum 3, Stiftgasse 8, 1070
Wien Aktionen gegen "gemeinnuetzige Personalueberlasser" sind geplant. AktivistInnen sind gesucht fuer schnelle Eingreiftruppe fuer Arbeitslose. Der Hintergrund: Was passiert eigentlich bei den "gemeinnuetzigen Personalueberlassern"? Es handelt sich um Scheinjobs um 850 Euro brutto (bzw. mehr, wenn der AMS-Bezug mehr ist) mit dem "Arbeitsinhalt", sich selbst einen Job zu suchen, und das 38,5 Stunden die Woche. Mensch kann aber auch in irgendwelche Billigjobs als Leiharbeiter verleast werden. Als "Arbeitsstaette" werden einem im ersten Fall zumeist zu kleine PC-Raeume zur Verfuegung gestellt, dazu Tageszeitungen - und das wars auch dann. Der grosse Haken: Downsizing! Wenn mensch 6 Monate bei so einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" war, dann wird die Arbeitslose nach der neuen Bemessungsgrundlage auf Basis der 850 Euro berechnet - und 55 % von 850 Euro sind verdammt wenig Geld !!! Was ist sonst noch rechtswidrig daran? Es gibt bereits seit Jahren dazu eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die vom AMS nach wie vor missachtet wird. Im einzelnen handelt es sich um folgende rechtswidrige Massnahmen: * Das Recht des Arbeitslosen, ueber Zielsetzungen einer "Wiedereingliederungsmassnahme" informiert zu werden und dazu Stellung nehmen zu koennen, bevor er einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" zugewiesen wird, wird praktisch nie vom AMS beruecksichtigt. * Die Vermittlungstaetigkeit des AMS darf nicht an andere Vereine/Firmen uebertragen werden. Die Zuweisung an "gemeinnuetzige Personalueberlasser" stellt eine solche Uebertragung der Vermittlungstaetigkeit dar. * Die "Wiedereingliederungsmassnahmen" duerfen nicht in Form von Dienstverhaeltnissen gekleidet werden. * Unterschiedliche "Entlohnung" fuer gleiche Arbeit ist verboten * Der Kollektivvertrag fuer Personalueberlasser (mind. 1100 Euro brutto Lohn) wird systematisch umgangen * Die "Arbeitsvertraege" sind rechtswidrig: Es wird kein Berufsfeld genannt - der Arbeitsvertrag ist also unbestimmt - und es werden alle Arbeitslosen, egal welcher Qualifikation und vorheriger Arbeitserfahrung - als "Arbeiter" angestellt. Zwar duerfen seit Mai 2006 Sperren wegen Verweigerung der "Arbeit" bei den "gemeinnuetzigen Personalueberlassern" nicht mehr angedroht werden, doch das AMS arbeitet mit einem altbewaehrten Trick: Die Weigerung, zu einem Informationstag ueber die Massnahme zu erscheinen, wird mit Sperre bedroht. Die meisten Arbeitslosen kennen sich leider nicht in diesen juristischen Details aus und glauben, dass Sie aufgrund der Zuweisung zum Infotermin auch an der Massnahme selbst teilnehmen muessen! Das AMS missachtet hier systematisch seine Aufklaerungspflicht. Die "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" (insbes. itworks) reden den Menschen bei den Infotagen mehr oder weniger direkt ein, dass sie an diesen Massnahmen teilnehmen muessten, was de facto eine Noetigung ist und nach dem Strafgesetzbuch zu verfolgen waere. Itworks versucht die Zugewiesenen auch mit "Einstellungszusagen" einzuschuechtern und in die illegalen Massnahmen zu zwingen. Daher versuche ich, eine schnelle Eingreiftruppe fuer Direktaktionen gegen AMS-Zwangsmassnahmen auf die Beine zu stellen. Alle politisch engagierten Menschen - egal ob erwerbsarbeitslos oder nicht - sind herzlichst eingeladen, mit zu tun. Fuer die ersten Aktionen sind Informations- und Soldiaritaetskundgebungen vor den sogenannten "gemeinnuetzigen Personalueberlassern" (itworks, trendwerk, job transfer) geplant. Kontakt: Martin Mair, 0676 3548310 Weitere Infos: AMS tarnt Zwangsmassnahmen als "Jobs"! http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/news/200608alternative_falle.html AMS Faelle & Berichte: http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/index.html Urteile des Verwaltungsgerichtshofes: http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/index.html AK-Portal: Arbeitsvertrag http://www.arbeiterkammer.at/www-49.html |
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