Keine Abschiebung Safete Zeqajs! |
Geschrieben von no-racism.net | |
Montag, 19. November 2007 | |
Stellungnahme des NGO-CEDAW-Komitees zur Verpflichtung Österreichs unter der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) bei der Anwendung fremdenrechtlicher Bestimmungen. Österreich ist als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verpflichtet, die darin angeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Personen, die österreichischer Hoheitsgewalt unterstehen, zu sichern. Dies umfasst beispielsweise das Recht auf Leben (Artikel 1), auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) und das Verbot von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Artikel 14). Aus Sicht der Expertinnen des NGO-CEDAW-Komitees stellt eine mögliche Abschiebung von Safete Zeqaj einen Bruch der ihr garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere unter der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie unter der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Um sicherzustellen, dass die entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs eingehalten werden, fordern wir, dass - weder Safete Zeqaj noch ihre Kinder ausgewiesen bzw. abgeschoben werden - Safete Zeqaj und ihre Kinder durch österreichische Behörden wirksam und dauerhaft vor drohender Gewalt durch ihren Ehemann bzw. Vater geschützt werden - Safete Zeqaj und ihre Kinder ihr Recht auf Achtung des Familienlebens in Anspruch nehmen können Wir fordern alle Akteurinnen und Akteure auf - sich mit der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BGBl. 443/1982, http://www.frauen.bka.gv.at/site/5548/default.aspx#a1) sowie der General Recommendation No 19. des UN-Komitees zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/recommendations/recomm.htm#recom19) vertraut zu machen sowie - bei der Auslegung und Anwendung fremdenrechtlicher Bestimmungen angemessene Sorgfalt anzuwenden, um einen Bruch der Verpflichtungen Österreichs unter den einschlägigen völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere auch unter der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zu verhindern. Wir fordern weiters alle politisch verantwortlichen Akteure und Akteurinnen dazu auf - die österreichische Rechtslage, insbesondere im Bereich des Fremdenrechts, unverzüglich in Einklang mit bestehenden europarechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen zum umfassenden Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu bringen. Das österreichische NGO-CEDAW-Komitee setzt sich aus Expertinnen zusammen, die von der SPÖ - ÖVP Regierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Frauenkonvention fordern. Weiters engagiert sich das österreichische NGO-CEDAW-Komitee für die Erstellung regelmäßiger 'Schattenberichte', die ebenso wie offizielle österreichische Staatenberichte an das UN-Komitee zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau übermittelt werden. Dem österreichischen NGO-CEDAW-Komitee gehören u.a. folgende Einrichtungen an: AÖF - Aktionsgemeinschaft österreichischer Frauenhäuser, Wide-Austria, Frauenberatungsstelle Kassandra, Efeu, Interventionsstelle Wien, Interventionsstelle gegen den Frauenhandel Wien) |
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