Samstag, 24. Januar 2009
 
Causa Tancsits vs. Krickler: HOSI freigesprochen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von HOSI Wien/DAZ   
Montag, 9. Juli 2007

Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, hat nun endlich Recht bekommen — nach mehreren Instanzen wurden die strafrechtlichen Klagen gegen ihn von Ex-ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits wegen Beleidigung und Übler Nachrede nun am OLG Wien abgewiesen.

Im strafrechtlichen Ehrenbeleidigungsverfahren, das der Ex-ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits gegen den Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, Kurt Krickler, und die HOSI Wien angestrengt hatte, wurde heute Vormittag, 9. Juli 2007, vom Oberlandesgericht für Strafsachen Wien ein Freispruch gefällt. Krickler hatte im Zusammenhang mit der Weigerung der ÖVP, die wegen ihrer Homosexualität verfolgten NS-Opfer ins Opferfürsorgegesetz aufzunehmen, in einer Presseaussendung im März 2005 gemeint, die ÖVP vertrete damit „eindeutig nationalsozialistisches Gedankengut“ und: „Es ist eine Schande für dieses Land, dass auch heute noch geistige Nachfahren der braunen Nazi-Schergen wie Tancsits im Parlament sitzen!” Tancsits klagte daraufhin wegen übler Nachrede und auf Entschädigungszahlung nach dem Mediengesetz.

„Der heutige Freispruch ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte in Österreich“, freut sich Krickler, der vom Wiener Rechtsanwalt Thomas Höhne von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner verteidigt wurde. „Wir hoffen, dass diese Judikatur sich jetzt generell durchsetzt, damit solche existenzbedrohenden Einschüchterungsklagen durch Politiker gegen kritische NGO-VertreterInnen, Vereine und JournalistInnen, wie sie während der bleiernen Zeit der ÖVP-FPÖ-BZÖ-Regierung gang und gäbe waren, endlich aufhören. Denn auch in diesem Fall ging es uns ja um politische Kritik an der Haltung der ÖVP, und nicht darum, einen Abgeordneten in seiner persönlichen Ehre herabzusetzen.”

Zur Vorgeschichte: Eigentlich waren Krickler und die HOSI Wien bereits im April 2005 freigesprochen worden. Tancsits berief allerdings dagegen. Das OLG Wien hob im Jänner 2006 den Freispruch auf und verwies die Sache zurück an die erste Instanz. Das Landesgericht verurteilte daraufhin im April 2006 Krickler zu einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von € 240,– sowie die HOSI Wien zu einer Entschädigungszahlung an Tancsits in der Höhe von € 1.500,–. Dagegen legten wiederum Krickler und die HOSI Wien Berufung ein, woraufhin nun heute der endgültige Freispruch erfolgte.

Das zivilrechtliche Verfahren nach §1330 ABGB (Kreditschädigung) war von der HOSI im Juni 2006 „aufgrund der horrenden Kosten - rund 11.000 Euro –, die die Fortführung dieses Verfahrens durch alle Instanzen bis nach Straßburg verursacht hätte" (Krickler) mit einem Vergleich incl. Widerruf der Behauptungen beendet worden.

Weitere Hintergrundinformation auf: www.hosiwien.at/sos

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