Entsorgung eines Volksbegehrens |
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Geschrieben von Josef Stingl, KPÖ Tirol/akin
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Dienstag, 8. April 2008 |
Die Tiroler Initiative fairSORGEN! wird elegant um ihre Beachtung gebracht.
Die Eintragungswoche für das Volksbegehren "fairSORGEN!" ist nun fix. Kurz nach der Tiroler Landtagswahl, vom 23. bis 29. Juni, haben alle TirolerInnen die Möglichkeit, das Volksbegehren gegen die Regressbestimmungen im Tiroler Grundsicherungsgesetz zu unterstützen. Armutsbekämpfung, Sozialhilfe und Grundsicherung - mit oder ohne Regress - wird somit sicher ein Teil des Wahlkampfes. Wenn mehr als 7000 Wahlberechtige dieses Volksbegehren unterschrieben, dann ist das Land verpflichtet die Anliegen im Landtag zu behandeln.
So weit so gut, aber falls das Volksbegehren genügend Unterstützungen kriegt, will sich die Landesregierung mit einem Geschäftsordnungstrick aus der Affaire ziehen. Der Termin der Eintragungswoche wurde so festgelegt, dass er zwar nach der Landtagswahl, aber vor der Konstituierung des neuen Landtags liegt. Und die Geschäftsordnung des Landtags besagt, dass eingelangte Einträge mit dem Auslaufen der Funktionsperiode als erledigt gelten.
Das Tiroler Volksbegehrensrecht ist im Artikel § 37 der Tiroler Landesordnung 1989 - also der "Tiroler Verfassung" - geregelt ist. Über zusätzliche Arbeit wird sich Tiroler Volksanwaltschaft und Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof aber freuen können.
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