Europäisches Kleingedrucktes |
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Geschrieben von akin
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Mittwoch, 19. September 2007 |
EU ist, wenn man trotzdem lacht — vor allem wenn es darum geht, Grundrechte ernstzunehmen.
Die EU übt sich in Selbstverarschung — ebenso ungewollt. Denn nach vorliegendem von der Europäischen Kommission herausgegebenen Druckwerk kann dort niemand mehr behaupten, die Grundrechte würden in der EU groß geschrieben. Das Format des Büchleins mit dem Inhalt der EU-Grundrechtscharta ist etwa DIN A10, hat also buchstäblich Briefmarkengröße und ist damit gerade ein bisserl größer als eine 2 Euro-Münze. Einmal abgesehen davon, daß beispielsweise den Absatz über die Rechte älterer Menschen kaum jemand aus dem Kreis der Betroffenen wird lesen können, vermißt man auch nach angestrengtesten Augentorturen den Hinweis, daß diese Rechte nicht einmal 2 Euro wert sind. Es handelt sich bei dem Text um die Grundrechtscharta von Nizza, beschlossen schon im Jahr 2000, doch auch 2007 noch immer keinerlei Rechtskraft besitzend. Eigentlich hätte die Charta zur Verschönerung des Verfassungsvertrags dienen soll. Doch nachdem dieser gescheitert ist und die Grundrechtscharta nach den Protesten der polnische, britischen und irischen Regierung sowieso nicht mehr Konsens ist, war es wohl weise von der Kommission gewesen, nicht mehr Papier für die Volksausgabe der Grundrechtscharta zu verschwenden.
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