ÖGB: 5 Forderungen und was daraus wurde |
Geschrieben von Zeichensetzen | |
Donnerstag, 1. Februar 2007 | |
Der OeGB-Kongress ist vorbei. Es gibt nun ein neues Statut und eine neue Geschaeftsordnung des OeGB. Ein einstimmig verabschiedeter Reformantrag enthaelt sowohl sofort geltende Inhalte als auch eine Reihe von Massnahmen, die konkret erprobt werden sollen, bevor sie Bestandteil eines gewerkschaftlichen Regelwerks werden. 1. Forderung: Der OeGB wird demokratischer und unabhaengiger Der OeGB ist unabhaengig von den politischen Parteien. Der/Die OeGB-PraesidentIn und die Gewerkschaftsvorsitzenden ziehen sich aus dem Nationalrat und den Parteipraesidien zurueck. Solche Funktionen werden von anderen GewerkschafterInnen wahrgenommen. In wichtigen gewerkschaftspolitischen Fragen werden Urabstimmungen unter BetriebsraetInnen oder Mitgliedern durchgefuehrt. Ergebnisse Bundeskongress: • "Um der von den Mitgliedern stark gewuenschten Ueberparteilichkeit des OeGB nachzukommen, erachten wir es als wichtig, dass die Funktion des/der ‚Gewerkschaftsvorsitzenden’ frei von ‚parteipolitischen Zwaengen’ ist. Die ‚Interessenfunktion’ ist hoeher als die ‚Parteifunktion’ zu bewerten. Die Handhabung und Umsetzung obliegt den Fraktionen des OeGB." (Beschluss im Reformantrag). Die FSG erfuellt unsere Forderung, die Unabhaengigen GewerkschafterInnen ebenfalls, die FCG nicht (Koll. Neugebauer als GOeD-Vorsitzender bleibt im Nationalrat). • "In einer/mehreren Umsetzungsgruppe/n werden Modelle fuer (Ur-) Abstimmungen zu wichtigen gewerkschaftspolitischen Fragen ... erarbeitet. Die Umsetzungsgruppen erarbeiten Durchfuehrungsbestimmungen und testen verschiedene Varianten oesterreichweit in Regionen und Gewerkschaften". Nach 2 Jahren Ergebnisbericht mit Umsetzungsschritten an den OeGB-Bundesvorstand. 2.Forderung: 50% der OeGB-Spitze sind Frauen Ergebnisse Bundeskongress: "Der Frauenanteil in den Organen des OeGB, wie auch der Anteil der Frauen bei Delegierungen durch Gewerkschaften in Organe des OeGB muss verpflichtend aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen, wobei mindestens eine Vertreterin vom jeweils zustaendigen Gremium der Frauenabteilung zu nominieren ist."(Statut). Im neuen Vorstand (ersetzt das Praesidium) sind nunmehr ein Drittel der Mitglieder Frauen. 3.Forderung: Der OeGB oeffnet sich Der OeGB gibt auch jenen eine Stimme, denen bisher zu wenig Platz eingeraeumt wurde: ArbeitnehmerInnen in Klein- und Mittelbetrieben, freie DienstnehmerInnen, geringfuegig Beschaeftigte, Neue Selbstaendige, Arbeitslose, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Beduerfnissen. In der Organisationsreform werden schlagkraeftige Organisationsstrukturen und Mitbestimmungsmoeglichkeiten entwickelt. Ergebnisse Bundeskongress: • Neues Statut: "§ 6 Zielgruppen (1) Die Betreuung von Zielgruppen, das sind Gruppen von Menschen, die gleiche oder zumindest aehnliche bestimmte Merkmale und Eigenschaften, Beduerfnisse, Interessen und Probleme haben, stellt eine Kernaufgabe des OeGB dar. (2) Alle Organisationsbereiche des OeGB haben die erforderlichen Grundlagen fuer Zielgruppenarbeit zu gewaehrleisten und konkrete Zielgruppenprojekte zu unterstuetzen. (3) Die Festlegung, die Koordination und das Controlling von Zielgruppenarbeit nimmt der Bundesvorstand des OeGB vor." • Es wurden 3 Umsetzungs-Pilotprojekte beschlossen: Menschen in Sozialberufen, Arbeitslose, die in AMS-Massnahmen eingebunden sind, atypisch Beschaeftigte (Details im OeGB-Reformantrag) • Ein/e Behinderten- SprecherIn des OeGB wurde verankert (Initiativantrag) • "Benachteiligte Gruppen nachhaltig staerken" (Reformantrag). Arbeitsgruppen fuer Massnahmen, u.a. Beruecksichtigung in gewerkschaftlichen Gremien 4. Forderung: Kleinere Fraktionen und Fraktionslose bekommen Kontrollrechte In allen Kontrolleinrichtungen aller Gewerkschaftsorganisationen stellen Minderheitsfraktionen und/oder fraktionslose GewerkschafterInnen die Vorsitzenden und die Mehrheit. Bei jeder Neuwahl wird zumindest 1/3 der Kontrollmitglieder ausgetauscht. Ergebnisse Bundeskongress: Statut: §13 (5) "Der/Die gewaehlte Vorsitzende darf nicht der staerksten auf Bundesebene anerkannten Fraktion angehoeren. Das ist die Fraktion, der die meisten fraktionell zugeordneten BetriebsraetInnen (PersonalvertreterInnen) angehoeren." 5. Forderung: Das Einkommen der GewerkschafterInnen wird mit Euro 4.500,-- begrenzt SpitzengewerkschafterInnen veroeffentlichen saemtliche bezahlten Funktionen in der "Solidaritaet". Fuer hauptberufliche GewerkschafterInnen gilt eine Hoechstgrenze aller Einkommen von Euro 4.500 netto pro Monat. Wird dieser Betrag durch Zusatzeinkommen ueberschritten, wird der Gewerkschaftsgehalt entsprechend gekuerzt. Ergebnisse Bundeskongress: Reformantrag: • "Finanzielle Transparenz nach innen und aussen baut Glaubwuerdigkeit neu auf. Daher werden ab sofort entsprechende Informationen (Einkommen und Funktionen) ueber das Internet angeboten." • "Ausgehend vom OeGB-Bundeskongress 2007 liegt das maximale monatliche Einkommen bei netto Euro 5.800,- aus maximal zwei bezahlten Funktionen. Details und die Errichtung eines Fonds, in dem die Gelder fuer gemassregelte GewerkschafterInnen verwendet werden, sind raschest zu regeln." Quelle: http://www.zeichensetzen.at/ergebnisse.html |
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