EU-Agentur für Grundrechte in Wien |
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Geschrieben von Eva Kumar
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Montag, 19. Februar 2007 |
Die EU hat in Wien seit 1. Januar eine Agentur für den Schutz der Grundrechte eingerichtet. Sie befindet sich am Ort der Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und soll diese erweitern und schrittweise ersetzen. Das Personal soll von derzeit rund 30 auf 100 Personen aufgestockt werden. Im EU-Haushalt bis 2013 sind für die neü EU-Agentur in Wien 150 Millionen Euro vorgesehen.
Die neue Dienststelle sieht – wie bisher die Beobachtungsstelle
für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, nur etwas aufgeblähter als
diese - gut aus, wobei die Sinnhaftigkeit hinter Namensschild, Ort und
Personal eher versteckt bleibt.
Begrenzte Kompetenzen Zuständigkeiten, die der Rede wert wären, hat die neue Grundrechts-Agentur kaum. Die Agenturen sollen beispielsweise bei der Erstellung von Asyl-Gesetzen beraten – was in Österreich nun doch wieder einigen Sinn macht, wenn es darum geht, das Gesetz mit den allgemeinen Menschenrechten kompatibler zu gestalten. Ihr Kerngeschäft wird zunächst sein, neue Richtlinienvorschläge der Kommission in Brüssel zu durchleuchten sowie die EU-Staaten bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht zu beraten. Eine wichtige Rolle soll die neue EU-Stelle in Wien aber bei der Beratung in Kernkompetenzen der Union wie beim Asylrecht, in Visafragen oder bei der Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen spielen. Auch Jahresberichte zum Rassismus in der EU sollen weiter erstellt werden.
Die neue EU-Grundrechtsagentur in Wien wird ab 2007 in erster Linie für die dann 27 Mitglieds-Staaten der Union zuständig sein. Die Bewerberländer Türkei, Kroatien und Mazedonien können auf deren eigenen Wunsch einbezogen werden. Ebenso die neuen Assoziierungs-Kandidaten Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien. In einzelnen Ländern sowie in EU-Institutionen kann sie nur mit deren Zustimmung tätig werden.
Rechtsverbindlichkeit vielleicht in drei Jahren Die EU-Grundrechtsagentur soll zunächst drei Jahre lang zur Probe arbeiten, dann wird evaluiert und vom Ergebnis hängt ab, ob sie Befugnisse für rechtsverbindliche Entscheidungen bekommen wird. Vor allem Großbritannien hat sich bisher dagegen ausgesprochen, der Agentur auch eine Zusammenarbeit mit der Polizei zu ermöglichen.
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