Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky, ÖVP, plant in ihrem Entwurf für das Kindergeld-Gesetz, Flüchtlinge von der Zahlung auszuschließen. Für das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR) wird das daher ein „Integrationsbehinderungsgesetz“.
Wien, 19.7.2007 - Eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für das Kindergeld-Gesetz (KBGG) schaltet sich nun auch das UNHCR in die Debatte ein. Eine Gruppe von Flüchtlingen, so genannte subsidiär Schutzberechtigte, werden vom Entwurf benachteiligt. Im Asylverfahren bekommen sie Abschiebeschutz und Aufenthaltsrecht. Dennoch müssen sie als einzige Personengruppe eine "Erwerbstätigkeit" nachweisen, um für ihre Kleinkinder Kindergeld zu bekommen. "Nix gegen Arbeit für Flüchtlinge, im Gegenteil. Aber manche können diese Hürde gerade mit einem kleinen Kind auf dem Arm nicht überspringen. Dieser Entwurf erweist sich als Integrationsbehinderungsgesetz", sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR erläutert in seiner Begutachtung des Entwurfes - abrufbar auf www.unhcr.at - , dass diese Hürde der "Erwerbstätigkeit" für andere Flüchtlinge nicht gelte. Die Organisation empfiehlt EU-weit die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, da beide Personengruppen in der gleichen Lage sind: Sie brauchen eine neue Heimat, weil ihre eigene zu gefährlich für sie ist, und sie müssen sich integrieren.
Weiters halten die Flüchtlingsrechtsexperten fest, dass der Kdolsky-Entwurf nicht der EU-Status-Richtlinie entspreche. Diese sieht für subsidiär Schutzberechtigte bei Kernleistungen des Staates wegen "Elternschaft" Gleichstellung mit Inländerinnen und Inländern vor. Die EU-Richtlinie wäre bis 10.10.2006 umzusetzen gewesen.
"Die systemfremde Diskriminierung von diesen Kinderflüchtlingen nützt niemandem, sie behindert Integration von Flüchtlingsfamilien. Muss man in Österreich einem Ministerium wirklich erklären, dass Integration mit zwei Euro und ein paar Zerquetschten pro Kind und Tag ("Grundversorgung", Anm.) nicht klappen kann?", fragt Schönbauer. "Vielleicht können ja andere Mitglieder der Bundesregierung Frau Ministerin Andrea Kdolsky unterstützen, damit sie keine Kinder zweiter Klasse schafft." Die Ärztin Kdolsky plant, diesen Flüchtlingskindern das Kindergeld zu verwehren, wenn die Mama arbeitslos oder krank wird (dh. nicht "erwerbstätig" ist).
Derzeit leben rund 5000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Österreich. "Wegen des Kdolsky-Entwurfs fallen wohl ein paar hundert Kleinkinder um das Kindergeld um", schätzt Schönbauer.
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