Samstag, 24. Januar 2009
 
Tierrechtskämpfer entlastet - aber weiter in Haft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Peter Pilz   
Mittwoch, 2. Juli 2008

Die Staatsanwaltschaft hat die wesentlichen Vorwürfe gegen eine Gruppe seit Wochen inhaftierter Tierschützer fallen gelassen. Trotzdem bleiben die neun weiter in Haft. Der Grüne Peter Pilz erzählt in seinem Weblog über einen Besuch im Gefängnis.

Mittwoch, 2. Juli: Heute um 7.30 habe ich den Tierschützer Martin Balluch in der U-Haft im Wiener Landesgericht besucht. Ich habe jetzt eine Ahnung, wie es einem Menschen geht, der wochenlang unschuldig im Gefängnis sitzt.

Drei Kontrollen sind zu passieren. Alles, wo Metall drin ist, muss draußen bleiben - das Handy, der i-pod, die Brieftasche. Ausweis an eine Glasscheibe, damit ein Beamter die Daten abschreiben kann. Dann in den Gesprächsraum, ein langgezogenes Zimmer, in dem kurze Trennbretter die Gesprächspaare voneinander trennen.

Balluch wartet hinter einer dicken Glasscheibe. Wir sprechen über Telefonhörer. Daneben sitzt eine Beamtin und hört mit.

Balluch erzählt: Zuerst hat man ihn als Nichtraucher in eine Zelle mit lauter starken Rauchern gesteckt. Die Fenster durften nicht geöffnet werden – „zu kalt“. Eine halbe Stunde Telefonerlaubnis. Das Telefonat beginnt mit einer Einschaltung: „Ihr Telefonat wird abgehört. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.“

Am Sonntag wurde Balluch kurz vor dem geplanten Telefonat in die Krankenzelle gesperrt. Grund: Ein anderer Häftling hatte Tischfussball gespielt. Das ist am Sonntag verboten.

Die Strafen sind ebenso willkürlich wie das Erlaubte. Nach langem hat Balluch tierversuchsfreie Toiletteartikel erhalten dürfen. In der Zahnpastatube ist noch ein Rest. Vielleicht gestattet ihm der Stockchef eine zweite Tube.

Am Sonntag hat Balluch nach seinem Hungerstreik zum ersten Mal wieder an einer Orange gelutscht. In kleinen, schwierigen Schritten muss der Magen wieder an Essen gewöhnt werden. Balluch will bis zur Haftprüfung Ende dieser Woche so weit sein, dass er teilnehmen kann.

Unschuldig. Wie Balluch geht es auch allen anderen Tierschützern. Sie sitzen unschuldig im Gefängnis. Stück für Stück stellt sich heraus, dass Verfassungsschutz, Soko Tierschützer, Innenminister und Staatsanwalt eine politisch motivierte Verfolgung angezettelt haben.

Die Vorwürfe brechen zusammen. Jetzt, mit den zwei Stellungnahmen der Oberstaatsanwaltschaft, ist ein Großteil der Verfolgung zusammengebrochen. Die wesentlichen konkreten Vorwürfe sind durch die OStA am 19.6.2008 zurück genommen worden.

• Brandstiftung und
• Buttersäure-Anschlag auf eine Kleiderbauer-Filiale in Graz

werden den Inhaftierten nicht mehr vorgeworfen.

Damit entfällt eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des § 278a: die „wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen“. Die Anwendung des Paragraphen gegen Organisierte Kriminalität, der gegen die Tierschützer missbraucht wurde, hat keine Grundlage mehr.

Damit entfällt der Kern der Vorwürfe. Das, was noch an „strafbaren Handlungen“ vorgeworfen wird, fällt in den üblichen Bereich zivilen Ungehorsams von NGOs.

Zu den Hausdurchsuchungen stellt die OStA fest, dass das Eintreten der Türen ebenso rechtswidrig war wie eine HD, zu der nicht einmal ein ausreichender Anfangsverdacht vorlag.

Dazu im einzelnen:

Gesetzesverstöße bei den Hausdurchsuchungen

Entgegen der Zusicherungen des Innenministeriums, dass bei der Vornahme der Hausdurchsuchungen „alles rechtmäßig“ verlaufen sei, stellt nunmehr die Oberstaatsanwaltschaft in einer Stellungnahme an das Oberlandesgericht vom 25.6.2008 fest, dass

die gewaltsame Öffnung der Wohnungstüren rechtswidrig war in einem Fall einer Hausdurchsuchung nicht einmal irgendein Verdacht gegen die Bewohner vorlag weitere Vorwürfe, wie zB schikanöses Vorgehen, Verweigerung der Beiziehung einer Auskunftsperson oder eines Rechtsbeistandes, nicht überprüft werden können, da die Kriminalpolizei dazu keine Stellungnahme abgab.

Einschränkung der Anschuldigungen – Entfall des § 278a StGB

In einer weiteren Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft an das Oberlandesgericht vom 19.6.2008 werden zentrale Punkte der ohnedies wenigen konkreten Vorwürfe gegen Einzelpersonen fallen gelassen.

Das sind insbesondere die vorgeworfenen Brandstiftungen ein Buttersäureanschlag in Graz mit beträchtlicher Schadenssumme

Damit fällt aber ein weiteres Tatbestandsmerkmal des § 278a StGB , der „Kriminellen Organisation“, weg.

Diese muss nämlich auf die Begehung „schwerwiegende Straftaten“ ausgerichtet sein, was eine Höchststrafe für die jeweiligen Delikte von zumindest 3 bis 4 Jahren Freiheitsstrafe voraussetzt. Für die verbleibenden, nach den Behauptungen der Staatsanwaltschaft konkret zuordenbaren Delikte sind derartig hohe Strafen jedoch nicht vorgesehen, so dass auch der Vorwurf der kriminellen Organisation – ganz abgesehen von den bisher bekannten Begründungsmängeln – auch insofern nicht aufrecht erhalten werden kann.

Auswirkung auf die Untersuchungshaft

Die Verhängung der Untersuchungshaft wurde mit den Haftgründen der Tatbegehungsgefahr und der Verdunkelungsgefahr begründet.

Wenn jedoch, wie oben ausgeführt, die wesentlichen Vorwürfe und damit auch der Vorwurf einer kriminellen Organisation entfallen muss, kann die Tatbegehungsgefahr nicht mehr aufrecht erhalten werden, zumal fast alle Untersuchungshäftlinge keine Vorstrafen aufweisen.

Mangels krimineller Organisation kann auch die Verdunkelungsgefahr nicht mehr begründet werden. Darüber hinaus wäre aus diesem Haftgrund eine Untersuchungshaft von nur maximal 2 Monaten zulässig, welche bald ausgeschöpft sind.

In rechtlich zutreffender Betrachtungsweise wären die Untersuchungshäftlinge daher umgehend auf freien Fuß zu setzen.

Weiter Haft

Trotzdem werden Martin Balluch und neun weitere Personen weiter in Haft gehalten.

Die Methoden der StA, der Soko und des BVT haben längst keine rechtsstaatliche Begründung mehr. Die Haft ist illegal. Die Tierschützer sind aus politischer Absicht mit Zustimmung des Innenministers verhaftet worden.

Es liegt jetzt an der Justizministerin, eine Fortsetzung der schweren Menschenrechtsverletzungen und des gesetzwidrigen Vorgehens der StA zu verhindern.

< zurück   weiter >