Samstag, 24. Januar 2009
 
Genua: Bis zu 11 Jahre Haft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Liberitutti/indymedia/akin   
Mittwoch, 19. Dezember 2007

Insgesamt 102 Jahre Haft — das ist das Ergebnis des bislang letzten Prozesses zu den Protesten gegen den G8 im Jahre 2001.

Nachdem das Verfahren wegen des Todes von Carlo Giuliani blitzartig eingestellt worden war und, hat das Gericht von Genua nach einer zermürbenden Verhandlung, die drei Jahre dauerte, letzte Woche sein Urteil zu den Protesten gegen den G8 im Jahr 2001 verkündet. 24 von Hunderttausenden von Aktivisten wurden verurteilt.

Bis auf eine Angeklagte, die freigesprochen wurde, weil sie die ihr vorgeworfene Tat nicht begangen hat, wurden alle zu Strafen verurteilt, die zwischen einem Minimum von 5 Monaten und einem unglaublichen Maximum von 11 Jahren liegen. Insgesamt 102 Jahre Haft, von den Staatsanwälten waren 225 Jahre gefordert worden. Für zehn Angeklagte wurde der Vorwurf der Verwüstung und Plünderung bestätigt. Die Demonstranten vom Carlini-Stadion wurden "nur" wegen Widerstands belangt.

Die Sache mit dem Widerstand ist kompliziert. Zwar hat das Gericht im Kontext der Auseinandersetzungen nach dem Übergriff der Carabinieri auf eine genehmigte Demonstration die Legitimität des Widerstands anerkannt, weil er eine Reaktion auf diesen Übergriff war. Strafbare Handlungen, die im Zuge der Auseinandersetzungen vollzogen wurden, ahndete das Gericht als solche aber sehr wohl. Die Anerkennung des "Legitimitätfaktors" hat dafür gesorgt, dass etwa für die Hälfte der Angeklagten eine Verurteilung im Sinne des Paragraphen 419 (Verwüstung und Plünderung) gegenstandlos wurde, weil die Handlungen nicht als Angriff auf die öffentliche Ordnung gewertet werden konnten. Die einzelnen Vorfälle, für die jene, die im Via-Tolemaide Kontext für schuldig befunden wurden, hat das Gericht aufgrund dessen einzeln genommen als "gewöhnliche" Vergehen angesehen und eben als "einfache" Sachbeschädigung etc. behandelt.
(indymedia/bearb.)

Kommentar

Dieses Urteil zeigt, dass die Methode der Kriminalisierung sozialer Konflikte gesiegt hat. An die Stelle der "alten" und obsolet gewordenen Straftatbestände des Widerstands und der Sachbeschädigung treten "neue" Straftatbestände wie Verwüstung und Plünderung. Die Gerichtsverfahren gegen Angehörige von vier Polizeiapparaten steuern auf den Ablauf der Verjährungsfristen zu. Jenes "Recht auf Widerstand", das in den Straßen von Genua seine Umsetzung in die Praxis fand und aus dem ein paradigmatischer Bezugspunkt für spätere Kämpfe wurde, ist einer hart sanktionierten Illegitimität zugeführt worden.
(Liberitutti, Informationsprojekt von Radio Sherwood/gek.)


Übersetzung. & weitere Links: http://switzerland.indymedia.org/de/2007/12/55514.shtml
Bild: Spontandemo nach Verkündigung des Urteils - Quelle ebendort

weiter >